Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs6;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Bestimmung des § 72 Abs 1 AVG tritt der Zurückweisungsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft. Es ist daher von Gesetzes wegen dafür gesorgt, dass auch die nachträgliche Bewilligung der Wiedereinsetzung die Versäumungsfolgen beseitigt.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs6;AVG §71;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Siehe jedoch:88/01/0335 E 22. Februar 1989 RS 1;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 72 Abs 1 AVG tritt der Zurückweisungsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft. Es ist daher von Gesetzes wegen dafür gesorgt, dass auch die nachträgliche Bewilligung der Wiedereinsetzung die Versäum... mehr lesen...