Begründung: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.03.2021, Zl. W122 2149473-1/9E, wurde der Beschwerde gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 18.01.2017, Zl. P6/364443/2016, stattgegeben und das Besoldungsdienstalter des XXXX um 825 Tage verbessert. Aufgrund eines Versehens bei der Ausfertigung des Erkenntnisses wurde jedoch „Landespolizeidirektion Niederösterreich“ anstelle von „Landespolizeidirektion Wien“ angeführt. Die richtige Behörde ist aus de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem vom zuständigen Richter am 05.03.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W198 2191463-1/14E, hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte I., II. und III. des angefochtenen Bescheides gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57 AsylG 2005 abgewiesen wird. Hinsichtlich der Spruchpunkte IV. bis VI. wurde der Beschwerde stattgegeben und die Rückkehrentscheidung in Bezug auf den Herkunftsstaat Af... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.02.2021, GZ: G308 2129155-2/6E, wurde dem BF unter anderem auf den Namen XXXX lautend der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. Mit Schreiben der Mutter vom 06.03.2021 als gesetzliche Vertreterin wurde darauf hingewiesen, dass der Name des BF XXXX lautet. Dies war im Bescheid des BFA auch als alias Name festgehalten. Aufgrund dessen wird der nachfolg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.02.2021, GZ: G308 2129155-2/6E, wurde der Beschwerdeführerin unter anderem auf den Namen XXXX lautend der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. Mit Schreiben der Mutter vom 06.03.2021 als gesetzliche Vertreterin wurde darauf hingewiesen, dass der Name der BF XXXX lautet und das korrekte Geburtsdatum der XXXX ist. Dies war im Bescheid des BFA auch a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Spruchpunkt A) III. des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.01.2021, GZ W163 2142213-1/13E, wurde Herrn XXXX gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter erteilt. Aufgrund eines Versehens wurde die Aufenthaltsberechtigung mit „bis zum 13.01.2021“ anstatt mit „bis zum 13.01.2022“ befristet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 Bundesverwalt... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt 1.1 Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit Spruchpunkt A.II seines Erkenntnisses vom 29.12.2020, L516 2163305-1/20E, fest, dass gemäß § 9 BFA-VG die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerdeführer auf Dauer unzulässig ist (Satz 1). Mit Spruchpunkt II Satz 2 wurde ausgesprochen, dass „ XXXX “ gemäß § 55 Abs 1 AsylG der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt wird. Das Bundesverwaltungsgericht füh... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.01.2021, GZ: W233 2152174-3/2E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.12.2020, Zl. 1134236403 - 20117153115.06.2018, als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt A) und in Spruchpunkt B aufgrund eines Versehens die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Sac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Erkenntnis vom 15.02.2021 wurde der Beschwerde stattgegeben Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: des Erkenntnisses das Datum der Einbringung der Widerrufserklärung betreffend Zivildienst unrichtig mit „30.06.2020“ anstatt „30.07.2020“ angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG iVm § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, Art. 1 BG BGBl. I 33/2013 (in der Fol... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2231786-1/2E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde im Erkenntnis eine falsche Geschäftszahl (W221 2231786-1/2E statt richtig W136 2231786-1/2E) angegeben. 2. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2232269-1/2E, hat das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2231786-1/2E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde im Erkenntnis eine falsche Geschäftszahl (W221 2231786-1/2E statt richtig W136 2231786-1/2E) angegeben. 2. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2232269-1/2E, hat das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2231786-1/2E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde im Erkenntnis eine falsche Geschäftszahl (W221 2231786-1/2E statt richtig W136 2231786-1/2E) angegeben. 2. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2232269-1/2E, hat das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch man... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 119/2020 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2021 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bP 1 – 3 nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 19.10.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Für die in Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bP 1 – 3 nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 19.10.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Für die in Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bP 1 – 3 nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 19.10.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Für die in Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten bP 1 – 3 nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 19.10.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. Für die in Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 20.07.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein bzw. wurde für die bP 4 am 29.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 20.07.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein bzw. wurde für die bP 4 am 29.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 20.07.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein bzw. wurde für die bP 4 am 29.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 20.07.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein bzw. wurde für die bP 4 am 29.1... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 119/2020 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2020 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 14.12.2020 fand die mündliche Verhandlung über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den abweisenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.12.2017, Zl. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Aufgrund eines Versehens wurde in dem am 14.12.2020 mündlich verkündeten und im Protokoll der mündlichen Verhandlung festgehaltenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes sowie in der in weiterer Folge erlasse... mehr lesen...
Begründung: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.10.2020, Zl. XXXX (gekürzte Ausfertigung dieses Erkenntnisses vom 03.11.2020, Zl. XXXX ) wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des BFA vom 08.03.2017, Zl. XXXX stattgegeben und XXXX (richtig: XXXX ) XXXX gem. § 3 Abs. 1 iVm § 34 Absatz 2 Asylgesetz der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gem. § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wurde festgestellt, dass XXXX (richtig: XXXX ) XXXX damit kraft Gesetzes ... mehr lesen...