Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer behauptete in seiner vom 06.07.2016 datierenden und am 11.07.2016 bei der Datenschutzbehörde (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) eingelangten Beschwerde, infolge der Nichterteilung einer datenschutzrechtlichen Auskunft (Auskunftsverlangen vom 14.12.2015) durch die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: BH) in seinem Auskunftsrecht verletzt zu sein. römisch 40 (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 01.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Formular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für seine Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" keine ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) vom 05.01.2017 wurden dem Beschwerdeführer Direktzahlungen für das Jahr 2016 gewährt. Mit Abänderungsbescheid der AMA vom 12.05.2017, II/4-DZ/16-6933919010, wurde der CC-Abzug rückgängig gemacht und eine Direktzahlung gewährt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, die von der Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 04.12.2017 als verspätet zurückgewies... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 25.04.2013, XXXX , wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 gewährt. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 25.04.2013, römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 gewährt. 2. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid der AMA vom 26.09.2013, AZ XXXX , wurde hinsichtli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mehrfachantrag-Flächen 2012 vom 18.04.2012 beantragte die Beschwerdeführerin u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) für das gegenständliche Antragsjahr 2012 für die in den Beilagen "Flächenbogen" und "Flächennutzung" näher konkretisierten Flächen. 2. Mittels Formular "Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2012 für die Einheitliche Betriebsprämie", lfd. Nr. XXXX, vom 15.05.2012 wurde der AMA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 13. Juni 2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den GB II der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien (im Weiteren: AMA) vom 03.01.2014, AZ II/7-EBP/10-120449665, wurde der Bescheid der AMA auf Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) für das Antragsjahr 2010 vom 30.12.2010, AZ II/7-EBP/10-109096563, insofern abgeändert, als XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) für das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den GB II der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien (im Weiteren: AMA) vom 03.01.2014, AZ II/7-EBP/10-120449665, wurde der Bescheid der AMA auf Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) für das Antragsjahr 2010 vom 30.12.2010, AZ II/7-EBP/10-109096563, insofern abgeändert, als XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) für das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stellte für das Antragsjahr 2012 einen Mehrfachantrag-Flächen und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) für das Antragsjahr 2012 für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Der Beschwerdeführer ist Auftreiber auf die XXXX mit der BNr. XXXX, die XXXX mit der BNr. XXXX und die XXXX mit der BNr. XXXX, für die ebenfalls Mehrfachanträge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte für den Betrieb mit der Betriebsnummer XXXX am 18.04.2007 einen Mehrfachantrag- Flächen für das Antragsjahr 2007 und beantragte ua die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Darüber hinaus ist der Beschwerdeführer Bewirtschafter der Alm mit der Betriebsstättennummer XXXX , für die er ebenfalls einen Mehrf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) vom 28.12.2007, Zahl II/7-EBP/07-69502767, wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2007 gewährt. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid vom 28.03.2013 wurde hinsichtlich der Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2007 ein Abänderungsbescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer das R... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 26.09.2013 wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 104,96 gewährt, es wurde weder eine Sanktion noch eine Rückforderung gestellt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28.02.2014 eine Beschwerde, in der er den oben angeführten Bescheid bezeichnet und ausführt, dass er n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012 wurde dem Beschwerdeführer für das Antragsjahr 2012 eine EBP in Höhe von EUR 106,08 gewährt. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid der AMA vom 26.09.2013 wurde hinsichtlich der Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 ein Abänderungsbescheid erlassen. Gegen diesen Abänderungsbescheid wendet sich die Berufung (nunmehr Beschwerde) des Beschw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012 wurde dem Beschwerdeführer für das Antragsjahr 2012 eine EBP in Höhe von EUR 2.314,83 gewährt. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid der AMA vom XXXX wurde hinsichtlich der Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 ein Abänderungsbescheid erlassen. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012 wurde dem Beschwerdeführer für das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 25.04.2012 stellte XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) für das Antragsjahr 2012 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (im Weiteren: EBP) für das Antragsjahr 2012 für die in den Beilagen Flächenbogen 2012 und Flächennutzung 2012 näher konkretisierten Flächen. 1. Am 25.04.2012 stellte römisch 40 , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) einen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, das Haushaltseinkommen der beschwerdeführenden Partei übersteige die für die Gebührenbefreiung bzw Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt maßgebliche Betra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom XXXX wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 abgewiesen. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom römisch 40 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 abgewiesen. Gegen den Bescheid vom XXXX erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 26.09.2013 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 abgewiesen. Gegen den Bescheid vom 26.09.2013 erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14.10.2013, zur Post gegeben am 16.10.2013, Berufung (nunmehr Beschwerde). Die Beschwerde und der bezughabende Verwaltungsakt wurden dem Bundesverwaltungsgericht am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen seien. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erteile... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach der Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Antrag "eingehend geprüft und festgestellt" worden sei, dass "Ihr Haushaltseinkommen die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Antrag "eingehend geprüft und festgestellt" worden sei, dass "Ihr Haushaltseinkommen die für die Gebührenbefreiung bzw. Zuschussleistung zum... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 30.12.2009 wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 gewährt, welche in Folge erstmals mit Bescheid vom 26.05.2010 unbekämpft abgeändert wurde. Mit Bescheid vom 14.11.2013 wurde hinsichtlich der Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 erneut ein Änderungsbescheid erlassen. Dieser wiederum wurde mit dem ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 30.12.2009 wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 gewährt, welche in Folge erstmals mit Bescheid vom 29.09.2010 unbekämpft abgeändert wurde. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid der AMA vom 14.11.2013 wurde hinsichtlich der Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 erneut ein Änderungsbescheid erlassen. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mehrfachantrag-Flächen vom 07.05.2010 für das Antragsjahr 2010 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2010 für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. 2. Mittels Formular "Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2010", ebenfalls vom 07.05.2010, beantragten die Bewirtschafterin des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen seien. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erteile... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) vom 28.12.2012 wurde den Beschwerdeführern eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 gewährt. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid der AMA vom 26.02.2014 wurde hinsichtlich der Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 ein Änderungsbescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12.05.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag von XXXX, (folgend: Antragsteller) auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ab. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag von römisch 40 , (folgend: Antragsteller) auf Zuschussleistu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (kurz BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren, auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein. Mit diesem wurden ein XXXX -Haushalt an der antragsgegenständlichen Adresse sowie als Befreiungsgrund ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen seien. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012, AZ XXXX, wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 530,86 gewährt. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012, AZ römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 530,86 gewährt. ... mehr lesen...