Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Eine irreführende Ankündigung begründet nur dann wettbewerbswidriges Handeln, wenn sie geeignet ist, dem Ankündigenden einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen. Das beanstandete Verhalten muss geeignet sein, das Verhalten der Marktgegenseite zu Gunsten des Ankündigenden zu beeinflussen. Von einem Vorsprung in diesem Sinn kann daher nur gesprochen werden, wenn die... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 A2
Rechtssatz: Ein aufklärender Hinweis kann eine Täuschung durch eine mehrdeutige Werbeaussage nur verhindern, wenn er von den angesprochenen Verkehrskreisen auch wahrgenommen wird. Das setzt im Regelfall gleiche Auffälligkeit voraus. Gleiche Auffälligkeit ist nicht erst dann gegeben, wenn die Schriftgröße übereinstimmt. Maßgebend ist vielmehr, ob ein durchschnittlich informierter, verständiger Verbraucher den aufklärend... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Ein höherer Bekanntheitsgrad einer Marke ist regelmäßig auch mit positiven Verkehrsvorstellungen verbunden, die sich in dem im Wege der Marktforschung erhobenen Markenwert ausdrücken. Entscheidungstexte 4 Ob 259/03x Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 Ob 259/03x European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Das Ergebnis einer Markenwertstudie ist eine Aussage über eine nachprüfbare Eigenschaft der unter der Marke vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Der Markenwert lässt sich von der unter der Marke vertriebenen Ware oder Dienstleistung nicht trennen. Er ist nicht allein für den Wiederverkäufer, sondern auch für den Verbraucher von Bedeutung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Der unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erhobene und damit auch nachprüfbare Markenwert kann Meinungsumfragen über ein Produkt nicht gleichgehalten werden. Bezogen auf den Markenwert ist das Produkt nicht bloß Reflexions- oder Projektionsfläche von Vorstellungen und subjektiven Einstellungen der Umwelt, sondern die materielle Basis, an die die Marke als Kommunikationsmittel und Kürzel für die werbliche Botsch... mehr lesen...
Norm: AMG §6 Abs3MPG §102 Abs2UWG §2 A4
Rechtssatz: Sowohl § 6 Abs 3 AMG als auch § 102 Abs 2 MPG zählen nur beispielsweise ("insbesondere") Fälle auf, in denen eine Irreführung vorliegt und schränken demnach das allgemeine Irreführungsverbot des § 2 UWG keineswegs ein. Entscheidungstexte 4 Ob 261/03s Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 Ob 261/03s ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art3aUWG §2 A4
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Werbevergleichs ist allein anhand der vom Gemeinschaftsgesetzgeber aufgestellten Kriterien zu beurteilen. Dabei sind die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 259/03x Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Erweckt die Kennzeichnung von Tennisbällen mit dem ÖTV-Logo den tatsachenwidrigen Eindruck, dass diese Bälle von besserer Qualität seien als nicht gekennzeichnete Bälle, so verstößt der Vertrieb und das Inverkehrbringen derartiger Tennisbälle gegen § 2 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 224/03z Entscheidungstext OGH 18.11.2003 4 Ob 224/03z ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Eine Vermarktung ist schon nach allgemeinen Grundsätzen jedenfalls dann unzulässig, wenn sie dazu führt, dass die beteiligten Verkehrskreise über die Qualität des mit dem Kennzeichen versehenen Produkts irregeführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 224/03z Entscheidungstext OGH 18.11.2003 4 Ob 224/03z Europ... mehr lesen...