Norm: ABGB §365 ABStG §18 EisbEG §4 ATirStraßenG §64TirTourismG 2006 §42WRG §60 Abs2WRG §1171.ZPMRK Art1 IV4 ABGB § 365 heute ABGB § 365 gültig ab 01.01.1812 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18
Rechtssatz:
Die durch den Wegfall einer Ausfahrtsmöglichkeit zur Bundesstraße, entstandenen Nachteile sind als unmittelbarer Schaden grundsätzlich zu entschädigen.
Entscheidungstexte 7 Ob 698/83 Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 Ob 698/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS00... mehr lesen...
Norm: BStG §18
Rechtssatz:
Das BStG enthält keine bestimmten Vorschriften über die Art der Errechnung einer Entschädigung. Entsprechend dem Zweck der nach diesem Gesetz zuzuerkennenden Entschädigung, nämlich den Enteigneten soweit als möglich in die Lage zu versetzen, sich mit Hilfe der Entschädigungssumme dieselben Rechte und Vorteile zu verschaffen, die ihm durch die Enteignung im allgemeinen Interesse entzogen worden sind, ist grun... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Durch den Valorisierungsfaktor sollen die zum Zeitpunkt der Enteignung für die Wertfestsetzung maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden. Die Wahl des Valorisierungsfaktors ist von den jeweiligen ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 AUStG §6 Z9 lita EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Auch Entschädigungen, die im Falle einer Enteignung eines einem Unternehmen dienenden Grundstückes neben der Ablöse für dieses Grundstück zur Abgeltung jener wirtschaftlichen Nachtei... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den... mehr lesen...
Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 II KG Z wurde auf Grund der Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes enteignet. Der Entschädigungsbetrag von 452 960 S wurde im Hinblick auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit des Nichtverbauens zugunsten des Grundstückes 862/5 EZ 596 II KG Z, deren Eigentümerin die Beklagte ist, gerichtlich hinterlegt. Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 römisch zwei KG Z wurde auf Grund der Bestim... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 B EisbEG §5 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 EisbEG § 5 heute EisbEG § 5 gültig ab 15.04.1954 Rechtss... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. 8. 1977 wurde im Wege der Enteignung das dauernde lastenfreie Eigentum an den Grundstücken der Antragsteller 47/1, 47/2 und 934 der EZ 43 KG E für die Republik Österreich zum Ausbau der Wiener-Straße B 1 im Baulos E in Anspruch genommen. Die Verwaltungsbehörde bestimmte den Entschädigungsbetrag mit 1 231 500 S, der sich aus dem Grundwert von 254 700 S für die Liegenschaft im Ausmaß von 283 m2, dem Wert des Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäuden und der Ei... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 Abs1 AWRG §117 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz: Die Feststellung der enteignungsbedingten Nachteile hat konkret unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Enteigneten unter Heranziehung eines objektiven Maßstabes bei der... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in d... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1644 KG R mit dem Haus Wien 15, W-Gasse 4. Die W-Gasse ist öffentliches Gut, das im Eigentum der beklagten Partei, der Stadt Wien, steht. Vom Haus W-Gasse 4 führt ein aus einer Steinzeugrohrleitung bestehender Hauskanal in den straßenparallel durch die W-Gasse verlaufenden Straßenkanal. Mit Bescheid vom 2. 10. 1978 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, MA 37, dem Kläger den Auftrag, die mehrmals gebrochene Steinzeugrohrleitung instands... mehr lesen...
Die Antragsteller waren Eigentümer einer Landwirtschaft mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 7.2591 ha. Mit Bescheid des Amtes der oö. Landesregierung vom 13. Jänner 1975 wurden hievon zum Zweck des Ausbaues der Donaustraße B 3 gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971 Teile der den Antragstellern gehörigen Grundstücke 1772/9, 1540, 1541, 1539, 1566, 1565/1 und 1567 der EZ 59 KG L im Ausmaß von zusammen 8348 m2 im Wege der Enteignung dauernd in Anspruch genommen. Die Antragstell... mehr lesen...
Norm: BStG §4BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz: Wenn eine anderweitige Verwendungsart für die Bemessung der Entschädigung fingiert wird, kann nicht gleichzeitig fingiert werden, es bleibe für die Wertminderung und für den Wertverlust durch D... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Ein Minderwert der verbleibenden Restflächen könnte sich auch unter Berücksichtigung einer Verwendung als Erholungsflächen ergeben.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich wurde der Grundbesitz der Beklagten mit den Grundstücken Nr. 36/4 Garten und Nr. 10 Baufläche gemäß §§ 17 und 20 BStG dauernd und lastenfrei enteignet. Die Entschädigung der Beklagten wurde im verwaltungsbehördlichen Enteignungsverfahren mit insgesamt 7 250 000 S festgesetzt. Davon entfielen auf das Gebäude 4 704 940 S und auf die Übersiedlungskosten für fünf Mietparteien 12 000 S. Sowohl die Erst- und Zweitkläger als auch die D... mehr lesen...
Norm: BStG §18BStG §20 Abs2 EisbEG §4 A EisbEG §5 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 EisbEG § 5 heute EisbEG § 5 gültig ab 15.04.1954 ... mehr lesen...
Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren der Antragstellerin, die Enteignungsentschädigung für das im Spruch: genannte Grundstück höher als mit den vom Rekursgericht zugesprochenen 630 000 S zu bemessen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Antragstellerin Folge, hob im bekämpften Umfang die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Rechtssache insoweit an das Erstgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Beg... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz: Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe der Enteignungsentschädigung ist der der Erlassung des Enteignungsbescheides erster Instanz, nicht der seiner Rechtskraft; eine Valorisierung als Ersatz für die Geld... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A GrEStG §3 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 GrEStG § 3 gültig von 01.08.1969 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018
Rechtssatz: Dem Enteigneten ist... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Für die Bemessung der Enteignungsentschädigung ist es unwesentlich, ob ein Teilbebauungsplan in allen Voraussetzungen dem Gesetz entsprach, wenn er nur tatsächlich seit mehr als einem Jahrzehnt Ents... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 ei... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 A ABGB §1125 BStG §18 EisbEG §4 B ABGB § 297 heute ABGB § 297 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1125 gültig von 01.01.1812 bis 24.07.2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006 EisbEG § 4 heute ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1977 §18 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Ansicht der Vorinstanzen, daß dem Enteigneten keine Entschädigung gebührt, wenn er durch die Enteignung keinen vermögensrechtlichen Nachteil erleidet, ist nicht offenbar gesetzwid... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz: Als "unmittelbarer Folgeschaden" aus dem Enteignungsakt gebührt dem Enteigneten, der wegen der Enteignung seiner Grundfläche sein Unternehmen verlegen muss - über den Wert der enteigneten Grundfläche ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Bei der Entschädigung für die Enteignung einer Grundfläche ist der Gewerbebetrieb, der nur rein äußerlich mit der enteigneten Grundfläche verbunden war, nicht zu berücksichtigen. Da der Enteignete s... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. Dezember 1971, Zahl I-8169/17-1971, hat das Amt der Salzburger Landesregierung eine Teilfläche von 647 m2 der dem Antragsgegner allein gehörigen Liegenschaft EZ 194 KG M zugunsten der Antragstellerin enteignet und die Entschädigung dafür mit insgesamt 2 348 347.80 S festgesetzt, wovon 1 353 500 S als Entschädigung für das auf der enteigneten Teilfläche vom Antragsgegner betriebene Gemischtwarenhandelsunternehmen und 12 000 S als Übersiedlungskosten veranschlagt ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Ist Gegenstand einer Enteignung auch ein Unternehmen, ist bei Festsetzung der Entschädigung auch der Firmenwert (Goodwill) des Unternehmens zu berücksichtigen.
Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 BBStG §18 EisbEG §4 A EO §341 A ABGB § 302 heute ABGB § 302 gültig ab 01.01.1812 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 ... mehr lesen...