Auf Grund eines von der Beschwerdeführerin am 29. Juli 1991 an die Agrarbezirksbehörde Villach (AB) gestellten Antrages stellte die AB mit Bescheid vom 15. Jänner 1992 fest, daß die der Beschwerdeführerin gehörige EZ 119, KG K., keine Stammsitzliegenschaft der Agrargemeinschaft Nachbarschaft K. sei. Gegen diesen der Beschwerdeführerin nach Ausweis des Zustellnachweises am 24. Jänner 1992 durch Hinterlegung zugestellten Bescheid erhob die Beschwerdeführerin eine am 13. Februar 1992... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/21 94/10/0156 2
(hier: Berufungsbehörde war ein Landesagrarsenat) Stammrechtssatz Hatte der Besch die Berufung schon seinerzeit bei der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz eingebracht, so muß diese - wenn auch verspätet - gesetzte Prozeßhandlung mit dem Wiedereinsetzungsantrag nicht nachgeholt werd... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 10. Oktober 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der erstinstanzlichen Behörde vom 27. September 1994 - mit diesem war ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen worden - unter Berufung auf § 63 Abs. 5 AVG zurückgewiesen. Die Zustellung sei rechtswirksam am 6. Oktober 1994 erfolgt, weshalb die erst am 21. Oktober 1994 erhobene Berufung als verspätet zurückzuw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 95/11/0152 1 Stammrechtssatz Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzungsantrag zuerst über diesen zu entscheiden, sieht man von Fällen ab, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem § 71 Abs 6 AVG aufschie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §46 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0156 E 21. November 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist nach der Rechtslage und Sachlage zur Zeit seiner Erlassung zu beurteilen, was bedeutet, daß ein Zurückweisungsbesche... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt, daß mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 31. Jänner 1996 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 21. Dezember 1995, mit welchem der Antrag der Beschwerdeführerin - einer Staatsangehörigen "der Jugosl. Förderation" - auf Asylgewährung abgewiesen worden war, als verspätet zurückgewiesen wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsfrist (hier: gegen einen Asylbescheid) ist der Verwaltungsgerichtshof nicht berufen. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Februar 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein fest, daß die Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten näher bezeichneten Gewerbes nicht vorlägen. Gleichzeitig wurde die Ausübung des angemeldeten Gewerbes gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1994 untersagt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wies der Landeshauptmann von Tirol mit Bescheid vom 3. Oktober 1995 als verspätet zurück. Daraufhin stellte der Beschwerdeführer sowohl bei der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0104 1 Stammrechtssatz Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag nach § 71 Abs 4 AVG ist durch das ausgeübte Wahlrecht für die Einbringung der Berufung nach § 63 Abs 5 AVG idF 1990/357 schon festgelegt. Zuständig zur Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 27. Juni 1991 wurde aufgrund des Asylgesetzes (1968) festgestellt, daß auf die Beschwerdeführerin - eine rumänische Staatsangehörige - die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zutreffen. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 20. August 1991 zugestellt. Diese erhob dagegen eine - handschriftliche - Berufung, welche sie nach dem Kopf: des Schreibens zwar an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5 idF 1990/357;AVG §71 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0104 1
(hier: Berufungsbehörde zuständig) Stammrechtssatz Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag nach § 71 Abs 4 AVG ist durch das ausgeübte Wahlrecht für die Einbringung der Berufung nach § 63 Abs 5 AVG idF 1990/357 schon festgelegt. Zuständig zur En... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/07 94/05/0352 5 Stammrechtssatz War die Unterbehörde (hier: sachlich) unzuständig, so ist die Berufungsbehörde allein dafür zuständig, diese sachliche Unzuständigkeit aufzugreifen und den bekämpften Bescheid zu beheben. Die Nichtbeachtung von Zuständigkeitsnormen einer Behörde erster Instanz stellt au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5 idF 1990/357;AVG §71 Abs4;
Rechtssatz: Auch wenn im
Kopf: des Berufungsschriftsatzes die Erstbehörde angeführt ist, ist die Berufung doch bei der Berufungsbehörde (nach § 63 Abs 5 AVG vor Inkrafttreten der Aufhebung der Wortfolge "oder bei der Behörde, die über die Berufung zu entscheiden hat", im ersten Satz dieser Gesetzesstelle durch den VfGH am 30.6.1995, BGB... mehr lesen...
Mit dem dem Beschwerdeführer am 22. Dezember 1994 zugestellten Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Dezember 1994 wurde sein Antrag vom 23. September 1994 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes abgewiesen. Mit seiner am 26. Jänner 1995 beim Landeshauptmann von Wien eingebrachten, mit 25. Jänner 1995 datierten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 10. Oktober 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. Juli 1995, mit dem - dem Beschwerdevorbringen zufolge - einem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß zufolge § 63 Abs. 5 AVG Berufungen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995191629.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/19/0521
95/19/0522 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 95/11/0152 1 Stammrechtssatz Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzun... mehr lesen...
Der Antrag des Beschwerdeführers vom 30. Dezember 1993 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Jänner 1995, zugestellt am 20. Februar 1995, abgewiesen. Der Beschwerdeführer geht selbst davon aus, daß die Berufungsfrist versäumt wurde. Er brachte aufgrund behaupteter Dispositionsunfähigkeit seines Rechtsfreundes am 9. März 1995 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/19/0633 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0104 1
(hier: § 63 Abs 5 AVG idF BGBl 1991/51) Stammrechtssatz Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag nach § 71 Abs 4 AVG ist durch das ausgeübte Wahlrech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §46 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/19/0633 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH ist di... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde der Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, MA 62, vom 19. August 1994, am 26. August 1994 rechtswirksam zugestellt. Die Berufung der beschwerdeführenden Partei wurde erst am 13. September 1994, somit außerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist eingebracht. Die Ausführungen im angefochtenen Bescheid bezüglich der Zustellung und der verspäteten Einbringung der Berufung werden in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995190697.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hat der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger des Irak, den Bescheid des Bundesasylamtes vom 22. November 1994, mit dem einem Antrag auf Asylgewährung nicht stattgegeben worden war, mit Berufung bekämpft, welche erst nach Ablauf der Berufungsfrist am 29. Dezember 1994 eingebracht worden ist. Der Beschwerdeführer hat in einer Berufungsergänzung vom 3. Jänner 1995 die Gründe: der Verspätung e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs4;AVG §72 Abs1;AVG §72 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §46 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0156 E 21. November 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist nach der Rechtslage und Sachlage zur Zeit seiner Erlassung zu beurteilen, was bedeutet, daß ein Zurückweisungsbesche... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministes für Inneres (der belangten Behörde) vom 28. März 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes (AufG, BGBl. Nr. 466/1992 idF vor der Novelle BGBl. Nr. 351/1995) abgewiesen. Dem Beschwerdeführer sei eine Aufenthaltsbewilligung bis 31. Juli 1994 erteilt worden. Nach § 6 Abs. 3 AufG seien Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung spä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0251 E VS 23. Oktober 1986 VwSlg 12275 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden is... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Ziffer 2 Zivildienstgesetz (ZDG) in der Fassung der ZDG-Novelle 1994, BGBl. Nr. 187/1994, festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11. Oktober 1994 wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Ziffer 1 ZDG die Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst zur Zl. B 2802/94 Beschwerde an den Verfassungsge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs4;AVG §71 Abs6;AVG §72 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es besteht keine Pflicht der Behörde, im Fall der Verbindung der verspäteten Verfahrenshandlung mit einem Wiedereinsetzungsantrag zuerst über diesen zu entscheiden, sieht man von Fällen ab, in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerk... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 15. November 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach dem KFG 1967 schuldig erkannt. Nach den im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unstrittigen Ausführungen im angefochtenen Bescheid wurde das Straferkenntnis dem Beschwerdeführer am 22. November 1993 durch Hinterlegung beim Postamt zugestellt. Am 3. Februar 1994 erschien der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, beantragte mündlich die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0104 1
(hier: daran ändert nichts, daß der Wiedereinsetzungsantrag
entgegen § 13 Abs 2 AVG nicht schriftlich, sondern mündlich
eingebracht worden ist und aus diesem Grunde zur Zurückweisung
führen hätte müssen; Hinweis E 21.2.1955, 2540/52, VwSlg 3657
A/1955). Stammrechtssatz Die... mehr lesen...