RS OGH 1983/9/22 7Ob698/83

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Veröffentlicht am 22.09.1983
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Norm

BStG §18
EisbEG §4 A

Rechtssatz

Durch den Valorisierungsfaktor sollen die zum Zeitpunkt der Enteignung für die Wertfestsetzung maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden. Die Wahl des Valorisierungsfaktors ist von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Es geht daher nicht an, einen Valorisierungsfaktor ohne Prüfung der konkreten Umstände zum Zeitpunkt der vorliegenden Enteignung festzusetzen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 698/83
    Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 Ob 698/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0053684

Dokumentnummer

JJR_19830922_OGH0002_0070OB00698_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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