Begründung: Am 16. 8. 2000 lieferte die Zweitbeklagte mit einem bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten Traktor (dessen Halter ihr Gatte war) Bauholz zur Wohnung des Erstbeklagten. Dort angekommen hielt sie an, ohne jedoch den Motor abzustellen. Der wegen einer Fußverletzung behinderte Erstbeklagte benötigte zum Absteigen vom Traktor länger als die Zweitbeklagte vermutete, sodass sie zu früh und ruckartig wiederum anfuhr und dabei die Hand des Erstbeklagten zwischen Fahrz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** VERSICHERUNGS AG, *****, vertreten durch ***** Rechtsanwälte ***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger fuhr am 27.9.1986 gegen 19,30 Uhr mit seinem Moped in Leibnitz durch die Grazergasse Richtung Süden. Er wurde hiebei von einem überholenden PKW gestreift, kam zu Sturz und erlitt neben anderen Verletzungen einen Schrägbruch des rechten Schienbeins. Der schuldtragende PKW-Lenker beging Fahrerflucht. Das Erstgericht sprach dem Kläger, gestützt auf die Bestimmungen des BG 2.6.1977, BGBl. 322, über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer (im folgend... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Jänner 1962 geborene, sohin zu den Tatzeiten jugendliche Schlosserlehrling Friedrich A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (Punkt 1 des Schuldspruchs), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Jänner 1962 geborene, sohin zu den Tatzeiten jugendliche Schlosserlehrling Friedrich A der Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, S... mehr lesen...
Norm: StGB §9 Abs2 StGB §94 StGB §95 StVO §4 Abs2 StGB § 9 heute StGB § 9 gültig ab 01.01.1975 StGB § 94 heute StGB § 94 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. August 1963 geborene (jugendliche) Angeklagte Erich A der Vergehen 1.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und 2.) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 23. März 1979 in Vöcklabruck zu 1.): als Mopedlenker den die Fahrbahn der Brucknerstraße - in seiner Fahrtrichtung gesehen - von links nach rechts überquerenden 70-jährigen Fußgeher Alois B infolge verspätete... mehr lesen...
Norm: StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Die Verpflichtung des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO ist streng auszulegen. Ein an einem Unfall schuldtragender Lenker hat daher von sich aus andere Unfallbeteiligte nach allfälligen Verletzungen zu befragen und bei Vorliegen solcher unverzüglich die nächste Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen. VwGH vom 09.09.1976, 635/75; Veröff: ZVR 1977/150 S 202 Die Verpflichtung des Paragr... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Auch wenn sich um Unfallsort anwesende Personen bereits des Verletzten angenommen haben, besteht für den Kraftfahrzeuglenker, der den Unfall verursacht hat, die Verpflichtung sich davon zu überzeugen, ob die von diesen gewährte Hilfe auch zweckmäßig ist.
Entscheidungstexte 7 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 28.06.1979 7 Ob... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Eine entsprechende Hilfeleistung setzt voraus, daß sich der Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden darüber unterrichtet, in welchem Umfang der Verletzte seiner Hilfe bedarf. Unterläßt es daher der Versicherte, sich sogleich davon zu überzeugen, welcher Art die Hilfsbedürftigkeit des Verletzten ist und kümmert er sich nicht um diesen, so verletzt er seine Hilfeleistungspfl... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Die Hilfeleistungspflicht erschöpft sich nicht nur in der Ergreifung von Maßnahmen zur Rettung des Lebens und zur Abwendung von Gefahren eines weiteren Schadens für Leib und Leben des Verletzten, sondern erfaßt auch die Vornahme aller Vorkehrungen, um die Lage des Verunglückten, insbesondere seine Schmerzen, zu lindern.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Beklagte verschuldete am 27. Mai 1974 um zirka 0.30 Uhr auf der B-Straße im Gemeindegebiet von K mit dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW seines Vaters einen Verkehrsunfall, bei dem der Fußgeher Anton R getötet wurde. Zugunsten des Beklagten bestand bei der Klägerin auch eine Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutzversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) und Abschnitt B der Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Mit dem Tod des Verletzten entfällt nur die Hilfeleistungspflicht nicht aber die Verpflichtung zur Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle.
Entscheidungstexte 7 Ob 34/79 Entscheidungstext OGH 28.06.1979 7 Ob 34/79 Veröff: SZ 52/108 = VersR 1980,446 ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Der Kraftfahrzeuglenker, der einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht hat, entspricht seiner Anzeigenpflicht nach Art 8 Abs 1 Z 1 AKHB nur dann, wenn er am Unfallsort mit seinem Kraftfahrzeug das Eintreffen der von anderen Personen verständigten Sicherheitsorgane abwartet. Der Kraftfahrzeuglenker, der einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht hat, entspricht seiner ... mehr lesen...
Norm: StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Die Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 2 StVO kann auch fahrlässig begangen werden. Die Verwaltungsübertretung nach Paragraph 4, Absatz 2, StVO kann auch fahrlässig begangen werden.
Entscheidungstexte 7 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 01.02.1979 7 Ob 69/78 Veröff: VersR 1979,729 = ZVR 1980/30 S 39 ... mehr lesen...
Norm: StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Die Verpflichtung zur Hilfeleistung im Sinne des § 4 Abs 2 StVO umfaßt nicht nur Hilfeleistung zur Rettung und Bewahrung von gesundheitlichen Schadensfolgen, sondern auch durch Verständigung der Polizeidienststellen und Gendarmeriedienststellen, um zivilrechtliche Ansprüche durch Klarstellung der Identität des Schädigers und zeitgerechte Erhebung des Sachverhaltes zu sichern. Die Verpflichtung zur Hilfe... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1 StVO 1960 §4 Abs2 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012 StVO 1960 § 4 ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Wer die Verständigung im Sinne des § 4 Abs 2 StVO unterläßt, wird auch nicht dadurch entschuldigt, daß der Arzt bzw das Krankenhaus ohnedies verpflichtet sind, die Sicherheitsbehörden von jeder verdächtigen Verletzung zu verständigen. Wer die Verständigung im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, StVO unterläßt, wird auch nicht dadurch entschuldigt, daß der Arzt bzw das Krankenhaus ohnedies ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Die Anzeigenpflicht des Kraftfahrers wird frühestens mit dem Eintritt des Versicherungsfalles ausgelöst, besteht aber auch dann, wenn diesem erst später Umstände zu Bewußtsein gekommen sind, aus denen er zu erkennen vermag, daß er einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat.
Entscheidungstexte 7 Ob 32/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §94 StGB §95 StVO §4 Abs2 StGB § 94 heute StGB § 94 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 94 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 95 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2 AKHB Art8 Abs1 Z1StVO §4 Abs2 VersVG §6 Abs3 B1 ABGB Art. 10 § 2 heute ABGB Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/201... mehr lesen...
Norm: StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Die Verpflichtung, von einem Verkehrsunfall, bei dem Personen verletzt wurden, die nächste Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen, hängt nicht vom Grad der Schwere der Verletzungen ab. Die Verständigungspflicht besteht auch bei Vorliegen "nicht nennenswerter" Verletzungen. VwGH vom 18.06.1964, Z 423/64; Veröff: ZVR 1965/22 S 39 VwGH vom 18.06.1964, Ziffer 423 /, 64,; Veröff: ZV... mehr lesen...
Norm: StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
Die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 2 StVO ist unabhängig davon, daß der Verletzte die Verständigung der Polizei wünscht. Die Verständigungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 2, StVO ist unabhängig davon, daß der Verletzte die Verständigung der Polizei wünscht.
Entscheidungstexte 7 Ob 115/75 Entscheidungstext OGH 19.06.1975 7 Ob 115/... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs1 Z1 StVO 1960 §4 Abs2 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012 StVO 1960 § 4 ... mehr lesen...
Norm: StVO §4 Abs2
Rechtssatz:
1. Die Zumutbarkeit einer Hilfeleistung im Sinne des § 337 lit c StG ist von der Möglichkeit einer solchen Hilfeleistung zu unterscheiden. 1. Die Zumutbarkeit einer Hilfeleistung im Sinne des Paragraph 337, Litera c, StG ist von der Möglichkeit einer solchen Hilfeleistung zu unterscheiden. 2. Ist nach der Lage des Falles eine Hilfeleistung faktisch überhaupt unmöglich, so kann deren Unterbleiben kein... mehr lesen...