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Begründung: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinngemäß anzuwendende Paragraph 62, Absatz 4, AVG. Ge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinng... mehr lesen...
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Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und 1. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Bundesgesetzblatt ... mehr lesen...
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Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinngemäß anzuwendende Paragraph 62, Absatz 4, AV... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) stellte in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: [belangte] Behörde) wies den Antrag mit Bescheid vom 04.12.2018, Zahl XXXX , sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Die belangte Behörde erteilt... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen den angefochtenen Bescheid nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 07.09.2021 mit am 20.01.2022 genehmigtem Erkenntnis in Spruchteil A) hinsichtlich Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.) sowie den Beschwerden gegen Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide stattge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen den angefochtenen Bescheid nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 07.09.2021 mit am 20.01.2022 genehmigtem Erkenntnis in Spruchteil A) hinsichtlich Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.) sowie den Beschwerden gegen Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide stattge... mehr lesen...