Begründung: Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom *****, wurde zwecks Verbreiterung des W*****-Weges im Gebiet der Antragsgegnerin (und Enteignungswerberin), zu deren Gunsten eine Grundfläche von 109 m2 aus dem Grundstück ***** Grundbuch S***** gemäß § 61 Abs 1 lit d und §§ 67 ff Tiroler Straßengesetz (TirStrG) für dauernd lastenfrei enteignet erklärt. Die beanspruchte Fläche beginnt bei Vermessungspunkt ***** am nordwestlichen Grundstückseck und erstreckt sich auf "O"... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft des Antragsgegners ist mit einer vertraglichen, am 13.6.1973 verbücherten Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer Hochspannungsleitung für 110.000 Volt Spannung belastet. Die dienstbarkeitsberechtigte Antragstellerin leistete für diese Dienstbarkeit eine einmalige Abfindung von 7.800 S und errichtete die Hochspannungsleitung (Einfachleitung), die über die Liegenschaft des Antragsgegners auf zwei Masten geführt wurde. Nach dem Dien... mehr lesen...
Begründung: Für die vorliegende Pflichtteilsergänzungsklage ist der Verkehrswert einer dem Beklagten von der im Juli 1992 verstorbenen Erblasserin mit Übergabsvertrag vom 4.12.1984 geschenkten Liegenschaft (mit einem seit 1840 bestehenden Gasthof) und eines Drittelanteils an einer weiteren Liegenschaft entscheidungswesentlich. Das Erstgericht holte ein Schätzungsgutachten (ON 40) ein, das mehrfach ergänzt wurde (zu ON 48 und 53). Bei der zweiten Ergänzung ging der Sachverstän... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (SZ 60/269; 4 Ob 528/95) gehört die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes dem Tatsachenbereich an. Die Verkehrswertermittlung wäre daher nur dann einer Überprüfung im Rahmen der Rechtsrüge zugänglich, wenn sie auf Schlußfolgerungen beruhte, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (SZ 52/185; SZ 60/269; 4 Ob 524, 525/95 ua). Zur Ermittlung des Verkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 12.Dezember 1986 räumte der Landeshauptmann für Kärnten der Beklagten zum Zwecke des Ausbaus der Südautobahn auf einem im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstück die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, der dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebs eines Tunnels mit einer Nordröhre von 128 lfm und einer Südröhre von 120 lfm ein und setzte die Enteignungsentschädigung fest. In ihrem daraufhin fristgerecht beim zuständigen Bezirksge... mehr lesen...
... Dazu ist seitens der Wasserrechtsbehörde festzustellen, daß die Beeinträchtigung der Wasserrechte zur Nutzung der motorischen Kraft des D*****-Baches gegenüber der dem öffentlichen Zwecke dienenden Löschwasserversorgungsanlage eindeutig Nachrang gebührt und die Beeinträchtigung außerdem nur für die Zeit des tatsächlichen Löschens - also bei Entnahme aus dem ständig gefüllten Hochwasserbehälter eintritt. ...“ Die zu bestimmenden Entschädigungen wurden in Ermangelung eines gütlichen Überein... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG O***** mit dem Grundstück *****. Dieses Grundstück hat ein Ausmaß von 3.000 m2, weist eine nahezu quadratische Form auf und liegt nördlich des H*****baches erhöht über dem Talboden in schöner und unverbauter Aussichtslage. Es liegt im Freiland in der sogenannten "gelben Gefahrenzone" des H*****baches. Dieser Bach selbst ist verbaut. Die Liegenschaft ist über öffentliche und asphaltierte Straßen mit Fahrz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Der Revisionsrekurs ist, soweit er sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache wendet, mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig: römisch eins. Der Revisionsrekurs ist, soweit er sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache wendet, mangels der Voraussetzungen des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG unzulässig: Die Wahl der Ermittlungsmethode - wofür gemäß § 3 Abs 1 LBG, BGBl 1992/150, i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Der Revisionsrekurs ist, soweit er sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache wendet, mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig: römisch eins. Der Revisionsrekurs ist, soweit er sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache wendet, mangels der Voraussetzungen des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG unzulässig: Die Frage, ob im vorliegenden Fall entgegen der Meinung der Vorinstanzen die ... mehr lesen...
Begründung: Der im Eigentum der Republik Österreich stehende Traunsee ist nicht in Fischereireviere aufgeteilt, vielmehr bestehen sogenannte gekoppelte, nebeneinander bestehende selbständige Fischereirechte. Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 2.März 1992 wurde I. der Antragsgegnerin, einer Stadtgemeinde am Traunsee, römisch eins. der Antragsgegnerin, einer Stadtgemeinde am Traunsee, a) nachträglich die Bewilligung für den Bestand der bei ihrem Strandbad im ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A ZPO §405 D ZPO §405 H EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war Berechtigter des schon seit dem vorigen Jahrhundert bestehenden, unter Postzahl 869 im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau eingetragenen Wasser(benutzungs)rechts am D*****-Bach in der Gemeinde D***** im D*****-Tal. Festgehalten ist im Wasserbuch eine Umbaubewilligung vom 2. März 1909, eine Betriebsbewilligung vom 6. August 1910, eine Umbaubewilligung vom 7. September 1920 und eine unbefristete Betriebsbewilligung vom 4. Juli ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zuletzt die Feststellung, die beklagte Partei sei nicht Eigentümerin der laut beiliegendem Plan (Beilage A) unter der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein befindlichen Stollenanlage, Eigentümer dieser Stollenanlage sei vielmehr der jeweilige bücherliche Eigentümer dieser Liegenschaft. Er brachte hiezu vor, er sei Eigentümer dieser Liegenschaft im Gesamtausmaß von 56.220 m2. Unterhalb dieser Grundfläche befinde sich das sogenannte „Grill-Stollensy... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Entscheidung ist die Höhe der Entschädigung, die der Antragstellerin wegen der Einlösung ihrer Liegenschaft durch die Antragsgegnerin infolge der mit Gemeinderatsbeschluß vom 11.12.1975 verfügten Änderung der Widmung von "Bauland" in "Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel" für die Liegenschaft EZ 621 Grundbuch Grinzing gebührt (§ 59 Abs 1, 3 und 8 Wr.BauO). Maßgebender Zeitpunkt für die Bemessung der Entschädigung ist der Zeitpunkt der Enteignung (hie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken *****. Davon werden 5.144 m2 (3.157 m2 des Grundstückes ***** und 1987 m2 des Grundstückes *****) zum Zwecke des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke ***** aufgrund des rechtskräftigen Enteignungsbescheides vom 12. 3. 1990 in Anspruch genommen. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung, einschließlich einer Entschädigung für die Restgrundentwertung, mit S 6,022.418,- fest. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 9.7.1987, Zl 733/7/87, wurde der Ziegelteich K***** mit seiner unmittelbaren Umgebung gemäß § 28 Kärntner Naturschutzgesetz mittels Mandatbescheides nach § 57 AVG zum Naturdenkmal erklärt. Dagegen erhob der Antragsteller das Rechtsmittel der Vorstellung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 9.7.1987, Zl 733/7/87, wurde der Ziegelteich K***** mit seiner unmittelbaren Umgebung gemäß Paragraph 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Redl, Dr. Kellner, Dr. Schiemer und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1. Dr. Leopold F*****, und 2. DDr. Armin S*****, der Erstantragsteller vertreten durch den Zweitantragsteller, wider die Antragsgegnerin REPUBLIK ÖSTERREICH (BUNDESSTRASSENVERWALTUNG), vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 2. 12. 1987, Zl. IIc-2536/10, wurden gemäß §§ 40, 41 und 42 des Tiroler Fremdenverkehrsgesetzes 1979, LGBl Nr 39, zugunsten des Antragsgegners auf den Grundstücken 121/1, 123, 126 und 128/1, je KG Gerlos, des Antragstellers nachstehende Benützungsrechte durch Enteignung im öffentlichen Interesse des Fremdenverkehrs eingeräumt: Mit dem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 2. 12. 1987, Zl. IIc-25... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Betriebseinbußen sind zu ersetzende Folgeschäden des Eigentumsentzuges.
Entscheidungstexte 6 Ob 517/90 Entscheidungstext OGH 29.03.... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Eine Verquickung mehrerer für die Ermittlung des Entschädigungsbetrages in Betracht kommender Methoden ist nicht zulässig, dieser darf nur nach den Ergebnissen einer Methode festgesetzt werden. Lieg... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Bundesstraßenbehörde vom 29.Jänner 1982, GZ II/2-E-17/16, wurde über Antrag der R*** Ö*** (B***) gemäß dem Bundesstraßengesetz 1971 für den Ausbau der Wiener Straße B 1 im Baulos Purkersdorf eine 377 m2 große Teilfläche des - nunmehr - im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Grundstückes Nr.551/1, EZ 180 KG Purkersdorf zugunsten der R*** Ö*** (B***) dauernd enteignet. Eine vorübergehende Inanspruchna... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 römisch zwei KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 EisbEG §4 Abs1 A EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954
Rechtssatz:
Gleich wie bei erzwungener Betriebsaufgabe ist nur der Unternehmenswert als Maßstab für die Höhe der Entschädigung anzuwenden, wenn die Betriebsverlegungskosten diesen erheblich übersteigen, ei... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 7. November 1983, Zl IIb 1-B-922/25-1983, erklärte der Landeshauptmann von Tirol zum Zwecke der Errichtung der Autobahn im Gemeindegebiet H*** die im Abschnitt II dieses Bescheides genannten Grundflächen zugunsten der R*** Ö***, B*** (Antragstellerin im Enteignungsverfahren) Mit Bescheid vom 7. November 1983, Zl römisch zwei b 1-B-922/25-1983, erklärte der Landeshauptmann von Tirol zum Zwecke der Errichtung der Autobahn im Gemeindegebiet H*** die im... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 28.8.1980, Zahl 11/2-1-2/30, wurden zum Zweck des Ausbaus der Bundesstraße 10, Budapesterstraße, im Baulos "Ortsdurchfahrt Schwechat" die Teilfläche des Grundstückes Nr.72, Baufläche, inneliegend in EZ 95, KG Schwechat, samt dem darauf befindlichen Objekt 2320 Schwechat, Wienerstraße 16, aus dem Alleineigentum der zwischenzeitig am 7.9.1981 verstorbenen Barbara B***, rechtskräftig eingeantwort... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaften der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung mit S 2,118.249,20 incl. 8 % Umsatzsteuer mit 4 % Zinsen ab dem Enteignungsstichtag (ON 118, AS 200). Bei der Tagsatzung am 18. September 1987 (ON 120) wurde das Gutachten des Dipl.Ing. Dr. Sepp S*** (ON 71 und ON 100) mit den Parteien erörtert. Das Erstgericht trug den ... mehr lesen...
Norm: AVG §58 BStG §18 VVG §1 AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 VVG § 1 heute VVG § 1 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behör... mehr lesen...