RS OGH 1982/11/4 8Ob226/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1982
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Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §11 Abs1
StVO §15 Abs1

Rechtssatz

Mitverschulden von 1/4 des Rechtsüberholenden gegenüber dem Unfallgegner, dessen Fahrzeug mit abgestorbenem Motor zum größten Teil auf der linken Fahrbahnhälfte zum Stillstand gekommen war, der dieses Fahrzeug dann in Bewegung setzte und - ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs - wieder nach rechts zurücklenkte, wodurch es zur Kollision mit dem inzwischen Rechtsüberholenden kam (der durch bloße Geschwindigkeitsverminderung das Rechtsüberholen vermeiden hätte können).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 226/82
    Entscheidungstext OGH 04.11.1982 8 Ob 226/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026831

Dokumentnummer

JJR_19821104_OGH0002_0080OB00226_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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