Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zieht ein Autolenker die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles selbst in Erwägung (lt seinen eigenen Angaben habe er ein "Rucken" verspürt und dies möglicherweise mit einem hinter ihm befindlichen Moped in Verbindung gebracht, weshalb er auch in der Folge sein Kraftfahrzeug nach allfälligen Schäden untersucht haben will), ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §19;
Rechtssatz: Angesichts der unterschiedlichen Strafrahmen in § 99 Abs 2 lit a und in Abs 3 lit b StVO muss es die Behörde näher begründen, wenn sie für Übertretungen des § 4 Abs 1 und des § 4 Abs 5 StVO gleich hohe Strafen verhä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Gebot des § 4 Abs 1 lit a StVO verlangt das SOFORTIGE Anhalten unmittelbar an der Unfallsstelle, da zur Sachverhaltsfeststellung (iSd § 4 Abs 1 lit c leg cit) u.a. auch die Sicherung von Spuren gehört. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19871801... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ist ein Beschuldigter nach einem Kontakt mit einem abgestellten, fremden Fahrzeug ausgestiegen, "um Nachschau nach allfällig entstandenen Sachschäden zu halten", ist unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der (durch einen Zeugen herbeigerufene) Sicherheitswachebeamte bei völlig gleichen Beleuchtungsverhältnissen wie jenen zum Tatzeitpunkt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Meldungsleger den äußerlichen Schaden am Lautsprecher besichtigt hat, noch die Annahme, dass es andernfalls ja nicht zu der dem gegenständlichen Strafverfahren zu Grunde liegenden Meldungslegung gekommen wäre, sind zwingender Beweis für die Täter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2 impl;
Rechtssatz: Stützt sich die Behörde bei der Bestrafung wegen Übertretungen des § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO auf die Anzeige und auf die Zeugenaussage des Anzeigers, obwohl aus der der Anzeige beiliegenden Skizz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zum Verkehrsunfall mit Sachschaden genügt es, dass der Beweis geführt wird, dass Sachschaden entstanden ist, dessen Ausmaß ist ohne Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987020137.X01 Im RIS seit 24.11.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ein Blick in den Rückspiegel ist in bestimmten Verkehrssituationen (Hinweis auf E vom 20.11.1986, 86/02/0101) auch dann geboten, wenn keine akustischen Wahrnehmungen gemacht wurden (hier: knappes "Schneiden" beim Überholen, wodurch das überholte Fahrzeug von der Fahrbahn abkam und beschädigt wurde, wobei auch der Abstan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5;
Rechtssatz: Die Anhaltepflicht und Meldepflicht gemäß § 4 StVO setzen das Wissen um einen solchen Unfall voraus, wobei aber nicht unbedingt das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang erforderlich ist, sondern es genügt - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO in diesem ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ob das Überholmanöver rechtswidrig ausgeführt wurde, ist hier rechtlich unerheblich. (Hinweis auf E vom 19.3.1986, 85/03/0164, wonach es im Hinblick auf die Verpflichtungen nach § 4 StVO nicht darauf ankommt, ob ein Verschulden am Zustandekommen eines Verkehrsunfalles gegeben ist) Schlagworte M... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO trifft den Lenker bereits dann, wenn er nach den Umständen des Falles vom Verkehrsunfall mit Sachschaden Kenntnis haben muss, was dann zweifelsfrei gegeben ist, wenn er sich dessen bewusst ist, einen Leitpflock überfahren zu haben, weil er diesfalls annehmen muss, dass mit dem Überfahren eine Beschädigung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0164 E 19. März 1986 VwSlg 12083 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Verpflichtung nach § 4 StVO 1960 kommt es nicht darauf an, ob dem Verpflichteten ein Verschulden am Zustandekommen des Verkehrsunfalles getroffen hat (Hinweis E 30.1.1978, 1997/76). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Beachte Siehe jedoch:
81/02/0360 E 17. Dezember 1982 VwSlg 10936 A/1982 RS 2;
0620/68 E 9. September 1968 VwSlg 7391 A/1968 RS 1;
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 4 Abs 5 StVO darf eine Verständigung der nächsten Polizei oder Gendarmeriedienststelle nur dann unterbleiben, wenn ALLE in Abs 1 genannten Personen einander Namen und Ans... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Leugnet der einer Übertretung des § 4 Abs 5 StVO Beschuldigte, zur Tatzeit am Unfallsort anwesend gewesen zu sein, ohne jedoch im Verfahren Angaben darüber zu machen, wer sonst sein Kraftfahrzeug gelenkt habe oder aus welchen Gründen er solche Angaben nicht machen könne, verweigert er jegliche Mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte nicht in Abrede, dass die Beschädigung des Rückstrahlers durch ein Fahrzeug hervorgerufen worden sein könnte, gibt er damit nicht zu, dass er den Rückstrahler beschädigt hat. Schlagworte Beweismittel Beschuldigtenverantwortung
Beweiswürdigung Sachverhalt ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Eine Person ist nicht zu einer "prophylaktischen" Meldung nach § 4 Abs 5 StVO verpflichtet, wenn sie trotz gehöriger Aufmerksamkeit festgestellt hat, "dass nichts passiert ist". Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987180114.X01 I... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0051 E 17. Jänner 1985 RS 2 Stammrechtssatz Einer Beschreibung des eingetretenen Sachschadens bedarf es im
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 4 Abs 5 StVO 1960 nicht (Hinweis E 20.6.1973, 5/73, E 27.11.1979, 2416/79). Schlagworte Allgemein European C... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Hat ein Zeuge lediglich angegeben, sich nach der Wahrnehmung des Anstoßgeräusches umgedreht und bemerkt zu haben, dass das Fahrzeug des Beschuldigten den beteiligten Pkw "beschädigt hat", wobei er "die Beschädigung ... selbst wahrgenommen" habe, so folgt daraus nicht zwingend, dass der Zeuge auc... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Nicht schon jeder von einem Fahrzeuglenker wahrgenommene Kontakt mit einem anderen Fahrzeug muss zu einem Schaden an dem anderen Fahrzeug geführt haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987180114.X04 Im RIS seit 13.06.2022 Zuletzt aktualis... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0002 E 11. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen § 4 Abs 5 StVO 1960 kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es handelt sich allerdings um kein Erfolgsdelikt in dem Sinn, dass bereits die objektive Verursachung eines Schadens allein die Verständigungspflicht auslöste. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, unter welchen Umständen eine einen Schockzustand begründende psychische Ausnahmesituation ausgeschlossen werden kann. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Sind beim Lenker eines am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuges bei der Unfallaufnahme Alkoholisierungssymptome wahrnehmbar, so sind die Organe der Straßenaufsicht berechtigt und auch verpflichtet, einen Alkotest zu verlangen, auch wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden bei gegenseitige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der These, der Übertreter des § 4 Abs 5 StVO kehre nie an den Tatort zurück, ist nicht beizupflichten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020146.X03 Im RIS seit 16.12.1987 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung gem § 4 Abs 5 StVO reicht die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. Es bedarf daher keiner Feststellung im
Spruch: , ob dem Beschuldigten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schlagworte "Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist im
Spruch: als Tatort der Unfallsort und nicht die nächste Polizeidienststelle zu nennen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020149.X05 Im RIS seit 24.11.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO braucht nicht durch den Beschädiger persönlich zu erfolgen, sondern kann auch durch Boten erstattet werden, was aber einen entsprechenden Auftrag voraussetzt. (Hinweis auf E vom 14.2.1985, 85/02/0120) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020149.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0101 E 20. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der ursächliche Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ist gemäß § 4 Abs 5 StVO 1960 wohl ein wesentliches Tatbestandselement, das im
Spruch: des Straferkenntnisses im Sinne des § 44 a VStG 1950 aufschei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei einem Verkehrsunfall im Stadtzentrum von Linz kann dem Schädiger zugemutet werden, auch eine telefonische Verständigung der Polizei durchzuführen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020149.X02 Im RIS seit 24.11.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Intensität der Beleuchtung in der Stadt Wien reicht aus, einem Meldungsleger die Wahrnehmung zu ermöglichen, ob Kratzer auf einer Stoßstangenabdeckung vorhanden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020134.X03 Im RIS seit 12.11.1987 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0120 E 14. Februar 1985 RS 3 Stammrechtssatz Der Begriff "ohne unnötigen Aufschub" ist einer exakten zeitlichen Bestimmung nach Sekunden, Minuten oder Stunden nicht zugänglich, kann aber dahingehend eingegrenzt werden, dass gefragt wird, ob die Erstattung der Meldung nötiger- oder unnötigerweise aufgeschoben wurde (... mehr lesen...