Begründung: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Der gegenständlich angefochtene „Bericht gem § 6 SanktG“ des Bundesministers für Inneres, Direktion für Staatsschutz und Nachrichtdienst („belangte Behörde“, kurz „belBeh“) vom XXXX wendet sich an das Handelsgericht Wien und betrifft die XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) als Beschwerdeführerin in einer Angelegenheit nach der VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 und dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet füllte die Beschwerdeführerin am 17.08.2023 die Datenerfassung für den Ausweis für Vertriebene aus. Im Zuge dessen legte die Beschwerdeführerin offenbar ihren ukrainischen Reisepass vor. Aufgrund der dortigen Angaben wurde der Beschwerdeführerin am 19.09.2023 ein Ausweis für Vertriebene ausgestellt. 2. Mit Schreiben ihrer Vertretung vom 06.12.2023 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet füllte die Beschwerdeführerin am 17.08.2023 die Datenerfassung für den Ausweis für Vertriebene aus. Im Zuge dessen legte die Beschwerdeführerin offenbar ihren ukrainischen Reisepass vor. Aufgrund der dortigen Angaben wurde der Beschwerdeführerin am 19.09.2023 ein Ausweis für Vertriebene ausgestellt. 2. Mit Schreiben ihrer Vertretung vom 06.12.2023 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 23.06.2022 stellte die Beschwerdeführerin, eine damals noch minderjährige Staatsangehörige der Elfenbeinküste, durch ihre bevollmächtigte Vertretung bei der Österreichischen Botschaft Dakar (in der Folge: ÖB Dakar) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 2 AsylG 2005. Die Beschwerdeführerin brachte dazu vor, dass sie die Tochter von XXXX , ei... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsbürger, stellte am 12.03.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wurde dem Beschwerdeführer am 19.05.2023 die im
Spruch: angeführte als „Bescheid“ bezeichnete Erledigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.08.2022, wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (idF BFA) den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG ab (Spruchpunkt I.), erkannte ihm den Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Syrien zu (Spruchpunkt II.) und erteilte diesem ei... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX beantragte die beschwerdeführende Partei die Akkreditierung als Produktzertifizierungsstelle gemäß EN ISO/IEC 17065 bei der belangten Behörde. 1. Am römisch 40 beantragte die beschwerdeführende Partei die Akkreditierung als Produktzertifizierungsstelle gemäß EN ISO/IEC 17065 bei der belangten Behörde. 2. Mit Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde den Antrag ab und erteilte einer allf... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, die belangte Behörde möge ihr Werk "Das Grammatikkarussell - Leseleicht 1, Lesetexte mit grammatischem Schwerpunkt für DaZ-Erstleser" als für den Unterrichtsgebrauch geeignet erklären. 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß Paragraph 14, Absatz 5, SchUG den Antrag, die belangte ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (im Folgenden: belangte Behörde) möge ihr Werk „Das Grammatikkarussell – Vario 1, Arbeitsheft, 25 Texte zum Lesen, Nachspielen und zur Bildung von Paralleltexten mit Einsatz der Wortschatzkarten, jeweils passende Grammatikübungen“ al... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 15. Jänner 2022 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 14 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz (SchUG), dass ihr Werk „Das Grammatikkarussell - Die Bilderlesebuchsammlung 1, 10 A5-Büchlein mit Alltagsgeschichten, entlastete Texte mit erklärendem Bildmaterial. Für das erste Lesen. BNR 210.627“ von der belangten Behörde für den Unterrichtsgebrauch als geeignet erklärt werde. 1. Am 15. Jänner 2022 beantragte d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (im Folgenden: belangte Behörde) möge ihr Werk "Das Grammatikkarussell – Die Wörterbuchblätter 4, Gesamtwortschatz“ als für den Unterrichtsgebrauch geeignet erklären. 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß Paragraph 14... mehr lesen...