Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , Zlen. XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 25.04.2017 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , GZen. XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 23.05.2017 an, zu welchen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom römisch 40 , GZen. römisch 40 bzw. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 23.05.2017 an, zu welchen die Antragstellerin a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.05.2017 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.05.2017 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , GZen. XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom römisch 40 , GZen. römisch 40 bzw. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Do... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2017, GZ W218 2115925-1/3Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 31.05.2017 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 31.05.2017 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der nunmehrige Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 19.06.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom jeweils 10.02.2016, XXXX , wurden über die Beschwerdeführer zu XXXX und XXXX wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen nach dem Börsegesetz Geldstrafen verhängt. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Beschwerdeführer im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und beantragten unter einem d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, ein Facharzt für XXXX, wurde mit Beschluss vom XXXX, GZ. XXXX, von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1. Der Antragsteller, ein Facharzt für römi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom jeweils 10.02.2016, GZ FMA- XXXX und GZ FMA- XXXX , wurden über die Beschwerdeführer zu W107 2124005-1 und W107 2123527-1 wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen nach dem Börsegesetz Geldstrafen verhängt. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Beschwerdeführer im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und beantragten unter ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom jeweils 10.02.2016, GZ FMA- XXXX und GZ FMA- XXXX , wurden über die Beschwerdeführer zu W107 2124005-1 und W107 2123527-1 wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen nach dem Börsegesetz Geldstrafen verhängt. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Beschwerdeführer im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und beantragten unter ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.03.2016 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde diese unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde diese unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 15.03.2016 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde diese unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.03.2016 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde diese unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX, GZ XXXX und XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welchen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde diese unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX und die XXXX (id Folge AST), beide vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, ersuchten mit Eingabe vom 28.09.2012 bei der XXXX Landesregierung und der XXXX Landesregierung um Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Starkstromfreileitungsanlage samt Nebenanlagen gemäß Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz 2000. 1. Die römisch 40 und die römisch 40 (id Folge AST), beide vertrete... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.11.2015, Zlen. W115 1433453-1/5Z, W115 1433454-1/4Z, W115 1433455-1/4Z, W115 1436501-1/4Z, W115 2016721-1/4Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 16.12.2015 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.12.2015, Zl. W173 2106940-2/5Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.02.2016 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.02.2016, Zl. W159 2104680-1/9Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 15.03.2016 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätig... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid der Austro Control GmbH vom 1.4.2014 idF der Beschwerdevorentscheidung vom 11.6.2014, LSA600-08/21/14, wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Genehmigung der flugmedizinischen Fortbildungsveranstaltung "XXXX" als Refresher-Lehrgang gemäß MED.D.020 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 stattgegeben und der Refresher-Lehrgang mit insgesamt 9 Stunden für die gemäß MED.D.030 (b) leg. cit. für flugmedizinische Sachverständige nachzuweisende Fortbildung anerk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 28.12.2015 beantragte die XXXX, vertreten durch Estermann Pock Rechtsanwälte, Heinrichsgasse 4/1, 1010 Wien, im Vergabeverfahren "Lieferung von Einsatz und Trainingsmunition" der Republik Österreich (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Herrengasse 7, 1010 Wien, die sie betreffende Ausscheidensentscheidung vom 18.12.2015 für nichtig zu erklären. Mit Schriftsatz vom 28.12.2015 bea... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom XXXX , von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde die Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1. Die Antragstellerin, Fachärzt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Unfallchirurgie, wurde mit Beschluss vom XXXX XXXX, von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: Der Antragsteller, Fa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für denXXXX an, zu welchen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welchen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftl... mehr lesen...