Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß Paragraph 502, Absatz eins, ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Am 27. 9. 2000 kam es ... mehr lesen...
Am 27.10.1994 ereignete sich in Leonding auf der B 139 im Bereich der Kreuzung mit der Straße "In der Flaksiedlung" ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des PKW Audi 80 und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Mopeds beteiligt waren. Dabei entstand am Klagsfahrzeug ein Totalschaden in Höhe von S 12.500,--. Der Kläger hatte Ummeldekosten von S 1.000,-- und Unkosten von S 500,-- zu tragen. Die B 139 verläu... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs5StVO §19 Abs3
Rechtssatz:
Die Annahme eines Vorrangs hat zur Voraussetzung, daß der betreffende Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum zulässigen Weiterfahren hat. Eine solche Möglichkeit liegt nicht vor, wenn eine durch Druckknopf zu steuernde Fußgängerampel sich unmittelbar vor einer ungeregelten Kreuzung befindet, deren Schutzbereich (Haltelinien beiderseits des Fußgängerüberganges) in den Kreuzungsbereich hinei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die ARB 1988 zugrundeliegen. Am 9.9.1993 war der Kläger als Lenker seines PKWs BMW 530 i an einem Verkehrsunfall in H***** beteiligt. Er fuhr auf der Wiener Straße (B 1) von H***** kommend in Richtung Linz bzw Wien und wollte nach links in die Auffahrt zur A 1 - Westautobahn einbiegen. Hiebei kollidierte er mit dem auf der B 1 entgegenkommenden, von Hermann J***** gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. Mai 1984 ereignete sich gegen 17,50 Uhr auf der Bundesstraße 16 im Ortsgebiet von Ebreichsdorf ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Motorfahrrad Vespa PK 50 S (*****) und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Citroen GX 2200 (*****) beteiligt waren. Dabei wurde die Klägerin verletzt und wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Das gegen beide Unfallsbeteiligten eingeleitete Strafverfahren wurde gemäß § 90 A... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs3 BIIIStVO §43 Abs3 litcStVO §53 Z9a
Rechtssatz:
Die Gesetzesstelle des § 19 Abs 3 StVO hat Vorrangstraßen im Sinne des § 43 Abs 3 lit c StVO (§ 53 Z 9 a StVO) im Auge. Die Gesetzesstelle des Paragraph 19, Absatz 3, StVO hat Vorrangstraßen im Sinne des Paragraph 43, Absatz 3, Litera c, StVO (Paragraph 53, Ziffer 9, a StVO) im Auge.
Entscheidungstexte 2 Ob 76/... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs3 BIII StVO 1960 §50 Z5 StVO 1960 § 50 heute StVO 1960 § 50 gültig ab 27.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2006 StVO 1960 § 50 gültig von 01.07.2005 bis 26.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 1960 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs3 BIIIStVO §20 IC2
Rechtssatz:
Ein gemäß § 19 Abs 3 StVO im Vorrang befindlicher Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet, seine nach § 20 StVO zulässige Geschwindigkeit allein wegen Annäherung an eine Kreuzung mit einer Straße ohne Vorrang oder deshalb herabzusetzen, weil die Querstraße schlecht einzusehen ist. Ein gemäß Paragraph 19, Absatz 3, StVO im Vorrang befindlicher Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVbStVO §19 Abs6 BIVbStVO §19 Abs3 BVIaStVO §52 Z11
Rechtssatz:
Der auf § 19 Abs 6 StVO beruhende Vorrang des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges geht durch ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrverhalten des Lenkers (hier: Nichtbeachtung einer Stoptafel) nicht unter. Ein solches vorschriftswidriges Verhalten kann nur unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens Berücksichtigung finden. Der auf P... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs3 BIII
Rechtssatz:
Erkennbarkeit der Möglichkeit einer Gefahrenherbeiführung oder Gefahrenvergrößerung im Sinne des § 335 StG durch Verstoß gegen die jedem Kraftfahrer bekannte Vorschrift des § 19 Abs 3 StVO. Erkennbarkeit der Möglichkeit einer Gefahrenherbeiführung oder Gefahrenvergrößerung im Sinne des Paragraph 335, StG durch Verstoß gegen die jedem Kraftfahrer bekannte Vorschrift des Paragraph 19, Absatz 3, StVO... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs3 BIIIStVO §19 Abs7
Rechtssatz:
Spezifische Rechtswidrigkeit im Sinne der Schutznorm des § 19 Abs 3 und 7 StVO. Spezifische Rechtswidrigkeit im Sinne der Schutznorm des Paragraph 19, Absatz 3 und 7 StVO.
Entscheidungstexte 11 Os 191/71 Entscheidungstext OGH 15.11.1971 11 Os 191/71 Veröff: EvBl 1972/118 S 213 = VJ 1972/4 S 8 = RZ 1972,28 = ZVR 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §19 Abs3 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten des wartepflichtigen Personenkraftwagen - Lenkers gegenüber dem auf der achtzehn Meter breiten Vorrangstraße ohne Minderung der Geschwindigkeit von hund... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §19 Abs3 AIIb2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Schadensaufteilung 1 : 3 zu Lasten des Autolenkers, der unter Mißachtung des Verkehrs auf die Bundesstraße einfährt, wogegen der bevorrangte Autolenker einen verspäteten Bremsentschl... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs3 BVIIStVO §19 Abs4 BVIIStVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz:
Beim Einbiegen nach links in eine Vorrangstraße muß sich der Fahrzeuglenker, wenn er nach links nur eine beschränkte Sicht hat, zunächst unter ständiger Beobachtung der Verkehrslage auf der den Vorrang genießenden Straße schrittweise vortasten, bis er mit der eindeutigen Erkennbarkeit des beabsichtigten Einbiegemanövers rechnen kann; sodann ist dieses, sobald ein d... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs3 BIII StVO 1960 § 19 heute StVO 1960 § 19 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 19 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 19 gültig ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs3 BIII StVO 1960 § 19 heute StVO 1960 § 19 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 19 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 19 gültig ... mehr lesen...