Entscheidungen zu § 33 Abs. 3 ForstG

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Uvs Bescheid 2011/8/19 30.10-51/2010

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zu Punkt 1.) zur Last gelegt, er habe am 03.12.2008, 03.01.2009 und 07.01.2009 mit dem Pistengerät Kässbohrer PB 100, Typ Nr. WKU4821 MAGL011026, Motornummer MP, ohne Bewilligung des Besitzers den Wald auf dem Grundstück Nr., KG Dbw befahren, obwohl das Befahren von Wald nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig ist. Eine solche Erlaubnis habe er nicht besessen. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 19.08.2011

RS Uvs 2011/8/19 30.10-51/2010

Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ForstG §33 Abs3 ABGB §825 ForstG § 33 heute ForstG § 33 gültig ab 01.01.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 576/1987 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 19.08.2011

TE Uvs Bescheid 2009/10/21 30.10-14/2009

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma F P GmbH mit dem Sitz in Bf, welcher Firma der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 14.10.2004, GZ: 4.3-2/111-2000, die Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplanes für die obertägige Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (Schotter) auf den Grundstücken Nr., je KG Gd, erteilt wurde, nachstehende Übertretung nach dem Forstgesetz... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 21.10.2009

RS Uvs 2009/10/21 30.10-14/2009

Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ForstG §17 Abs1 ForstG §33 Abs3 ForstG § 17 heute ForstG § 17 gültig ab 01.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2002 ForstG § 17 gültig von 01.01.1988 bis 31.05.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 576/1987 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 21.10.2009

RS Uvs 2008/9/10 30.10-68/2007

Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ForstG §33 Abs3 ForstG §174 Abs3 lita ForstG §37 Abs3 ForstG §174 Abs1 lita Z15 ForstG § 33 heute ForstG § 33 gültig ab 01.01.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 576/1987 ForstG § 174 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 10.09.2008

TE UVS Steiermark 2003/07/28 30.6-66/2003

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 18.08.2002, um 08.30 Uhr, mit dem Fahrzeug die für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße M im Gemeindegebiet P, Grundstück, Erhalter der Forststraße Weggesellschaft P, ohne Bewilligung des Erhalters der Forststraße befahren bzw. das oa. Fahrzeug abgestellt, obwohl Forststraßen nur mit Zustimmung jener Person befahren bzw. zum Abstellen von Fahrzeugen benützt werden dürften, d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.07.2003

RS UVS Steiermark 2003/07/28 30.6-66/2003

Rechtssatz: Gemäß § 33 Abs 3 ForstG  kann die Zustimmung für das Befahren von Forststraßen nur jene Person erteilen, der die Erhaltung der betreffenden Forststraße obliegt; ansonsten ist das Befahren einer Forststraße nach dieser Bestimmung nicht zulässig. Daher kann die angeführte Zustimmung nicht von einer Person erteilt werden, der vom Erhalter oder von den Erhaltern nur die vertragliche Erlaubnis zur wirtschaftlichen und jagdlichen Benützung der Forststraße eingeräumt wurde, nicht aber... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.07.2003

TE UVS Steiermark 2000/07/03 30.6-71/2000

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautete wie folgt: Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen des Paragraphen 33 Abs 3 Forstgesetz, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Eine darueber hinaus - gehende Benuetzung wie u.a. die Begehung eines Baches bzw Wasserfalles im Wald ist nur mit Zustimmung des Waldeigentuemers zulaessig. Sie haben am 18.9.1999 in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 14.00 Uhr unter der Leitung des Berg- und Canyoningfuehrers A S an ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 03.07.2000

RS UVS Steiermark 2000/07/03 30.6-71/2000

Rechtssatz: § 33 Abs 3 ForstG zählt die Durchführung einer Canyoningtour nicht ausdrücklich zu jenen Benützungen des Waldes, die die Zustimmung des Waldeigentümers benötigen. Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff "Canyoning" versteht man grundsätzlich das Folgen von Wasserläufen bzw das Durchklettern von Schluchten und Wasserfällen, wobei es auch zu einer teilweisen Benützung des am Rande des Bachbettes befindlichen Waldes kommen kann. Die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.07.2000

TE UVS Steiermark 1997/09/30 30.6-1/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.09.1996, am Vormittag, mit dem PKW mit dem Kennzeichen JU 9YMF die für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße Rainbauerhüttenweg im Triebengraben, Gemeinde Oberkurzheim, Bezirk Judenburg, Erhalter der Forststraße - Herr Walter S - ohne Bewilligung des Erhalters der Forststraße befahren bzw. das oa. Fahrzeug abgestellt, obwohl Forststraßen nur mit Zustimmung ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.09.1997

RS UVS Steiermark 1997/09/30 30.6-1/97

Rechtssatz: Das Befahren einer erkennbar gesperrten Forststraße (§ 174 Abs 4 lit. b Z 1 iVm § 33 Abs 3 ForstG) bedarf, wenn die Straßenerhaltung mehreren Personen obliegt, der Zustimmung aller dieser Personen. Daher reichte die Zustimmung der Tochter des Berufungswerbers zum Befahren der Forststraße trotz des Umstandes, daß sie 37.5 % Erhaltungskosten dieser Forststraße trug, noch nicht aus; so hatte ein anderer Straßenerhalter (33,8 % Erhaltungskosten) keine entsprechende Zustimmung ertei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.09.1997

RS UVS Burgenland 1995/09/14 07/01/95004

Rechtssatz: Der Umstand, daß der Wald bzw Forstweg zu Erholungszwecken befahren wird, stellt ein wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung des § 33 Abs 3 iVm § 174 Abs 4 lit a Forstgesetz 1975 dar. Schlagworte Forstweg, Befahren, Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 14.09.1995

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