Norm: ZPO §502 Abs1 HI2StVO §20 Abs1 IA3
Rechtssatz: Ob der Verpflichtung des § 20 Abs 1 StVO im Einzelfall entsprochen wurde, kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 28/99b Entscheidungstext OGH 11.02.1999 2 Ob 28/99b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA11StGB §78
Rechtssatz: "Selbstmord" iSd § 78 StGB setzt zum Unterschied von "Fremdtötung" voraus, daß der zur Selbsttötung Entschlossene selbst Hand an sich legt, mithin die den Tod auslösende Handlung unmittelbar an sich vornimmt. Die
Norm: des § 20 Abs 1 StVO dient u.a. dem Schutz jeglichen Lebens, somit auch einer Person, die sich vor ein fahrendes Auto wirft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs1 IA11StVO §76 Abs5 III
Rechtssatz: Zieht man in Betracht, daß der Geschädigte, ohne auf den erkennbaren Querverkehr zu achten, bei Dunkelheit eine mehrspurige Bundesstraße im Freilandgebiet, wo üblicherweise mit höheren Geschwindigkeiten zu rechnen ist, überquerte, ist darin ein ungewöhnlich schwerwiegendes Fehlverhalten (Verstoß gegen § 76 Abs 5 StVO) zu erkennen, das den Verschuldensanteil des Schädigers (rel... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Während bei der Beurteilung der Frage, ob auf halbe Sicht zu fahren ist, auf die abstrakte Möglichkeit der Begegnung mit einem Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von 2,5 Meter abzustellen ist, hat die Beurteilung der Anhaltepflicht nach den konkreten Umständen zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 41/93 Entscheidungstext OGH 08.07.1... mehr lesen...
Begründung: Am 12.12.1990 ereignete sich im Ortsgebiet von N***** auf der W*****straße im Begegnungsverkehr ein Verkehrsunfall, an dem der von Peter W***** gelenkte, dem Kläger gehörige Omnibus (V *****) und der vom Erstbeklagten gelenkte, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherte Omnibus des Zweitbeklagten (V *****) beteiligt waren und bei dem beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Der dem Kläger dabei entstandene Schaden betrug 188.092,-- S, jener des Zweitbeklagten 4.539,14 S... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Bei der Annäherung an eine ampelgeregelte Kreuzung mit einem "fliegenden Start" muss ein Fahrzeuglenker, dessen Sicht auf einen die Fahrbahn querenden Schutzweg beeinträchtigt ist, vor dem Erlangen einer ausreichenden Sichtmöglichkeit auf diesen und vor dessen vollständiger Blockierung durch andere Fahrzeuge damit rechnen, dass seine Fahrbahn trotz der mittlerweile für ihn aktuellen Grün-Phase no... mehr lesen...
Norm: StGB §6 DStVO §20 Abs1 IC2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Fährt ein Fahrzeuglenker in eine Kreuzung zu Beginn der Grün-Phase mit "fliegendem Start" gleichsam blindlings und mit überhöhter Geschwindigkeit ein, dann steht sein darin gelegener Sorgfaltsverstoß mit der dadurch verursachten Verletzung eines die Fahrbahn auf dem Schutzweg überquerenden Fußgängers auch dann im Risikozusammenhang, wenn sich jener dabei vorschriftswidrig verhalten hat. ... mehr lesen...
Gründe: I. Im Verfahren zum AZ 8 U 5/90 des Strafbezirksgerichtes Wien wurde Georg S***** mit Urteil vom 26.Februar 1990, ON 25, von der Anklage, er habe am 5.Februar 1989 in Wien mit seinem PKW einen die Fahrbahn des Franz-Josefs-Kais überquerenden Fußgänger aus Unachtsamkeit niedergestoßen und schwer verletzt (sowie hiedurch das Vergehen nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB begangen), gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Das Gericht nahm als erwiesen an, daß sich der Bes... mehr lesen...