Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag des Beschwerdeführers (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag des Beschwerdeführers (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr ein. In diesem war nachstehende Anspruchsvoraussetzung der zur Auswahl stehenden "Sammelkategorien" des Punktes 4 "angekreuzt": Die Beschwerdeführerin (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am 27. November 2013 einlangenden) Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr ein. Aus diesem ergibt sich, dass im selben Haushalt auch XXXX, lebt. Auf dem Antragsformular ist unter dem Punkt "WICHTIGE Angaben zum Standort" beim vorformulierten und gegebenenfalls anzukreuzenden Satz "Ich bestätige, ... mehr lesen...