Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 22. November 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 41 Abs. 1 und 2 Fremdengesetz (FrG) die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung im Anschluß an die "Strafhaft" (Gerichtshaft) angeordnet. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, gegen den Beschwerdeführer sei mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 1995 ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Dauer von 5 Jahren erlassen worden. Dieses Aufenthaltsverb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §71 Abs6;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §26;FrG 1993 §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Daher hat die Behörde im Verfahren betreffend Verhängung der Schubhaft ein bereits rechtskräftig verhängtes Aufenthalts... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministes für Inneres (der belangten Behörde) vom 28. März 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes (AufG, BGBl. Nr. 466/1992 idF vor der Novelle BGBl. Nr. 351/1995) abgewiesen. Dem Beschwerdeführer sei eine Aufenthaltsbewilligung bis 31. Juli 1994 erteilt worden. Nach § 6 Abs. 3 AufG seien Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung spä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden is... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Ziffer 2 Zivildienstgesetz (ZDG) in der Fassung der ZDG-Novelle 1994, BGBl. Nr. 187/1994, festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11. Oktober 1994 wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Ziffer 1 ZDG die Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst zur Zl. B 2802/94 Beschwerde an den Verfassungsge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzungsantrag zuerst über diesen zu entscheiden, sieht man von Fällen ab, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Jänner 1994 wurde unter Spruchpunkt I. die Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde W vom 1. Oktober 1993 als verspätet zurückgewiesen und unter Spruchpunkt II. der Antrag der Beschwerdeführerin vom 21. Dezember 1993 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Vorstellungsfrist als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte die belang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;
Rechtssatz: Da gemäß § 72 Abs 1 AVG dafür gesorgt ist, daß auch die nachträgliche Bewilligung der Wiedereinsetzung die Versäumungsfolgen beseitigt, besteht kein Grund dafür, mit der Zurückweisung eines verspäteten Rechtsmittels zuzuwarten, wenn über einen Wiedereinsetzungsantrag noch nicht bejahend entschieden worden ist (Hinweis E VS ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der ehemaligen SFRJ, gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. 2. Die dagegen eingebrachte Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 21. September 1994 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurückgewiesen. Begründend nahm die belangt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §71;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. September 1994 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 6. September 1994, mit dem sein Antrag auf Feststellung gemäß § 54 Abs. 1 Fremdengesetz abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, der e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §71;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 1994 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) die von der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Dezember 1993 am 10. Jänner 1994 eingebrachte Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Berufungen seien gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen. Da die Zustellung rechtswirksam am 24. Dezember 1993 erfolgt sei und die Berufung erst am 10. Jänner 1994 und daher verspätet ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §71;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinse... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 1. August 1991 festgestellt wurde, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei, und die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. März 1993 als verspätet zurückgewiesen wurde. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich... mehr lesen...
Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (DK) vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Dienstpflichtverletzung schuldig erkannt; es wurde über ihn deshalb ein Schuldspruch ohne Strafe verhängt. Dieser Bescheid wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers am 4. Juli 1991 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 9. August 1991 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG und holte gleichzeitig die vers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/08 90/11/0082 1 Stammrechtssatz Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist - abgesehen von den Fällen, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - unabhängig von einem anhängigen Wiedereinsetzungsverfahren sogle... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffenden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Dezember 1990, Zl. 90/09/0158 bzw. Zl. 90/09/0157, verwiesen, mit welchen die damals angefochtenen Bescheide der belangten Behörde vom 23. und 27. August 1990 wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben worden waren. Der Gerichtshof hatte hiebei für... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/09/0010 E 21. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/08 90/11/0082 1 Stammrechtssatz Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist - abgesehen von den Fällen, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. April 1991 lehnte das Landesarbeitsamt Niederösterreich (im folgenden LAA) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. März 1991, ihr für den türkischen Staatsangehörigen H eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu erteilen, ab. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 24. April 1991 zugestellt. Mit dem an das LAA gerichteten Schreiben vom 22. Mai 1991 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Wiedereinsetzung in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/08 90/11/0082 1 Stammrechtssatz Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist - abgesehen von den Fällen, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - unab... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juni 1991 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 13. Juni 1990, mit welchem nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes die Ausweisung des Beschwerdeführers verfügt wurde, als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen: Der Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs6;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden. Eine A... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhang mit dem Inhalt des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates Graz, Gewerbeamt, vom 27. Februar 1990 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Einspruches gegen die Strafverfügung vom 8. Juni 1989 keine Folge gegeben und dieser Antrag als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers und dem mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. Dezember 1989, womit dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Eintritt der Rechtskraft des Bescheides, entzogen wird, wurde dem Beschwerdeführer am 23. Dezember 1989 zugestellt. Am... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;
Rechtssatz: Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist - abgesehen von den Fällen, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - unabhängig von einem anhängigen Wiedereinsetzungsverfahren sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden. Wird die Wiedereinsetzun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Bestimmung des § 72 Abs 1 AVG tritt der Zurückweisungsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft. Es ist daher von Gesetzes wegen dafür gesorgt, dass auch die nachträgliche Bewilligung der Wiedere... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs6;AVG §71;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf ... mehr lesen...