Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeugin geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeugin geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg vom 30.01.2024, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeuge geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeuge geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg vom 30.01.2024, Zl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei XXXX (in Folge: Zeugin) wurde in einer mündlichen Verhandlung am 28.06.2022 in einem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien von 13.40 bis 14.20 Uhr als Zeugin einvernommen. Die Zeugin beantragte Zeugengebühren in Höhe von insgesamt EUR 858,53 Einkommensentgang. Sie sei Rechtsanwältin und habe eine Tagsatzung vor dem Bezirksgericht Bruck an der Leitha nicht verrichten können, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX (Strafsache gegen den Beschwerdeführer, im Folgenden kurz BF) wurden die Gebühren des Zeugen XXXX für die Teilnahme an der Verhandlung vom XXXX mit dem angefochtenen Bescheid mit insgesamt EUR 328,80 bestimmt, davon EUR 133,60 an Reisekosten, EUR 30,40 an Aufenthaltskosten und EUR 164,80 an Entschädigung für Zeitversäumnis. Letzteres wird damit begründet, dass der Zeuge selbständig sei. Er habe die Re... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF genannt) war vom Landesgericht XXXX im Strafverfahren XXXX als Zeuge zur Hauptverhandlung am 07.02.2024 unter seiner Wohnadresse in Deutschland geladen. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF genannt) war vom Landesgericht römisch 40 im Strafverfahren römisch 40 als Zeuge zur Hauptverhandlung am 07.02.2024 unter seiner Wohnadresse in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uhr (voraussichtliches Ende: 11:10 Uhr), als Zeuge geladen. Am 16.11.2023 machte der Zeuge Gebühren geltend (u.a. 26 Stunden Entschädigung für Zeitversäumnis gem. § 18 Abs. 1 GebAG) und legte diesbezügliche Belege vor. Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde römisch XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uh... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei XXXX (in Folge: Zeuge) wurde in einer mündlichen Verhandlung am 28.06.2023 in einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Fünfhaus von 10.30 bis 13.15 Uhr als Zeuge einvernommen. Der Zeuge beantragte Zeugengebühren in Höhe von insgesamt EUR 204,80, darunter neben Reisekosten in Höhe von EUR 4,80 eine Entschädigung für Einkommensentgang in Höhe von EUR 200,00... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer, im Folgenden auch BF genannt, war als Zeuge zum Bezirksgericht XXXX geladen zur Verhandlung am 14.12.2023 in der Rechtssache XXXX als Zeuge geladen (Zeugenladung an den BF vom 29.9.2023. Seine Vernehmung sollte um 10.30 beginnen und voraussichtlich um 11.00 Uhr enden. Der BF befolgte die Zeugenladung, wurde aber in der T... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (in Folge Beschwerdeführer) war im Verfahren des Landesgerichts XXXX zu XXXX für den 06.12.2023 als Zeuge geladen. Der in der Schweiz lebende Beschwerdeführer kam dieser Ladung ordnungsgemäß nach. In Folge stellte er mit Eingabe an das Landesgericht XXXX vom 14.12.2023 einen Gebührenantrag auf Vergütung von Reise- und Aufenthaltskosten sowie Verdienstentgang in Höhe v... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Mitbeteiligte XXXX (im Folgenden: Zeugin), wurde in einer mündlichen Verhandlung am 31.05.2023 in einem Verfahren zu XXXX vor dem Bezirksgericht SCHWECHAT (im Folgenden: BG) von 09:45 bis 10:55 Uhr als Zeugin einvernommen. 1. Die Mitbeteiligte römisch 40 (im Folgenden: Zeugin), wurde in einer mündlichen Verhandlung am 31.05.2023 in einem Verfahren zu römisch 40 vor dem Bezi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In der in einem vor dem Bezirksgericht Gänserndorf anhängigen Pflegschaftsverfahren am 21.12.2022 ab 10 Uhr durchgeführten Verhandlung wurde der nunmehrige Beschwerdeführer als Zeuge einvernommen. Im Formular „Gebührenbestimmung und Zahlungsanweisung“ wurde festgehalten, dass die Anwesenheit des Zeugen bis 10.40 Uhr erforderlich gewesen sei. Überdies wurde dem Beschwerdeführer das Form... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, im Folgenden auch BF genannt, war als Zeuge zum Bezirksgericht XXXX geladen und wurde in der Verhandlung am 03.12.2021 als Zeuge einvernommen. Die Verhandlung begann um 11.00 Uhr und endete um 11.30 Uhr. Der Beschwerdeführer, im Folgenden auch BF genannt, war als Zeuge zum Bezirksgericht römisch 40 geladen und wurde in der Verhandlung am 03.12.2021 als Zeuge einv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein in Wien ansässiger Zahnarzt, wurde mit Ladung vom 27. Mai 2015 als Zeuge zu einer Streitverhandlung betreffend eine Zivilrechtssache vor dem Landesgericht Salzburg am 18. Juni 2015 geladen und in dieser Verhandlung zwischen 11 Uhr und 11.35 Uhr als Zeuge einvernommen. 2. Mit Schreiben vom 2. Juli 2015 machte der Beschwerdeführer seinen Gebührenanspruch gelte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 11.11.2021 in der Verhandlung zur Zl. 2 C 511/21i vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau als Zeuge einvernommen. Mit Antrag vom 11.11.2021 machte der Beschwerdeführer Reisekosten in Höhe von € 436,80 (für insgesamt 1.040 km sowie Mitnahme einer weiteren Zeugin), Kosten einer Vignette in Höhe von € 9,50 und eines Coronatests in Höhe von € 14,? sowie eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde in der Verhandlung zur Zl. 5 C 192/20y vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau am 12.11.2020 als Zeuge einvernommen. Mit Antrag vom 12.11.2020 machte der Beschwerdeführer als „Aufwandsentschädigung für Mühewaltung“ einen Zeitaufwand von 8 bis 12 Uhr, inkl. Fahrzeit, von € 75, pro Stunde und eine Kfz-Pauschale geltend. Der Beschwerdeführer beantragte daher folgende Gebühren: „4 Std. à 75, € 300, € KFZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin, eine selbständige Masseurin, wurde mit Ladung vom 12.12.2016 als Schöffin zur der im zu Zl. XXXX vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geführten Verfahren durchgeführten Hauptverhandlung am 21.02.2017 (8 Uhr 45) geladen. Gleichzeitig wurde die für den 14.12.2016 vorgesehene Hauptverhandlung abberaumt. Die Ladung, die auch die Abberaumung enthielt, wurde der Beschwerdeführerin am 16.12.2016 zugestellt. 1.2. Für... mehr lesen...