Norm
ECG §22Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes besteht im Rahmen des § 22 Z 5 ECG eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip auch im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten, weshalb eine Irreführung inländischer Verbraucher im Rahmen von dem ECG unterliegenden Sachverhalten nach § 2 UWG zu beurteilen ist.Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes besteht im Rahmen des Paragraph 22, Ziffer 5, ECG eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip auch im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten, weshalb eine Irreführung inländischer Verbraucher im Rahmen von dem ECG unterliegenden Sachverhalten nach Paragraph 2, UWG zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
InternetwerbungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119000Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009