Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 841-870 von 1.277

RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0181

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0245/64 E 9. Juli 1964 VwSlg 6410 A/1964 RS 1 Stammrechtssatz Durch Hinterlassung eines Zettels mit Namen und Adresse (Visitenkarte) des Beschädigers an dem beschädigten Wagen oder durch 3. Personen als Erfüllungsgehilfen kann der im § 4 Abs 5 StVO geforderte Nachweis der Identität, welche die im Abs 1 dieser Gesetzesstel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1987

RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0181

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1479/66 E 4. März 1968 RS 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 4 Abs 5 StVO stellt ein Ungehorsamsdelikt dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020181.X01 Im RIS seit 19.03.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1987

RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0181

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0130 E 19. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Dass die durch § 4 Abs 5 erster Satz StVO angeordnete Verständigung über den Fall des zweiten Satzes hinaus auch dann unterbleiben dürfe, wenn zwar kein Nachweis der Identität erfolgte, die aber auf andere Weise bekannt gegebenen Daten richtig waren, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1987

RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0181

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0382 E 25. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein an einem Verkehrsunfall und Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang Stehender kann sich auf die durch persönliche Bekanntschaft gegründete Erbringung des Nachweises des Namens und der Anschrift nur dann berufen, wenn der Geschädigte Kenntnis vom Verkehrsunfall mit Sach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1987

RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0130

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1479/66 E 4. März 1968 RS 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 4 Abs 5 StVO stellt ein Ungehorsamsdelikt dar. Schlagworte Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020130.X02 Im RIS seit 19.03.1987 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1987

RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0130

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0245/64 E 9. Juli 1964 VwSlg 6410 A/1964 RS 1 Stammrechtssatz Durch Hinterlassung eines Zettels mit Namen und Adresse (Visitenkarte) des Beschädigers an dem beschädigten Wagen oder durch 3. Personen als Erfüllungsgehilfen kann der im § 4 Abs 5 StVO geforderte Nachweis der Identität, welche die im Abs 1 dieser Gesetzesstel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1987/3/18 86/03/0165

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 13. September 1985 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. März 1985 gegen 05.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bezeichneten Pkw auf der D-Landesstraße von S kommend in Fahrtrichtung H gelenkt, wobei er in einer lang gezogenen Rechtskurve auf Höhe des Straßenkilometers x 1. durch Nichtanpassung der Fahrgeschwindigkeit an die gegebenen Straßenverhältnisse über den linken Fahrbahnrand hinausgeraten, gegen einen Sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1987

RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0165

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0503/67 E 4. März 1968 VwSlg 7220 A/1968 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der Geschädigte ohne Zutun der im § 4 Abs 1 StVO 1960 genannten Person nur von dritter Seite über die Identität des Lenkers Kenntnis erlangt, dann kann nicht davon gesprochen werden, dass der Lenker des Fahrzeuges und der durch den Verkehrsunfall in seinem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1987

RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0165

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Gastwirt hier nicht als Bote beauftragt war und somit die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht erfüllt wurde. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030165.X02 Im RIS seit 09.08.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1987

RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Kommt ein Lenker seiner Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht nach, so kann von einem geringfügigen Verschulden nicht gesprochen werden. Es kommt daher eine bloße Ermahnung im Sinne des § 21 Abs 1 VStG mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht in Betracht. Schlagworte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1987

RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0200

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Höhe des Schadens ist bei der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung. Selbst geringfügige Beschädigungen wie Kratzer im Lack oder eine Deformierung der Stoßstange sind tatbildlich (Hinweis E 4.10.1973, 1229/72, E 2.3.1978, 1381/76, E 11.12.1978, 0178/78). Schlagworte Meldepflicht European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1987

RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ist die Tatsache des Eintritts eines Verkehrsunfalls unbestritten und bestehen gegen die Beweiswürdigung der Behörde über den durch den Unfall verursachten Sachschaden keine Bedenken, so bedarf es keiner Beiziehung eines Kfz-Sachverständigen, um eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1987

RS Vwgh 1987/2/25 85/03/0025

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der im § 4 Abs 5 StVO vorgesehene gegenseitige Nachweis des Namens und der Anschrift zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten wird dadurch, dass dem Geschädigten diese Daten durch andere Personen mitgeteilt werden, nicht ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985030025.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1987

RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0173

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte das durch den Anstoß seines Pkw's hervorgerufene "Schaukeln" des beschädigten Pkw's deshalb nicht wahrgenommen, weil er die gebotene Beobachtung in Fahrtrichtung beim Rückwärtsfahren anlässlich des Ausparkens aus der Parklücke unterließ, so fällt ihm diese Unterlassung als sein in der Form der Fahrlässigkeit gelegenes Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0173

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0173

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die "Originalstoßstärke" ist nicht zweifelsfrei wiederholbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020173.X04 Im RIS seit 30.09.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

RS Vwgh 1987/2/19 86/02/0173

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Einer Monate nach dem Verkehrsunfall datierten Reparaturrechnung kommt für sich allein kein maßgebliches Gewicht zur Frage zu, ob der darin angeführte Schaden (zur Gänze) von diesem Verkehrsunfall stammt. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1987/2/13 86/18/0245

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid vom 2. September 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 19. August 1985 um cirka 16.10 Uhr als Lenker eines Kombinationskraftwagens mit bestimmten Kennzeichen an der Kreuzung Handelskai - Auffahrt Floridsdorfer Brücke, vom Handelskai Richtung Nordbrücke kommend, beim Linkseinbiegen in die Auffahrt zur Floridsdorfer Brücke an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ursächlich beteilig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.02.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1987/2/13 86/18/0254

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 11. November 1985 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Jänner 1984 um 2.00 Uhr in St. Pölten, Autobahnzubringer von der S 33 zur A 1, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und hiebei 1. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs beschädigt sowie 2. einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0253

Index: Verwaltungsverfahren - AVG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §45 Abs2AVG §45 Abs3AVG §46AVG §52AVG §58 Abs2AVG §60StVO 1960 §4 Abs5VwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Es liegt ein Verstoß gegen § 60 AVG 1950 vor, wenn sich die Behörde in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO 1960 mit der wörtlichen Wiedergab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0254

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0245

Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §45 Abs3StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Aufgabe des Sachverständigen ist es, bestimmte Schlüsse aus der Art und dem Unfang der Anstoßstelle auf die Intensität, des dadurch verursachten Lärms zu ziehen, wobei auch der Umgebungslärm am Tatort zu berücksichtigen ist (Hinweis E 21.11.1986, 86/18/0208). Schlagworte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0245

Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §45 Abs3StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses eines Anstoßgeräusches bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden zum Eigenlärm des Fahrzeuges genügt der bloße Hinweis auf die praktischen Erfahrungen allein nicht, vielmehr muss aus dem bestimmten Ausmaß der Kontaktspuren ein wissenschaftlicher Schlu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0245

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0087 E 18. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass im Beschwerdefall den Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde keine Umstände zu entnehmen waren, die den Lenker des an einem Verkehrsunfall ursächlich beteiligten Sattelkraftfahrzeuges am Ort des Unfalles oder un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0245

Index: StVO10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37StVO 1960 §4 Abs5VwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Es stellt einen Verfahrensmangel dar, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Anstoßgeräusch akustisch nicht wahrgenommen werden konnte (reger Verkehr, eingeordnete Kolonne von Fahrzeugen vor dem Fahrzeug des Bfr, Fahren mit dem zweiten eingelegten Gang, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0254

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e und nach § 4 Abs 5 StVO stehen im Verhältnis der besonderen zum allgemeinen Tatbestand, daher ist nur nach dem besonderen Tatbestand zu bestrafen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.1987

RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0132

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1987

RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0149

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Angesichts der Tatsache, dass es keine unmittelbaren optischen Wahrnehmungen über den Anstoß gibt, sondern nur aus einem Geräusch, dem Wegfahren des Kfz der Beschuldigen und dem Vorfinden des beschädigten Fahrzeuges auf einen für die Schäden kausalen Anstoß geschlos... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1987

RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0132

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Jedenfalls so lange noch keine amtliche Unfallaufnahme erfolgt ist und noch brauchbare Ergebnisse aus Untersuchungen hinsichtlich einer allfälligen Alkoholbeeinträchtigung zum Unfallszeitpunkt zu erwarten sind, macht sich der Unfallbeteiligte durch einen Nachtrunk einer Übertretung des § 4 Abs 1 lit c ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1987

RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0132

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §24;
Rechtssatz: Die psychischen Reaktionen (Schock) des Beschuldigten nach einem Verkehrsunfall können auch bei einer persönlichen Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen nicht rekonstruiert werden. Qualifiziert der Sachverständige das Verhalten des Beschuldigten in seiner schrift... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1987

Entscheidungen 841-870 von 1.277