Entscheidungsgründe: Am 6. 6. 2005 gegen 19:30 Uhr kam es in Landeck zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin ihres bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Straße ist im Unfallbereich „gut 5,8 m breit“ und hat eine Steigung von 6 bis 8 %. Die Sichtstrecke beträgt weit über 50 m. Zur Zeit des Unfalls war die Fahrbahn trocken. Der Kläger befand sich auf der Rückkehr von einer Mountainb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30.10.1984 ereignete sich im Ortsgebiet von B***** auf der Kreuzung der Hauptstraße mit der H*****straße und einer Sackgasse ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Lenker eines Kleinmotorrades und die Erstbeklagte als Lenkerin des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW Renault verletzt wurden. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Mödling vom 5.12.1985, 6 U 69/85-19, die Ers... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §7bStVO §2 Abs1 Z29StVO §55 Abs3StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Durch die Anbringung einer Begrenzungslinie im Sinne des § 55 Abs 3 StVO in Verbindung mit § 7 b BodenmarkierungsV wird die Fahrbahn von "anderen Verkehrsflächen" rechtswirksam abgegrenzt, sodaß diese nicht mehr Teil der Fahrbahn sind. Ein rechts der Begrenzungslinie fahrender PKW überholt nicht, da er sich nicht auf derselben Fahrbahn befindet. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs1StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Mitverschulden von 1/4 des Rechtsüberholenden gegenüber dem Unfallgegner, dessen Fahrzeug mit abgestorbenem Motor zum größten Teil auf der linken Fahrbahnhälfte zum Stillstand gekommen war, der dieses Fahrzeug dann in Bewegung setzte und - ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs - wieder nach rechts zurücklenkte, wodurch es zur Kollision mit dem inzwischen Rechtsüberholenden kam (der durc... mehr lesen...
Am 10. 8. 1977 ereignete sich auf der S-Bundesstraße in R ein Verkehrsunfall, bei welchem die Sattelschleppergarnitur des Klägers gegen den LKW-Zug der Firma L, der vom Beklagten gelenkt wurde, stieß. Der Beklagte war mit dem LKW-Zug, der mit acht PKW beladen war, aus der südlich gelegenen Parkplatzausfahrt des Gasthauses W auf die S-Bundesstraße herausgefahren, um ein Stück in Richtung V fahrend in die nördlich gelegene Parkplatzausfahrt wieder einzufahren und so einen günstigeren Ab... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs2 2StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Überwiegendes Verschulden (3 : 1) des aus dem zweiten Fahrstreifen ohne Zeichengebung, ohne Einordnen und ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs nach rechts in einen Parkplatz abbiegenden Lastkraftwagenlenkers im Verhältnis zu rechts überholendem, gegen § 15 Abs 1 StVO verstoßendem anderen Lastkraftwagenlenker, (daß ein Rechtseinbiegen aus dem ersten Fahrstreifen nicht möglich gewesen wäre, wurde nic... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1StVO §17 Abs1
Rechtssatz: Der im § 17 Abs 1 StVO enthaltene Hinweis auf § 15 StVO bezieht sich ausdrücklich nur auf die Anzeige des Vorbeifahrens, die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes und das Vorbeifahren an Schienenfahrzeugen, nicht aber auf die Generalklausel des § 15 Abs 1 StVO, wonach, von Ausnahmen des Abs 2 abgesehen, nur links überholt werden dürfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs3 IVStVO §15 Abs1
Rechtssatz: Auch ohne einen möglichen Gegenverkehr darf in einer Straße mit wenigstens zwei Fahrstreifen in einer Richtung nur dann der zweite oder dritte Fahrstreifen benützt werden, wenn am rechten (ersten) Fahrstreifen sich ebenfalls Fahrzeuge befinden. Ist dies aber nicht der Fall, dann ist die Benützung eines anderen als des rechten Fahrstreifens gesetzlich nicht zulässig. VwGH vom 14.01.1971, 1075/69; ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1StVO §15 Abs2 litbStVO §17 Abs1
Rechtssatz: Kollision eines an der stehenden Straßenbahn berechtigterweise links vorbeifahrenden Personenkraftwagens mit einem Auto, das ungeachtet seines Nachrangs und trotz Sichtbehinderung unvorsichtig die Kreuzung quert. Entscheidungstexte 8 Ob 69/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 8 Ob 69/76 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Der Lenker des überholenden Fahrzeuges ist nicht nur zur Beobachtung des Gegenverkehrs, sondern auch zur Beobachtung des vor ihm befindlichen, zu überholenden Fahrzeuges verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 162/75 Entscheidungstext OGH 04.09.1975 2 Ob 162/75 2 Ob 191/77 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Befährt ein Fahrzeug die linke Fahrbahnhälfte in der für den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer nicht erkennbaren Absicht, in eine links gelegene Hauseinfahrt einzufahren, darf es nur dann überholt werden, wenn der Überholende durch Abgabe von Warnzeichen und Kontaktaufnahme volle Gewißheit über das weitere Verhalten des zu Überholenden erlangt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §15 Abs1StVO §16 Abs1 litc
Rechtssatz: Aus der bloßen Betätigung des rechten Blinkers des überholenden Fahrzeugs muß der Überholte nicht in Rechnung stellen, daß dieses in der Folge unter Ermäßigung seiner Geschwindigkeit ohne Rücksicht auf den Nachfolgeverkehr, seine Fahrspur schneidend, rechts einbiegen werde. Entscheidungstexte 8 Ob 86/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO §15 Abs1StVO §15 Abs2
Rechtssatz: Linkseinordnen des Fahrzeuges vor Abbiegen nach links auch dann, wenn Fahrbahn so schmal, daß rechts nicht überholt werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 271/69 Entscheidungstext OGH 02.10.1969 2 Ob 271/69 8 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 01.10.1975 8 Ob 189/75 Ve... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1StVO §15 Abs1StVO §15 Abs2
Rechtssatz: Unter "links einordnen" im Sinne des § 15 Abs 2 lit a StVO ist nicht nur ein Wechsel auf den der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen (§ 12 Abs 1 StVO) zu verstehen, auch bei Vorhandensein nur eines Fahrstreifens hat derjenige, der links abzubiegen beabsichtigt, möglichst nahe an die Fahrbahnmitte heranzufahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Wer einen unschlüssig und auf der falschen Fahrbahnseite fahrenden Radfahrer überholen will, muß besonders vorsichtig und bremsbereit fahren. Dabei ist dem Überholenden eine Reaktionszeit von 0,6 Sekunden zuzubilligen. Entscheidungstexte 9 Os 347/60 Entscheidungstext OGH 15.12.1960 9 Os 347/60 Veröff: ZVR 1961/157 S 131 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Zu den Verpflichtungen des Lenkers eines Kraftwagens mit Anhänger beim Überholen. Entscheidungstexte 9 Os 324/60 Entscheidungstext OGH 24.11.1960 9 Os 324/60 Veröff: ZVR 1961/100 S 84 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073880 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Grundsatz des Fahrens auf Sicht wird nicht dadurch verletzt, daß ein Überholender im Zuge des Überholvorganges einen stets wechselnden Teil des rechten Gehsteiges und des rechten Fahrbahnrandes nicht zu beobachten und auch, solange der andere Wagen vor ihm fährt, in den durch ihn bewirkten Winkel nicht hineinzusehen vermag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Zum Überholen darf wohl entsprechend der Vorschrift des § 15 Abs 1 StPolO auch die linke Seite der Fahrbahn benützt werden, doch ist die Benützung der linken Fahrbahnhälfte nicht erforderlich, damit überhaupt von einem Überholen gesprochen werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 55/60 Entscheidungstext OGH 17.05.1960 9 Os 55/60 Veröff: ZVR 1960/39... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Das Ausbiegen in scharfem, beinahe rechtswinkeligem Bogen zu Beginn des Überholmanövers ist unzulässig. Entscheidungstexte 9 Os 120/59 Entscheidungstext OGH 20.10.1959 9 Os 120/59 Veröff: ZVR 1960/292 S 202 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0073867 Dok... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Überholvorganges. Entscheidungstexte 9 Os 6/58 Entscheidungstext OGH 30.09.1958 9 Os 6/58 Veröff: RZ 1959,31 = SSt XXIX/57 9 Os 120/59 Entscheidungstext OGH 20.10.1959 9 Os 120/59 9 Os 410/59 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Wer vorschriftswidrig rechts überholen will, muß durch Herstellung des Kontaktes sowohl mit dem zu überholenden Verkehrsteilnehmer als auch mit allen anderen, in kritischer Nähe befindlichen Verkehrsteilnehmern dafür sorgen, daß durch eine Fahrweise für niemanden eine überraschende Situation entstehe. Die Abgabe von Blinkzeichen genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Auch am Fahrbahnrand in der Fahrtrichtung gehende Fußgänger werden "überholt". Entscheidungstexte 2 Ob 9/58 Entscheidungstext OGH 12.02.1958 2 Ob 9/58 Veröff: ZVR 1958/99 S 114 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0073845 Dokumentnummer JJR_1958... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Ein Ausweichen nach links kann dann nicht als Fahrlässigkeit zugerechnet werden, wenn die konkreten Umstände so liegen, daß die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 17 Abs 1 StPolO zur Vermeidung eines schädigenden Erfolges geboten war. Entscheidungstexte 5 Os 1191/56 Entscheidungstext OGH 14.02.1957 5 Os 1191/56 Veröff: ZVR 1957/167 S 165 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1
Rechtssatz: Ein schräges Zurückfahren des überholenden Fahrzeuges ist nicht vorschriftswidrig, wenn nur das überholte Fahrzeug dadurch nicht gefährdet, also der genügende "Respektabstand" eingehalten wird. Entscheidungstexte 2 Ob 285/56 Entscheidungstext OGH 04.09.1956 2 Ob 285/56 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §15 Abs1StVO §76 Abs5
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 2 zugunsten eines Fußgängers, der, ohne auf den Verkehr zu achten, die Fahrbahn überquert und dabei von einem Kraftfahrzeugführer niedergestoßen wird, der vorschriftswidrig überholt. Entscheidungstexte 2 Ob 462/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 2 Ob 462/56 Veröff: ZVR 1957/122 S 129 ... mehr lesen...