Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 751-780 von 884

RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0134

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Für die Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO genügt bereits eine Beschädigung der Stoßstangenabdeckung durch Kratzer. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020134.X02 Im RIS seit 12.11.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1987

RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0134

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0200 E 11. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Höhe des Schadens ist bei der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung. Selbst geringfügige Beschädigungen wie Kratzer im Lack oder eine Deformierung der Stoßstange sind tatbildlich (Hinweis E 4.10.1973, 1229/72, E 2.3.1978, 1381/76, E 11.12.1978, 0178/78). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1987

RS Vwgh 1987/10/9 87/18/0072

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit der Bestrafung wegen einer Übertretung des § 4 Abs 5 StVO ist es wesentlich, ob das Fahrverhalten eines Kraftfahrzeuglenkers für den in der Folge am Fahrzeug eines anderen eingetretenen Sachschaden kausal gewesen ist. (Hinweis auf E vom 4.3.1983, 81/02/0253) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1987

RS Vwgh 1987/10/2 87/18/0051

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Von der Kenntnis eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden kann nicht gesprochen werden, wenn man nur einen quer zur Fahrtrichtung stehenden PKW gesehen hat. Es bedarf hiezu zusätzlicher bestimmter Sinneswahrnehmungen (Sehen, hören oder anderen), auf Grund derer man den Schluss ziehen kann, ursächlich an einem Unfall MIT S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.1987

RS Vwgh 1987/10/2 87/18/0051

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dass Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO nur in der Schuldform des Vorsatzes begangen werden können ist unrichtig; dem steht schon die allgemeine Vorschrift des § 5 Abs 1 erster Satz VStG entgegen. Schlagworte Andere Einzelfragen in besondere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.1987

RS Vwgh 1987/10/2 87/18/0051

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das "Hinüberschauen" zu einer bestimmten Person (hier: Zeuge eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden) begründet dann eine Anhaltepflicht, wenn das Zeichen des Zeugen, anzuhalten, hätte verstanden werden müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180051.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0108

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0007 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist, dass es zu - einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Pers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0065

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0050 E 17. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz Erfolgt nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kein Nachweis nach § 4 Abs 5 letzter Satz StVO, so besteht Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO, welche auch die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich zieht; daher verantwortet der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0108

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §40 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die technische Möglichkeit der Verursachung des Schadens nicht bestritten und auch nicht behauptet, dass damit zwingend ein Schaden am Fahrzeug des "Fahrerflüchtigen" vorhanden sein hätte müssen, so erübrigt sich die Einholung eines diesbezüglichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0065

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das für eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ist durch die im
Spruch: aufscheinende Ausführung "Sie kamen mit dem PKW von der Fahrbahn ab und verursachten einen Verkehrsunfall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0065

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0367 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist, dass es zu einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Personen- ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1987

RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0177

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 4 Abs 5 StVO räumt zwar mit den Worten OHNE UNÖTIGEN AUFSCHUB den an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden Beteiligten für die Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle insofern einen Spielraum ein, als die Meldung des Unfalles nicht sofort erfolgen muss, sondern in einem relativ kurz a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0244

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Behörde zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweisthema, ob der Beschuldigte das Anstoßgeräusch und das Schaukeln des gegnerischen Pkws bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte wahrnehmen können, verpflichtet ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0177

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0031 E 19. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Aus welchen Gründen ein ausreichender Identitätsausweis unterblieben ist, hat nach der Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO keine Bedeutung (Hinweis E 10.9.1980, 808/80). Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0177

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0211 E 14. Oktober 1983 RS 3 Stammrechtssatz Tatbestandsmerkmal der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist entweder die Unterlassung der Meldung überhaupt oder eine Meldung, die erst zu einem Zeitpunkt erstattet worden ist, der nicht mehr als "ohne unnötigen Aufschub" vorgenommen gewertet werden kann. Der Umstand, dass... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0177

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "ohne unnötigen Aufschub" darf nicht übersehen werden, daß die Vorschrift des § 4 Abs 5 StVO in erster Linie die Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle vorsieht (Hinweis E 4.3.1968, 503/67). Schlagworte Auslegu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0177

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Irrtum - ob verschuldet oder unverschuldet über Umstände, die dazu führen, dass ein Identitätsnachweis nicht erfolgen kann, vermag die Strafbarkeit der Unterlassung der Meldung bei der nächsten Sicherheitsdienststelle nicht aufzuheben (hier: Der Täter glaubte irrtümlich, den Eigentümer des von ihm be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/9/16 86/03/0177

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff "ohne unnötigen Aufschub" ist nach Sinn und Zweck dieser Gesetzesstelle zu verstehen, daß die Meldung nach Durchführung der am Unfallort notwendigen, durch das Gebot der Verkehrssicherheit erforderlich erscheinenden Maßnahmen bzw nach dem vergeblic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0046

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wurde ein Lenker durch einen von ihm verursachten Verkehrsunfall in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt (Bewusstseinsstörung, Bewusstlosigkeit) und hat dies zur Folge, dass der Lenker nach Wiedererlangen des vollen Bewusstseins zwar von der Tatsache eines erlittenen Unfalles, nicht aber von den näheren Umständen, i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0004

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0137 E 11. Dezember 1986 RS 4 Stammrechtssatz Der Behörde obliegt ua der Nachweis, dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, der einen Sachschaden zur Folge hatte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198702... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0004

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Liegt ein offenkundiger Widerspruch zwischen den Angaben des Meldungslegers und des Aufforderers im Hinblick auf die Frage vor, ob ein Fahrzeuglenker überhaupt einen Schaden verursacht hat (hier: während des Vorbeifahrens ein Pkw des Aufforderers), dann ist es Aufgabe der Behörde, diese unterschiedliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0046

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Unfallsmeldung, die erst nach Entlassung aus dem Krankenhaus, zwei Tage nach dem Unfall erfolgte, wurde keinesfalls "ohne unnötigen Aufschub" iSd § 4 Abs 5 StVO 1960 durchgeführt. Dies besonders dann, wenn es dem Verletzten zuzumuten gewesen wäre, zumindest bevor er das Krankenhaus aufsucht, die nächste Sicherheitsdienststelle zu verstän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0046

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Enthält eine Meldung iSd § 4 Abs 5 StVO 1960 keine näheren Angaben über die konkreten Umstände des Verkehrsunfalls (wie Zeitpunkt, Ort, beschädigte Objekte usw.), so ist der Fall nicht anders zu beurteilen, als wenn überhaupt keine Meldung erstattet worden wäre. (Hinweis auf E vom 27.4.1987, 85/18/0065) Schlagworte M... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0046

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0553 E 14. September 1984 RS 3 Stammrechtssatz Der Zweck des § 4 Abs 5 StVO besteht nur darin, dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben, ohne unnötigen Aufwand und Schwierigkeiten klarstellen zu können, mit wem man sich hinsichtlich der Schadensregelung in der Folge auseinander zu setzen hat (Hinweis E 8,4,1981, 12... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0046

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0553 E 14. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Verständigung gemäß § 4 Abs 5 StVO hat ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, wobei dieser Begriff streng auszulegen ist (Hinweis E 12.11.1970, 1771/69 und E 21.3.1975, 1812/74). Schlagworte Meldepflicht Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/1 87/03/0059

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Unterlassen einer Anfrage an den Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges des Beschuldigten betreffend den bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden stellt keinen Verfahrensmangel dar, weil nicht jedermann, dem ein Schaden erwachsen ist, einen Anspruch auf Ersatz dieses Schadens g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1987

RS Vwgh 1987/6/17 87/03/0050

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0751/74 E 25. September 1974 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff "ohne unnötigen Aufschub" ist streng auszulegen. (Hinweis auf E vom 12.11.1970, 1771/69) Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987030050.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/6/17 87/03/0052

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §34 Z14;StGB §34 Z15;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19;
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Beschuldigte (vergeblich) versucht hat, sofort den Geschädigten, den er persönlich gekannt hat, vom Unfall zu verständigen, noch die Tatsache, dass der Schaden in der Folge beglichen wurde, stellen Milderungsgründe dar, die eine Herab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/6/17 87/03/0050

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Erfolgt nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kein Nachweis nach § 4 Abs 5 letzter Satz StVO, so besteht Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO, welche auch die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich zieht; daher verantwortet der Lenker neben § 4 Abs 5 StVO AUCH § 4 Abs 1 lit c StVO. (Hinweis auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/6/5 85/18/0061

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.06.1987

Entscheidungen 751-780 von 884