Die Beschwerdeführerin befasst sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln. Sie vertreibt u.a. die Produkte C* und C*plus, die in dem vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in der Folge: Hauptverband) herausgegebenen Heilmittelverzeichnis enthalten sind. Mit Schreiben vom 3. Dezember 1999 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit, dass nach Auffassung der belangten Behörde "die Preisabstände zwischen therapeutisch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0166 E 10. Dezember 1986 RS 5 Stammrechtssatz Das Fehlen der ausdrücklichen Bezeichnung einer behördlichen Erledigung als Bescheid allein schließt noch nicht das Vorliegen eines rechtsverbindlichen Abspruches mit Bescheidcharakter aus. Dennoch erfordert die Annahme des Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0058 E 22. September 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als
Spruch: im Sinne des § 58 Abs 1 AVG 1950 gewe... mehr lesen...
Bei der erstangefochtenen Erledigung handelt es sich um ein an die T GesmbH gerichtetes Schreiben der belangten Behörde. In diesem Schreiben wird die T GesmbH als Wirtschaftprüfungsunternehmen gemäß § 70 Abs. 1 Z. 1 BWG beauftragt, einen Status über die Vermögenslage der Beschwerdeführerin zum Stichtag 31. Oktober 2000 zu erstellen und binnen 14 Tagen ab Zustellung vorzulegen. In diesem Schreiben schildert die belangte Behörde weiters, dass der Beschwerdeführerin mit einem Besche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BWG 1993 §70 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der T-GmbH wurde nach § 70 Abs 1 Z 1 BWG 1993 der Auftrag erteilt, einen Status über die Vermögenslage des Kreditinstitutes (der Beschwerdeführerin) zu einem bestimmten Stichtag zu erstellen und binnen 14 Tagen ab Zustellung vorzulege... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BWG 1993 §70 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Falle einer Anordnung bankaufsichtsrechtlicher Prüfungen durch Dritte gem § 70 Abs 1 Z 1 BWG 1993 sind grundsätzlich zwei Akte auseinander zu halten: 1. die Anordnung der Prüfung durch einen bestimmten Prüfer gegenüber dem Kreditinstitut und 2. die Beauftragung e... mehr lesen...
Die Vorschreibung gründet sich auf §§ 2 und 3 Börsefondsgesetz 1993, BGBL. Nr. 529/1993, Art. II, und die Verordnung der Wiener Börsekammer vom 20. Dezember 1994, Verordnungsblatt Nr. 1263. Die Berechnung ist der Beilage zu entnehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung WIENER BÖRSEKAMMER (Unterschrift des Generalsekretärs) Generalsekretär" Gegen diese - von der beschwerdeführenden Partei als Bescheid gewertete - Erledigung erhob diese, vertreten durch die Finanzprokuratur, "Vorste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Schlagworte Einhaltung der FormvorschriftenBescheidch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Verwaltungsbehörden im organisatorischen Sinn können auch rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben oder behördliche Erledigungen vornehmen, die nicht in Bescheidform zu erlassen sind (Verfahrensanordnungen, Dienstaufträge oder organisatorische Maßnahmen). (Hinweis B VS 15.12.1977 934, 1223/1973, VwSlg 9458A/1977) Schlagwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als
Spruch: iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Fehlt die Bezeichnung als Bescheid, kommt bei der Beurteilung der Normativität einer Erledigung auch ihrer sonstigen Form entscheidende Bedeutung zu, etwa dem Gebrauch von Höflichkeitsfloskeln, bloß narrativer Wendungen wie "teile ich Ihnen mit", "bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen", "kann nicht nähergetreten werden" oder der Grußformel "Mit... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §61;BörsefondsG 1993 §4;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt und der Form der Erledigung (des Generalsekretärs) der Wiener Börsekammer, welche nicht die Bezeichnung als Bescheid aufweist, im Besonderen wegen des Fehlens der gem § 61 AVG erforderlichen Rechtsmittelbelehrung, des Gebrauchs der Wendung "es wird gebeten, den Beitrag zu überweisen" sowi... mehr lesen...
1. Im vorgelegten Verwaltungsakt erliegt als OZl. 1 eine undatierte, weder paraphierte noch gefertigte Aufstellung über die Entwicklung der Finanzlage der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm sowie über die Tätigkeit der Gemeindeaufsicht. Auf Seite 3 dieser Aufstellung wird ausgeführt, am 23. Februar 1996 sei der Auftrag ergangen, die eingelangten Aufsichtsbeschwerden zu überprüfen. Diese Prüfung habe vom 20. bis 22. Mai 1996 stattgefunden, wobei auch die finanzielle Entwicklung und der ausg... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 24. Juli 1997 beantragten F W sen. und Dipl.-Ing. F W jun. bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer Wasserversorgungsanlage. Die BH beraumte eine mündliche Verhandlung an. In der Verhandlungsschrift heißt es, der Beschwerdeführer sei zur Verhandlung "als Wassserbezieher" erschienen, um abzuklären, ob er im Verfahren Parteistellung habe. Zur Feststellung, ob der Beschwerdeführer Parteistellu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0559 E 23. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Das Fehlen der Bezeichnung als Bescheid ist für den Bescheidcharakter einer Erledigung dann unerheblich, wenn sich aus dem
Spruch: eindeutig ergibt, daß die Behörde normativ, also entweder rechtsgestaltend oder rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;AVG §8;
Rechtssatz: Wenn die Beh in ihrer Erledigung ausspricht, dass die Parteistellung des Adressaten ausgeschlossen wird, weil sein Wasserbenutzungsrecht durch die Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird, hat sie mit dieser Erledigung unzweideutig ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dem Adressaten die Parteistellung in einem bestimmten Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/10/0202 E 31. Jänner 2000 RS 2 Stammrechtssatz Das Erfordernis, dass ein Bescheid einen
Spruch: enthalten muss, ist nicht streng formal auszulegen; vielmehr ist der normative Abspruch auch aus der Formulierung erschließbar, doch muss sich der Wille der Behörde, in einer Verwaltungssache hoheitlich abzuspre... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 4. Jänner 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den am 24. März 1994 erlassenen Ausweisungsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen. Der Beschwerdeführer übersehe, dass der Ausweisungsbescheid vom 24. März ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;B-VG Art8;B-VG;
Rechtssatz: Erkennt ein sich auf mangelnde Sprachkenntnisse berufender Fremder die ihm zugestellte behördliche Erledigung als Bescheid, ist er verpflichtet, sich (allenfalls unter Beiziehung eines Übersetzers) mit dessen Inhalt einschließlich der Rechtsmittelbelehrung vertraut zu m... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §58 Abs1;AVG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0189 E 23. September 1991 RS 2
(Hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Dem Fehlen einer Rechtsbelehrung kommt gemäß § 13a AVG keine rechtliche Bedeutung zu. Die Anleitungspflicht betrifft die Vorgänge im Verfahren und ist von der "Rechtsmittelbelehrung" im Sinne des § 58 Abs 1 und § 61 AVG zu u... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die gegen das mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. März 1998 erlassene (befristete) Aufenthaltsverbot erhobene Berufung des Beschwerdeführers, eines pakistanischen Staatsangehörigen, gemäß § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Die Rechtsmittelbelehrung des Aufenthaltsverbotsbescheides habe (unter anderem) den Hinweis enthalten, dass eine Berufung den Bescheid, gegen den sie sich richte, zu bezeichnen und ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §13a;AVG §58 Abs1;AVG §61;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Das Fehlen eines begründeten Berufungsantrags stellte unter der Voraussetzung einer richtigen Rechtsmittelbelehrung kein der Behebung zugängliches Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG dar (Hinweis E 12.6.1997, 97/18/0292). Wenn die Rechtsmittelbelehrung des Erstbescheides auf das Erfordernis eines begründeten B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob durch ihren Rechtsvertreter mit einem bei der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland am 8. April 1997 eingelangten Schreiben eine Beschwerde gemäß § 35 Abs. 2 der Notariatsordnung (NO) mit der Behauptung, der öffentliche Notar Dr. H. habe seine Pflicht, auf einen Abtretungsvertrag seine Unterschrift zu setzen, verletzt und die von den Beteiligten schon unterfertigte Vertragsurkunde vernichtet und dadurch die Errichtung eines Notariatsakt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 90/19/0559 1 Stammrechtssatz Das Fehlen der Bezeichnung als Bescheid ist für den Bescheidcharakter einer Erledigung dann unerheblich, wenn sich aus dem
Spruch: eindeutig ergibt, daß die Behörde normativ, also entweder rechtsgestaltend oder rechtsfest... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) vom 23. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer 1.) einer Zuwiderhandlung gegen § 20 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) und 2.) einer Zuwiderhandlung gegen § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1973 (LMKV 1973) schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurden Geldstrafen von zu 1.) S 1.000,-- und zu 2.) S 500,-- verhängt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Darin wurde das Straferkenntni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Auch formlose Schreiben können Bescheide sein, doch muss sich der Wille der Behörde, in einer Verwaltungssache hoheitlich abzusprechen, eindeutig aus der Erledigung ergeben (Hinweis E 31.1.2000, 99/10/0202). Schlagworte Bescheidcharakter Bescheidbegriff
Einhaltung der Formvorschriften
Spruch: und Begründ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin der öffentlichen J.-Apotheke in J. Am 16. Juli 1993 beantragte Mag. pharm. D.B. die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in J. Dieses Ansuchen wurde am 7. September 1993 in der Salzburger Landeszeitung kundgemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die Beschwerdeführerin noch nicht Inhaberin der J.-Apot... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Das Erfordernis, dass ein Bescheid einen
Spruch: enthalten muss, ist nicht streng formal auszulegen; vielmehr ist der normative Abspruch auch aus der Formulierung erschließbar, doch muss sich der Wille der Behörde, in einer Verwaltungssache hoheitlich abzusprechen, eindeutig aus der Erledigung ergeben. Aus der Erledigung muss der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §48 Abs2;ApG 1907 §51 Abs3;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat mit ihrer Erledigung, indem sie aussprach, dass die Beschwerdeführerin weder Verfahrenspartei eines abgeschlossenen Verfahrens gewesen sei, noch als solche anzusehen sei, klar zum Ausdruck gebracht, sie verneine die Parteistellung der Beschw... mehr lesen...