Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft Wien vom 13. August 1996 wurde der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen ausländischen Arbeitnehmer abgelehnt. Dieser Bescheid sei nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid laut Zustellnachweis am 14. August 1996 mittels RSa-Kuvert zugestellt worden und habe eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung enthalten. Die Berufungsfrist habe demnach am 28. August 1996 geendet. Da d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 95/11/0152 1
(hier: Zurückweisung eines verspäteten Rechtsmittels) Stammrechtssatz Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzungsantrag zuerst über diesen zu entscheiden, sieht man... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der "Jugosl. Föderation", hat den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen zufolge den Bescheid des Bundesasylamtes vom 26. April 1996, mit dem sein Antrag auf Asylgewährung gemäß § 19 Abs. 1 Z. 1 Asylgesetz 1991 abgewiesen worden war, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 24. Juni 1996 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Z. 1 Asylgesetz ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde wird ein Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (belangte Behörde) vom 23. Jänner 1996 angefochten, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers, eines rumänischen Staatsangehörigen, gegen ein bis zum 18. Oktober 1998 befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 66 Abs. 4 i.V.m. § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurückgewiesen wurde. Der angefochtene Bescheid wurde damit begründet, daß der Bescheid, mit welchem gegen den Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §72 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996210676.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3;AVG §72 Abs1;
Rechtssatz: Ein auf § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 gestützter Bescheid ist als Zurückweisungsbescheid zu werten (Hinweis VfGH E 30.6.1994, B 1219/93) (hier: daher tritt er im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung von Gesetzes wegen außer Kraft). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg erließ jeweils mit 6. Oktober 1995 datierte (23) Strafverfügungen gegen die Beschwerdeführerin, mit welchen über die Beschwerdeführerin wegen Übertretung des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg Geldstrafen verhängt wurden. Diese Strafverfügungen wurden der Beschwerdeführerin - auch nach dem Beschwerdevorbringen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 4 Stammrechtssatz Abgesehen vom Wortlaut des § 72 Abs 3 AVG, welcher allein auf die Versäumung einer mündlichen Verhandlung abgestellt, bleibt für eine auf die Versäumung einer Rechtsmittelfrist abstellende, ausdehnende Interpretation nach dem offenbaren Zweck d... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen und der angeschlossenen Bescheidausfertigung ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 17. Juli 1996 wies die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich die Berufung der "Firma P in S, W-Straße 36" (damit erkennbar gemeint: die beschwerdeführende Partei) gemäß "§ 66 Abs. 4 und § 63 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) 1991, BGBl. Nr. 51/91, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 471/1995, und § 20 A... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 10. Oktober 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der erstinstanzlichen Behörde vom 27. September 1994 - mit diesem war ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen worden - unter Berufung auf § 63 Abs. 5 AVG zurückgewiesen. Die Zustellung sei rechtswirksam am 6. Oktober 1994 erfolgt, weshalb die erst am 21. Oktober 1994 erhobene Berufung als verspätet zurückzuw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 95/11/0152 1 Stammrechtssatz Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzungsantrag zuerst über diesen zu entscheiden, sieht man von Fällen ab, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem § 71 Abs 6 AVG aufschie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §46 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0156 E 21. November 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist nach der Rechtslage und Sachlage zur Zeit seiner Erlassung zu beurteilen, was bedeutet, daß ein Zurückweisungsbesche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Bestimmung des § 72 Abs 1 AVG tritt der Zurückweisungsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft. Es ist daher von Gesetzes wegen dafür gesorgt, dass auch die nachträgliche Bewilligung der Wiedereinsetzung die Versäumungsfolg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. November 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers vom 12. Jänner 1995 gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Dezember 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG wegen verspäteter Einbringung zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte in der Berufung vom 12. Jänner 1995 unter anderem angegeben: "Ich habe in offener Frist die Berufung nicht erheben können, weil in der Zeit vom 23.12.1994 b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs1;AVG §72 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Mit dem dem Beschwerdeführer am 22. Dezember 1994 zugestellten Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Dezember 1994 wurde sein Antrag vom 23. September 1994 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes abgewiesen. Mit seiner am 26. Jänner 1995 beim Landeshauptmann von Wien eingebrachten, mit 25. Jänner 1995 datierten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/19/0521
95/19/0522 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 95/11/0152 1 Stammrechtssatz Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzun... mehr lesen...
Der Antrag des Beschwerdeführers vom 30. Dezember 1993 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Jänner 1995, zugestellt am 20. Februar 1995, abgewiesen. Der Beschwerdeführer geht selbst davon aus, daß die Berufungsfrist versäumt wurde. Er brachte aufgrund behaupteter Dispositionsunfähigkeit seines Rechtsfreundes am 9. März 1995 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §46 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/19/0633 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH ist di... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hat der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger des Irak, den Bescheid des Bundesasylamtes vom 22. November 1994, mit dem einem Antrag auf Asylgewährung nicht stattgegeben worden war, mit Berufung bekämpft, welche erst nach Ablauf der Berufungsfrist am 29. Dezember 1994 eingebracht worden ist. Der Beschwerdeführer hat in einer Berufungsergänzung vom 3. Jänner 1995 die Gründe: der Verspätung e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §46 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0156 E 21. November 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist nach der Rechtslage und Sachlage zur Zeit seiner Erlassung zu beurteilen, was bedeutet, daß ein Zurückweisungsbesche... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Ziffer 2 Zivildienstgesetz (ZDG) in der Fassung der ZDG-Novelle 1994, BGBl. Nr. 187/1994, festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11. Oktober 1994 wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Ziffer 1 ZDG die Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst zur Zl. B 2802/94 Beschwerde an den Verfassungsge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzungsantrag zuerst über diesen zu entscheiden, sieht man von Fällen ab, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 1. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 verpflichtet, die künstlich geschaffenen Hindernisse (Kleinteich, Steckbrett, Mönch, Kanal und Einfallschacht) im von Nord nach Süd fließenden Gerinne auf dem Grundstück Nr. 29/6 KG T. zu beseitigen und somit die natürlichen Abflußverhältnisse im Bereich des S-Teiches wieder herzustellen. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §72 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund des § 72 Abs 1 AVG ist von Gesetzes wegen dafür gesorgt, daß auch die nachträgliche Bewilligung der Wiedereinsetzung die Säumnisfolgen beseitigt. Es besteht daher kein Grund dafür, mit der Zurückweisung eines verspäteten Rechtsmittels zuzuwarten, wenn über einen Wiedereinsetzungantrag noch nicht bejahend entschieden worden ist... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Jänner 1994 wurde unter Spruchpunkt I. die Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde W vom 1. Oktober 1993 als verspätet zurückgewiesen und unter Spruchpunkt II. der Antrag der Beschwerdeführerin vom 21. Dezember 1993 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Vorstellungsfrist als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte die belang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;
Rechtssatz: Da gemäß § 72 Abs 1 AVG dafür gesorgt ist, daß auch die nachträgliche Bewilligung der Wiedereinsetzung die Versäumungsfolgen beseitigt, besteht kein Grund dafür, mit der Zurückweisung eines verspäteten Rechtsmittels zuzuwarten, wenn über einen Wiedereinsetzungsantrag noch nicht bejahend entschieden worden ist (Hinweis E VS ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina) ist am 25. Jänner 1993 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 2. Februar 1993 den Antrag auf Asylgewährung gestellt. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 5. Februar 1993 wurde der Antrag abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 4 AVG als unzulässig zurück. In der Berufung des Beschwerdeführers vom 25. Februar 1993, die mit ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §46 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 1
Rechtsmittelverzicht "de-facto-Asyl" Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Zeit seiner Erlassung zu beurteile... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, der am 27. Februar 1994 in das Bundesgebiet eingereist ist und mit Eingabe vom 31. März 1994 um Asylgewährung angesucht hat, hat den Bescheid des Bundesasylamt vom 17. Mai 1994, mit dessen Spruchabschnitt I) sein Asylantrag abgewiesen und mit dessen Spruchabschnitt II) ein gleichzeitig mit dem Asylantrag erhobener Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig zurückgewiesen worden war, mit Berufung bekämpft. ... mehr lesen...