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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Der Beschluss - des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, Referat für den gewerblichen Rechtsschutz-, mit dem der Antrag, einen dem Parteienvertreter unterlaufenen Schreibfehler zu berichtigen, und der weitere Antrag, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berichtigung der ein Muster betreffenden Prioritätserklärung zu bewilligen, abgewiesen wurden, ist der Vollstreckung nicht zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000350.X01Im RIS seit
20.01.2003