Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Für den Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG genügt objektive Rechtswidrigkeit. Es ist nicht nötig, dass der Ankündigende die Unrichtigkeit seiner Angabe kennt; so schon 4 Ob 418/79 = ÖBl 1980, 128 - KILOMETERZÄHLER uva oder kennen muss; so schon 4 Ob 407/79. Entscheidungstexte 4 Ob 65/05w Entscheidungstext OGH 26.04.2005 4 Ob 65/05w ... mehr lesen...
Norm: RL-BA 1977 §45 Abs3 litaUWG §2 C2b
Rechtssatz: Dem Begriff „marktschreierisch" im Sinne des § 45 Abs 3 lit a RL-BA kommt eine andere Bedeutung zu als jener von der Judikatur zu § 2 UWG entwickelten Kategorie: „Marktschreierisch" ist in dieser Hinsicht im Sinne seiner sprachlichen Bedeutung als lautstark und sich aufdrängend werbend zu verstehen. Eine deutlich erkennbar nicht ernst zu nehmende Behauptung, welche ohne Anspruch auf Glaubwürd... mehr lesen...
Norm: ECG §22IPRG §48 Abs2UWG §2 A4
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes besteht im Rahmen des § 22 Z 5 ECG eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip auch im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten, weshalb eine Irreführung inländischer Verbraucher im Rahmen von dem ECG unterliegenden Sachverhalten nach § 2 UWG zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...