Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1963/323;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;OFG §4 Abs6 idF 1988/197;
Rechtssatz: § 16 Abs 2 OFG iVm § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt der (sachlich in Betracht kommenden) Oberbehörde nicht eine uneingeschränkte Befugnis ein, Bescheide von nachgeor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1957/077;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;
Rechtssatz: Hat der Erledigungsentwurf des Landeshauptmannes betreffend Ausstellung einer Amtsbescheinigung nach der eigenen Annahme der Oberbehörde mangels Zustellung keine Rechtswirksa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1963/323;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;OFG §4 Abs6 idF 1988/197;
Rechtssatz: § 16 Abs 2 OFG iVm § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt der (sachlich in Betracht kommenden) Oberbehörde nicht eine uneingeschränkte Befugnis ein, Bescheide von nachgeor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1957/077;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;
Rechtssatz: Hat der Erledigungsentwurf des Landeshauptmannes betreffend Ausstellung einer Amtsbescheinigung nach der eigenen Annahme der Oberbehörde mangels Zustellung keine Rechtswirksa... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberst in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. Februar 1985 stellte die belangte Behörde - in teilweiser Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides des Korpskommandos I vom 24. Jänner 1984 - fest, daß die vom Beschwerdeführer in der Z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Nichtausübung der Befugnisse nach § 68 Abs 4 AVG ist vollständig - also auch hinsichtlich der
Gründe: , warum die Behörden nicht von der ihnen eingeräumten Möglichkeit der Nichtigerklärung Gebrauch machen - der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzoge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/08/0223 5 Stammrechtssatz § 68 AVG räumt der Partei kein subjektives Recht auf Abänderung oder Behebung eines rechtskräftigen Bescheides ein (Hinweis E 1965/01/29, 1795/64 VwSlg 6567/A/1965). Schlagworte Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AV... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 5. Oktober 1990 wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 25. August 1989, mit dem der Beschwerdeführerin die Konzession für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberater im Standort G, A-Straße 45, gemäß § 323e GewO 1973 erteilt worden ist, gemäß § 68 Abs. 4 lit. d AVG in Verbindung mit § 363 Abs. 1 Z. 3 GewO 1973 als nichtig erklärt. Zur Begründung: wurde - nach Zitierung maßgebender Rechtsvors... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs4 litd;GewO 1973 §363 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 363 Abs 1 Z 3 GewO 1973 stellt sich ihrem normativen Inhalt nach als eine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 4 lit d AVG dar (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0196). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991040302.X02 ... mehr lesen...
Mit der an den Zentralausschuß der Gendarmerie beim Bundesministerium für Inneres gerichteten Eingabe vom 22. Dezember 1992 hat (die an die belangte Behörde weitergeleitet wurde) der Beschwerdeführer geltend gemacht, daß ein näher bezeichneter Personalvertreter den Inhalt einer Unterredung vom 12. März 1993 schriftlich weitergegeben habe, obwohl er ihn um Verschwiegenheit im Sinne des § 26 Abs. 2 PVG ersucht habe; er hat beantragt, die belangte Behörde wolle als zuständiges Organ die ... mehr lesen...
Mit der an den Zentralausschuß der Gendarmerie beim Bundesministerium für Inneres gerichteten Eingabe vom 22. Dezember 1992 hat (die an die belangte Behörde weitergeleitet wurde) der Beschwerdeführer geltend gemacht, daß ein näher bezeichneter Personalvertreter den Inhalt einer Unterredung vom 12. März 1993 schriftlich weitergegeben habe, obwohl er ihn um Verschwiegenheit im Sinne des § 26 Abs. 2 PVG ersucht habe; er hat beantragt, die belangte Behörde wolle als zuständiges Organ die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führen, sind: 1) die mangelnde Behördenqualität der "bescheiderlassenden" Stelle, 2) die mangelnde Ermächtigung der den Akt genehmigenden Person, 3) das Fehlen des Spruches und 4) das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führen, sind: 1) die mangelnde Behördenqualität der "bescheiderlassenden" Stelle, 2) die mangelnde Ermächtigung der den Akt genehmigenden Person, 3) das Fehlen des Spruches und 4) das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfer... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Abteilungswerberin war im Zeitpunkt ihres Antrages (3. Oktober 1989) noch außerbücherliche Eigentümerin der 3.189 m2 großen Parzelle 357/1, welche mit einer Villa und einer Schwimmhalle bebaut ist, und der 850 m2 großen Parzelle 357/4, je im Grundbuchskörper EZ 440, KG X. Sie legte mit ihrem Ansuchen einen Teilungsplan vom 26. September 1989 betreffend die Veränderung der Bauplätze Grundstück Nr. 357/1 und 357/4 vor und ersuchte gleichzeitig um Abänderung der Bebauun... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Abteilungswerberin war im Zeitpunkt ihres Antrages (3. Oktober 1989) noch außerbücherliche Eigentümerin der 3.189 m2 großen Parzelle 357/1, welche mit einer Villa und einer Schwimmhalle bebaut ist, und der 850 m2 großen Parzelle 357/4, je im Grundbuchskörper EZ 440, KG X. Sie legte mit ihrem Ansuchen einen Teilungsplan vom 26. September 1989 betreffend die Veränderung der Bauplätze Grundstück Nr. 357/1 und 357/4 vor und ersuchte gleichzeitig um Abänderung der Bebauun... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO NÖ 1976 §10 Abs1 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs2 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs3;BauO NÖ 1976 §118 Abs1;BauO NÖ 1976 §118 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines mit Nichtigkeit bedrohten Besch... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO NÖ 1976 §10 Abs1 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs2 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs3;BauO NÖ 1976 §118 Abs1;BauO NÖ 1976 §118 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines mit Nichtigkeit bedrohten Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1982 bis 31. August 1992 als Universitätsassistent in einem zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war beim Institut für Elektrotechnik der T-Universität in der Forschung tätig. Wegen des Vorwurfes, er habe in dieser Eigenschaft und im Zusammenhang mit der Forschung dieses Institutes trotz Vorhalte wiederholt und ohne vorheriges Wissen und Zustimmung des Institutsvorstandes, der sein unmittelbarer Dienstvor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 lita;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/17 92/11/0016 2 Stammrechtssatz Ein Kollegialorgan entscheidet in einer nicht nach dem Gesetz vorgeschriebenen Besetzung, wenn entweder bei der Entscheidung nicht die vorgeschriebene Zahl von Mitgliedern mitwirkt oder Personen an der Entscheidung beteiligt sind, di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 lita impl;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0010 E 17. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ein Kollegialorgan, das in unrichtiger oder unvollständiger Besetzung entscheidet, ist als unzuständige Behörde im Sinne des § 42 Abs 2 Z 2 VwGG anzusehen (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die vom VwGH unter dem Titel der Unzuständigkeit der belangten Behörde zu prüfende Rechtswidrigkeit eines Bescheides betrifft jeden Mangel der Organzuständigkeit, also grundsätzlich auch die falsche Zusammensetzung einer Kollegialbehörde (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die vom VwGH unter dem Titel der Unzuständigkeit der belangten Behörde zu prüfende Rechtswidrigkeit eines Bescheides betrifft jeden Mangel der Organzuständigkeit, also grundsätzlich auch die falsche Zusammensetzung einer Kollegialbehörde (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975). ... mehr lesen...
1.1. Im "Bescheid" des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. Jänner 1989 heißt es: "Für den Anschluß ihres Objektes in S, G-Straße an das Wasserversorgungsnetz der Marktgemeinde S ergeht hiermit an Sie nach den Bestimmungen der Wassergebührenordnung in der derzeit geltenden Fassung nachfolgende GEBÜHRENVORSCHREIBUNG ..." Ein Adressat wird weder im Spruch: noch im
Betreff: noch in der
Begründung: der behördlichen Erledigung genannt. Die Zustellverfügung lautet: "... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §27 Abs2;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/10 92/07/0047 1
(hier wird nur der erste Satz herangezogen) Stammrechtssatz Das Fehlen eines im Bescheid individuell bestimmten Adressaten als des Trägers der bescheidmäßig begründeten Rechte und... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft W, E-Gasse 12 (EZ 296, KG X). Dem Mitbeteiligten gehört die Liegenschaft W, P-Gasse 17. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, erteilte hinsichtlich eines Bauvorhabens P-Gasse 17 dem Bauwerber K, der auch Eigentümer der Liegenschaft E-Gasse 12 war, mit Bescheid vom 7. Februar 1963 gemäß § 70 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes die Bewilligung, bestehende Wohnräume des ebe... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs4;BauO Wr §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit welchem ein nicht mehr dem Rechtsbestand angehöre... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. August 1992 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 31 der Tiroler Bauordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes (Aussiedlerhof) sowie eines Zwischentraktes auf Gst-Nr. 687, KG. F, erteilt. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat als Aufsichtsbehörde erster Instanz den genannten Bescheid des Bürgermeisters mit ihrem... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. August 1992 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 31 der Tiroler Bauordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes (Aussiedlerhof) sowie eines Zwischentraktes auf Gst-Nr. 687, KG. F, erteilt. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat als Aufsichtsbehörde erster Instanz den genannten Bescheid des Bürgermeisters mit ihrem... mehr lesen...