Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Sachbeschädigung kann grundsätzlich nicht nur vom Sicherheitswachebeamten, sondern auch von jedem anderen bezeugt werden (Hinweis E 12.5.1964, 2303/63). Es gibt als keinen allgemeinen Erfahrungssatz, der angeblich Geschädigte komme als Zeuge für den Sachschaden nicht i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Eine Zeugenaussage kann eine geeignete Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG darstellen, jedoch muss die Verfolgungshandlung gegen eine bestimmte und nicht gegen eine erst (später) zu bestimmende Person gerichtet sein (hier: Zeugenaussage in einem Verwaltungsstrafverfahren ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen über das Handeln jenes unfallsbeteiligten Lenkers auf eigenes Risiko, der sich trotz Behauptung eines Sachschadens durch den Unfallsgegner ohne Identitätsnachweis und ohne Verständigung der nächsten Polizei- und Gendarmeriedienststelle vom Unfallsort entfernt. Schlagworte Meldepflicht Europ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wohl stellt nicht die bloße Beschmutzung oder eine wegwischbare Kontaktspur einen Schaden dar (Hinweis E 20.1.1984, 82/02/0022, E 23.5.1985, 85/02/0036), sehr wohl aber jeder, wenn auch nur leichte Lackschaden (Hinweis auf E 13.3.1981, 2793/80, E 15.1.1982, 81/02/0260). Eine Abschürfung am Gummigriff eines Mopeds muss a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0164 E 19. März 1986 VwSlg 12083 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Verpflichtung nach § 4 StVO 1960 kommt es nicht darauf an, ob dem Verpflichteten ein Verschulden am Zustandekommen des Verkehrsunfalles getroffen hat (Hinweis E 30.1.1978, 1997/76). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Frage, ob das Verhalten einer Person mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand, ist auf dem Boden der Äquivalenztheorie zu lösen (Hinweis E 4.3.1983, 81/02/0253). Diese Theorie bedient sich einer Eliminationsmethode, bei der man sich die Handlung, die auf ihre Kausalität für den in concreto eingetr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0008 E 22. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Sachverhaltsfeststellung ist nur dann gegeben, wenn eine Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO besteht oder es zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes (am Unfallort) kommt oder zu kommen hat (Hinweis auf E 13.10... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/05/13 87/03/0015 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Das Ausmaß des Schadens ist für die Tatbestandsmäßigkeit einer Unterlassung nach § 4 Abs 1 lit a oder § 4 Abs 5 StVO rechtlich unerheblich (Hinweis E 9.11.1988, 88/03/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1925/73 E 26. Juni 1974 RS 1 Stammrechtssatz Bei Sitzung des Tatbestandes nach § 4 Abs 5 StVO genügt es einer Angabe der Zeit im
Spruch: wenn dort neben der Zeitangabe des Unfalles auch das Tatbestandsmerkmal "ohne unmäßigen Aufschub" enthalten ist, weil dadurch be... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5VStG §31 Abs1VStG §32 Abs2
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung hat sich auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung zu beziehen, sodass die bloße Bezugnahme in der Anzeige auf die verletzte Verwaltungsvorschrift (hier: § 4 Abs 5 StVO) nicht genügt. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0133 E 28. September 1988 RS 9 Stammrechtssatz Hat die Verwaltungsstrafbehörde eine unrichtige Subsumption hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0133 E 28. September 1988 RS 8
(hier: Beschädigung einer Verkehrsampel) Stammrechtssatz Hat ein Kfz-Lenker mehrere Schneestangen und Leitpflöcke beschädigt und es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend eine Aufhebung wegen Verfahrensmängeln in Ansehung der Annahme der Verursachung des Verkehrsunfalles. Schlagworte Besondere Rechtsgebie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2266/77 E 17. April 1978 RS 2 Stammrechtssatz Die Übertretungen gegen die Pflichten nach § 4 Abs 1 StVO, § 4 Abs 2 StVO und § 4 Abs 5 StVO können auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Schlagworte Andere Einzelfragen i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1648/67 E 23. Juni 1969 VwSlg 7609 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Nur diejenigen Personen trifft, falls nicht der im § 4 Abs 5 zweiter Satz gegeben Fall vorliegt, die Anzeigepflicht, deren Verhalten am Unfallort in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem betreffenden Verkehrsunfall steht. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wird ein an einem Verkehrsunfall Beteiligter (hier von einem zweiten am Verkehrsunfall Beteiligten) auf die Verursachung des Sachschadens aufmerksam gemacht, dann hat er spätestens nach diesem Aufmerksam-gemacht-werden anzuhalten, sich vom Vorhandensein einer Beschädigung zu überzeugen und kann an diesem Ort dem zweiten Unfallbeteiligten gege... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Weigerung eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten, das Schadensereignis zur Kenntnis zu nehmen, wenn er, ohne selbst von einem Unfall etwas bemerkt zu haben, von einer anderen Person auf das Schadensereignis aufmerksam gemacht worden ist, befreit nicht von der Verpflichtung des § 4 Abs 5 StVO (Hinweis E 16.3.1978, 2715/77; 19.3.1982, 81... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2715/77 E 16. März 1978 RS 2 Stammrechtssatz Zweck des Identitätsnachweises iSd § 4 Abs 5 letzter Satz StVO 1960 ist es nicht, an Ort und Stelle festzustellen, ob ein Sachschaden von einem Unfall herrührt, ob die Angaben des am Unfall Beteiligten stimmen und überhaupt das Verschulden an einem Unfall zu k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2266/77 E 17. April 1978 RS 2 Stammrechtssatz Die Übertretungen gegen die Pflichten nach § 4 Abs 1 StVO, § 4 Abs 2 StVO und § 4 Abs 5 StVO können auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Ergänzungsbedürftigkeit eines Gutachtens des Inhaltes, dass "auf Grund des in der Anzeige beschriebenen Schadensausmaßes der gegenständliche Verkehrsunfall nur durch den Lkw ... erfolgt sein könne" im Hinblick auf die Verantwortung des einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beweiswürdigung hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit eines Verkehrsunfalles für den Lenker eines beteiligten Fahrzeuges, wobei sich die Beh sowohl auf ein Gutachten eines verkehrstechnischen Sachverständiger als auch auf eine Zeugenaussage stützen konnte. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0058 E 28. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewusstsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätten kommen mü... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0095 E 3. Juli 1981 RS 1 Stammrechtssatz Das an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeug muß unmittelbar nach Kenntnisnahme am Unfallsort angehalten werden und nicht erst in einiger Entfernung davon. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Das Weiterfahren bis zu einem Parkplatz, wo immer dieser gelegen sein mag, widerspricht der klaren gesetzlichen Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, am Unfallsort sofort anzuhalten auch dann, wenn am Unfallort lebhafter Verkehr herrscht (daher: kein Milderungsgrund gem § 34 Z 11 StGB). European Ca... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Weiz sprach mit Straferkenntnis vom 19. Jänner 1987 aus, der Beschwerdeführer habe am 4. Juli 1986 um 21.00 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw die Hofstattgasse im Ortsgebiet von Weiz, Kreuzungsbereich Klammstraße, in Fahrtrichtung Leopoldhofweg Nr. 17 befahren, wobei er in einen Verkehrsunfall mit Sachschaden persönlich verwickelt gewesen sei und, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestan... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5VStG §22 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit a und lit c StVO schließen einander nicht aus. Wer nach einem Verkehrsunfall die Fahrt fortsetzt, ohne anzuhalten, übertritt sowohl § 4 Abs 1 lit a als auch § 4 Abs 1 lit c StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Straferkenntnisses hinsichtlich Übertretungen der §§ 4 Abs 1 lit a, 4 Abs 1 lit c und 4 Abs 5 StVO ist es weder erforderlich, den anderen Verkehrsteilnehmer zu konkretisieren, noch anzuführen, welcher Person der Schaden erwuchs, ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5VStG §19 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0002 E 13. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die Beh bei den Delikten nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO, welche durch dieselbe Tat begangen worden sind, gleich hohe Geldstrafen verhängt, so muss sie im Hinblick auf den unterschiedlich hohen Stra... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §52StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zu den Erfordernissen eines Gutachtens eines Sachverständigen zur Frage, ob der Besch den Verkehrsunfall bei zumutbarer Aufmerksamkeit habe bemerken müssen. Schlagworte Anforderung an ein GutachtenBeweismittel Sac... mehr lesen...