Begründung: Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß § 486 Abs. 3 StPO aus dem Grunde des § 485 Abs. 1 Z 6 StPO eingestellt. Mit Beschluß vom 29.März 1989 hatte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien das oben genannte Strafverfahren gemäß Paragraph 486, Absatz 3, StPO aus dem Grunde des Paragraph 485, Absatz eins, Ziffer 6, StPO eingestellt. Der dagegen erhobenen Beschwe... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 2.Mai 1989 hat das Landesgericht Innsbruck als Vollzugsgericht die bedingte Entlassung des Walter K*** aus der Freiheitsstrafe gemäß § 46 Abs. 2 StGB abgelehnt. Mit Beschluß vom 2.Mai 1989 hat das Landesgericht Innsbruck als Vollzugsgericht die bedingte Entlassung des Walter K*** aus der Freiheitsstrafe gemäß Paragraph 46, Absatz 2, StGB abgelehnt. Der dagegen erhobenen Beschwerde des Strafgefangenen hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluß... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 25.März 1988 hat die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien einen Antrag des Gerhard R*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. N. S*** u. a. wegen § 302 StGB. und anderer strafbarer Handlungen nicht Folge gegeben und seinen Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen "bestimmte Personen wegen bestimmter Delikte" zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Subsidiarantragstellers hat das Oberlandesgericht Wien mit Besc... mehr lesen...
Begründung: Die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wies mit dem Beschluß vom 22.Dezember 1988, GZ 1 Vr 703/67-18, die von den (seinerzeit in mehreren Strafverfahren als Anzeiger aufgetretenen) Einschreitern beantragte Wiederaufnahme der Strafverfahren im wesentlichen mit der
Begründung: zurück, daß ihnen gemäß § 49 Abs. 2 Z 3 StPO die Legitimation für die Antragstellung mangle, im übrigen längst Verjährung eingetreten wäre. Die Ratskammer des Landesgerichtes für... mehr lesen...
Gründe: In der Strafvollzugssache Bernd L*** wegen bedingter Entlassung, AZ 42 BE 68/88 des Landesgerichtes Salzburg, hat das Oberlandesgericht Linz im Beschwerdeverfahren 10 Bs 278/88 ein psychiatrisches Gutachten des Sachverständigen Univ.Prof. Dr. Werner L*** zur Verhaltensprognose des Strafgefangenen Bernd L*** eingeholt, wobei dem Sachverständigen aufgetragen wurde, besonderes Augenmerk den Fragen der Rückfallswahrscheinlichkeit, der Resozialisierungsmöglichkeit und der all... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Graz Beschwerden der nunmehrigen Rechtsmittelwerber Franz S***, Marianne H*** und Maria H*** als unzulässig zurück. Gleichermaßen war mit den dagegen erhobenen Beschwerden der Genannten zu verfahren, weil das Gesetz gegen Entscheidungen der fraglichen Art kein weiteres ordentliches Rechtsmittel vorsieht (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StPO Nr 10, 11). Mit dem angefocht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Strafgefangenen Walter Johann E*** gegen einen Beschluß des Kreisgerichtes Steyr, womit sein Antrag auf bedingte Entlassung zurückgewiesen worden war, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschwerdeentscheidungen kein weiteres ordentliches Rechtsmittel zulässig ist (Mayerhofer-Rieder2 § 15 StP... mehr lesen...
Gründe: Margot Z*** verbüßt derzeit unmittelbar nacheinander (§ 46 Abs. 4 StGB) Freiheitsstrafen von zusammen sechseinhalb Jahren. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung (§ 46 Abs. 2 StGB) waren mit 3.Oktober 1987 erfüllt. Dennoch lehnte das Kreisgericht Wiener Neustadt als Vollzugsgericht mit Beschluß vom 30. Juni 1988, BE 683/88-11, die bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe mangels der sonstigen Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB (wie schon früher... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing. P*** (§ 48 Z. 1 StPO.) nicht Folge gegeben wurde, als unzulässig zurückgewiesen (§ 49 Abs. 2 Z. 2 StPO.). Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des Privatanklägers Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen die von der Ratskammer des Landesgerichts Linz vom 30.März 1988, 39 Ns 40/88-11, gemäß § 74 Abs 2 StPO. gefällte Entscheidung als unzulässig zurückgewiesen (§ 74 Abs 3 StPO.). Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des Privatanklägers Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen die von der Ratskammer des Landesgerichts Linz vom 30.März 1988, 39 Ns 40/88-11, gemäß Paragra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die vom Angeklagten Mario G*** gegen das Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. Jänner 1988, GZ 1 b E Vr 13.557/87-13, erhobene Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe als unzulässig zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die vom Angeklagten Mario G*** gegen das Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25.... mehr lesen...
Begründung: In der Privatanklagesache gegen Dipl.Ing. Wilhelm P*** wegen § 111 StGB., AZ. 4 U 122/87 des Bezirksgerichts Gmunden, hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 24.Februar 1988, AZ. 7 Bs 2/88 (ON. 26 der Strafakten), einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluß des Kreisgerichts Wels nicht Folge gegeben und mit Beschluß vom gleichen Tag, AZ. 7 Bs 326/87 (ON. 27 der Strafakten), eine Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Besc... mehr lesen...
Gründe: Friedrich B*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 16.November 1987, GZ. 24 b E Vr 1349/87-15, des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung von Adhäsionszusprüchen verurteilt. Der dagegen ergriffenen Berufung hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Urteil vom 13.Jänner 1988, AZ. 7 Bs 645/87, nicht Folge gegeben. Friedrich B*** wurde mit dem U... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Hermann S*** gegen die vom Kreisgericht Wels ihm verweigerte Wiederaufnahme seines Strafverfahrens nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene abermalige Beschwerde war zurückzuweisen, weil dieses Rechtsmittel, wie überhaupt solche gegen Entscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht, unzulässig ist (§ 16 StPO.). Die dagegen erhobene aberm... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 28.Oktober 1987, AZ. 21 Bs 470/87, über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 24.September 1987, GZ. BE 1053/87-8, entschieden. Rechtliche Beurteilung Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die davon betroffene Strafgefangene Jovanka M*** Beschwerde erhoben, welche als unzulässig zurückzuweisen war. Die Anfechtung einer in S... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 13.Oktober 1987, AZ. 8 Bs 493/87, eine Beschwerde der Privatankläger 1. Swami O***, 2. D*** L*** Z*** (DLZ) Österreich, 3. D*** L*** Z*** (DLZ) Winterthur sowie des Privatbeteiligten Ing. Julius E*** gegen den Beschluß des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 11. August 1987, GZ. 25 b E Vr 225/87-28 Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 13.Oktober 1987, AZ. 8 Bs 493/87, eine Beschwerde der Priv... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 21.September 1987, Ns 1102/87-2, wurde der Antrag des Verurteilten Franz M*** auf Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Linz mit dem Beschluß vom 7.Oktober 1987, 11 Bs 244/87, nicht Folge gegeben. Diesen ihm laut Verfügung des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 14. Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Franz M**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26. August 1987, GZ. 7 b Vr 4987/86-59, wurde der Antrag des Verurteilten Wolfgang K*** auf Gewährung einer achttägigen Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 29.September 1987, GZ. 22 Bs 442/87-2, nicht Folge gegeben. Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten Walter P*** gegen den Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24.Juli 1987, GZ 8 b E Vr 3.432/82-84, mit dem sein Antrag auf Zahlungsaufschub abgewiesen wurde, nicht Folge. Die gegen diese Beschwerdeentscheidung eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 30.April 1987, AZ 11 Bs 40/87, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Alfonso O*** T*** wegen §§ 127 ff StGB, AZ 30 Vr 1945/86 des Landesgerichts Linz, die Gebühren des zur Berufungsverhandlung am 10.April 1987 beigezogenen Dolmetschers Helmut F*** mit 623,70 S (einschließlich Umsatzsteuer) bestimmt; das Mehrbegehren im Betrage von 177 S (zuzüglich Umsatzsteuer) wurde hingegen abgewiesen. Den zuletzt angeführten Betrag hatte der Dolmetsc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Strafgefangenen Gerald F*** gegen die Ablehnung einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe (§ 99 StVG.) nicht Folge gegeben. Die dagegen erhobene weitere Beschwerde war zurückzuweisen, weil ein Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse (§ 17 Abs. 4 StVG.) wie überhaupt gegen solche eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht im Strafprozeß unzulässig ist. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Dr.Rudolf H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Kreisgerichtes Wels vom 23.Dezember 1986, GZ 8 Vr 1912/81-527, womit einer Beschwerde gegen den eine Aufhebung der Anordnung gelinderer Mittel verweigernden Beschluß des Untersuchungsrichters nicht Folge gegeben worden war, zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Dr.Rudolf H*** gegen den ... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.März 1934 geborene Geza B*** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichts Linz vom 29. März 1985, GZ. 28 E Vr 2268/84-10, wegen des zum Nachteil der Isabella W*** begangenen Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt; der als Privatbeteiligte auftretenden Geschädigten wurde gemäß § 369 StPO. ein Betrag von 1.000 S zugesprochen. Der am 9.März 1934 geborene Geza B*** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 12.April 1983, GZ 12 a Vr 873/81-202, wurde Emmerich V*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die der Genannte zur Gänze verbüßt hat. Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 12.April 1983, GZ 12 a römisch fünf r 873/81-202, wurde Emmerich V*** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragr... mehr lesen...
Gründe: Michael R*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichts Wels vom 28.November 1985, GZ. 14 E Vr 1795/85-21, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der vom Angeklagten dagegen erhobenen Berufung gab das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht mit Urteil vom 10.März 1986, AZ. 11 Bs 15/86, nur insoweit Folge, als es die Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probe... mehr lesen...
Gründe: Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 22.August 1985, Zl. Vs 2.766/85, wurde der Angeklagten Elisabeth H*** in dem gegen sie geführten Strafverfahren AZ 3 a Vr 9.210/84 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien Rechtsanwalt Dr. Eva Maria W***-S*** zum Verteidiger nach dem § 41 Abs. 3 StPO bestellt (ON 96). Den Antrag auf Bestimmung der Verteidigungskosten wies das Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatanklägers Dr. Wolfgang V*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. August 1985, GZ 9 e E Vr 8.176/85-3, womit die Unzuständigkeit des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ausgesprochen und das Verfahren an das Strafbezirksgericht Wien abgetreten worden war, als unzulässig zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 30. Dezember 1985, GZ. 18 a BE 323/85-20, wurde die bedingte Entlassung des Walter B*** aus fünf Freiheitsstrafen im Gesamtausmaß von einem Jahr, fünf Monaten und siebenundzwanzig Tagen mit einem Strafrest von fünf Monaten und dreißig Tagen wegen neuerlicher Straffälligkeit innerhalb der Probezeit widerrufen. Der gegen diesen Widerrufsbeschluß von Walter B*** erhobenen Beschwerde gab das Oberlandesgericht Wien ... mehr lesen...
Gründe: Gegen Bruno Leopold M*** war beim Landesgericht Linz zu AZ 21 Vr 3048/84 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. bzw. (nach Modifizierung des Verfolgungsantrags - s.S. 3 e) wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 und 2 StGB. anhängig, in dessen Rahmen auch Anträge gemäß § 429 StPO. gestellt worden waren. Mit dem Beschluß des Untersuchungsrichters vom 21.Juni 1985 wurden das... mehr lesen...
Gründe: Das Kreisgericht Korneuburg lehnte mit dem Beschluß vom 9. Dezember 1985, GZ 14 BE 306/85-3, eine Feststellung ab, daß Albert S*** gemäß § 46 Abs 2 StGB bedingt entlassen werden wird. Der dagegen gerichteten Beschwerde des Verurteilten S*** gab das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 13.Jänner 1986, AZ 27 Bs 2/86, nicht Folge. Das Kreisgericht Korneuburg lehnte mit dem Beschluß vom 9. Dezember 1985, GZ 14 BE 306/85-3, eine Feststellung ab, daß Albert S*** gemäß Pa... mehr lesen...