Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Klassen A bis G für die Dauer von elf Monaten (gerechnet ab der am 2. April 1997 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides vom 27. März 1997) vorübergehend entzogen. Für die gleiche Dauer wurde ihm gemäß § 75a Abs. 1 lit. a leg. cit. das Lenken von Motorfahrrädern verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §57 Abs3 ;AVG §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde, die einen Mandatsbescheid erlassen hat, der nicht nach § 57 Abs 3 AVG von Gesetzes wegen außer Kraft getreten ist, bleibt für das weitere Verfahren betreffend die Entscheidung über die Vorstellung gegen den Mandatsbescheid auch dann zuständig, wenn sich in der Zwischenzeit die Verhältnisse, die zur
Begründung: ihrer Z... mehr lesen...
I. 1. Mit ausdrücklich auf § 57 Abs. 1 AVG 1950 gestütztem Bescheid vom 9. September 1994 verpflichtete die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 79 Abs. 1 des Fremdengesetzes, BGBl. Nr. 838/1992, den Beschwerdeführer zum Ersatz der Kosten, die der Behörde oder dem Bund bei der Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes oder der Ausweisung entstanden sind sowie der Kosten der Vollziehung der Schubhaft in der Höhe von insgesamt S 6.907,--. Zur Begründung: führte die Behörde insbesondere au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Die Kenntnis des § 57 Abs 3 AVG kann bei einem rechtsfreundlich vertretenen Rechtsmittelwerber vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994180964.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 16.02.2017 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von 2 Jahren, gerechnet ab 12. Juni 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Weiters wurde ihm gemäß § 75a Abs. 1 lit. a KFG 1967 das Lenken eines Motorfahrrades bis 12. Juni 1997 verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75a Abs1;
Rechtssatz: Daß der Mandatsbescheid der Erstbehörde das Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern noch nicht enthielt, macht den diesbezüglichen Ausspruch im erstinstanzlichen Bescheid und im angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig. Auch dann, wenn der die Entziehun... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, vom 12. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten, BGBl. Nr. 68/1925 (im folgenden RattenG), aufgetragen, den in einem näher bezeichneten Nebengebäude eines Pensionistenheimes abgelagerten Unrat unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dagegen erhob sie Vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AVG §57 Abs3 ;RattenG 1925 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Einholung einer Information über die Befolgung der mit dem Mandatsbescheid getroffenen Anordnung ist kein Schritt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - also zur Feststellung des für die Anordnung maßgebenden Sachverhaltes oder zur Gewährung des Parteiengehörs. Es handelt sich vielmehr ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Tiroler Jagdkarte des Beschwerdeführers gemäß § 29 Abs. 2 und Abs. 1 lit. a des Tiroler Jagdgesetzes 1983, LGBl. Nr. 60, in der Fassung LGBl. Nr. 68/1993, (JG) für ungültig erklärt und eingezogen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß gegen den Beschwerdeführer mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. November 1995 ein Waffenverbot nach § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 erlasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die in § 57 Abs 3 AVG verankerte Verpflichtung der Behörde, binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung das Ermittlungsverfahren einzuleiten, widrigenfalls der angefochtene Bescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt, verlangt keineswegs die Vornahme von Verfolgungshandlungen iSd § 32 Abs 2 VStG. Entscheidend ist vielmehr, ob ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 7. November 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 augesprochen, daß ihm für die Dauer von fünf Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Mandatsbescheid wurde dem Beschwerdeführer am 13. November 1991 zugestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine mit 18. November 1991 datierte, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das Ermittlungsverfahren iSd § 57 Abs 3 AVG kann auch die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorstellung betreffen (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0231 VwSlg 12038 A/1986). Im vorliegenden Fall aber war auf den ersten Blick zu sehen, daß die Vorstellung des Bf rechtzeitig eingebracht worden war. Weiterer Ermittlungen b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die mit einem behördlichen Formblatt vorgenommene Verständigung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - ihr Inhalt ist im konkreten Fall aus den vorgelegten Verwaltungsakten nicht ersichtlich, sodaß vom Wortsinn ("Verständigung") auszugehen ist - stellt für sich noch keinen in einem Ermittlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1989/90 sein Studium der Studienrichtung Kunststofftechnik (im folgenden als Vorstudium bezeichnet) an der Montanuniversität Leoben. Er bezog ab dem Studienjahr 1990/91 bis einschließlich Wintersemester 1992/93 Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 bzw. 1992. Die erste Diplomprüfung hat der Beschwerdeführer im Vorstudium nicht abgelegt. Im Sommersemester 1993 wechselte der Beschwerdeführer sein Studium; seither studiert er ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §57 Abs3 ;StudFG 1992 §42;
Rechtssatz: § 57 Abs 3 AVG findet im Verfahren nach dem StudFG 1992 keine Anwendung, weil dieses eine abschließende Regelung enthält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120081.X01 Im RIS seit 25.01.2001 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 bis einschließlich 10. Februar 1993 (18 Monate gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Entziehungsbescheid iSd § 73 Abs 2 iVm § 74 Abs 1 KFG beim VwGH angefochten, so ist der Umstand, daß der Mandatsbescheid gem § 57 Abs 3 AVG außer Kraft getreten ist, für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides, ohne Belang (Hinweis E 18.12.1990, 90/11/0119). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Mai 1992 wurde gemäß § 73 Abs. 1 und § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen, gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer nicht vor dem 1. Mai 1995 eine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, und ausgesprochen, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehin... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet, entzogen. Mit Bescheid vom 23. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG aus. Mit Mandatsbescheid vom selben Tag verfügte sie neue... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 90/11/0119 1 Stammrechtssatz Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem § 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehindert, nachträglich ein Ermittlungsverfahren einzul... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Oktober 1991 wurde das bei der Bundespolizeidirektion Villach, Verkehrsamt, als Vorstellungsbehörde gegen den Beschwerdeführer anhängige Verfahren betreffend Entziehung seiner Lenkerberechtigung gemäß § 38 AVG "bis zum Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens I. Instanz" ausgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Wird das Ermittlungsverfahren auf Grund des Einlangens einer Vorstellung bei der Erstbehörde mit Verfassung und Zustellung des Aussetzungsbescheides rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AVG eingeleitet, so tritt der Mandatsbescheid nicht außer Kraft, und kommt es bei der Prüfung der Rechtsmäßigkeit des ausschlie... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und dem gleichzeitig vorgelegten erstinstanzlichen Bescheid vom 6. September 1991 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Mandatsbescheid vom 11. Juli 1991 entzog die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B bis einschließlich 15. Jänner 1992. Begründet wurde diese Maßnahme damit, daß der Beschwerdeführer am 15. Juni 1991 ein Kfz in ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0115 E 4. Dezember 1987 RS 10 Stammrechtssatz Das Ermittlungsverfahren gem § 57 Abs 3 AVG 1950 wurde dann eingeleitet, wenn sich aus dem aktenkundigen Verhalten der Behörde zweifelsfrei ergibt, dass sie sich insofern mit dieser Angelegenheit befasst. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0288 E 19. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Damit, dass die Behörde an die Verwaltungsstrafbehörde, bei der ein eine Vorfrage betreffendes Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, ein Schreiben mit dem Ersuchen um Mitteilung "des Sachausganges" gerichtet hat, hat sie im Sinne des § 57 Abs 3 AVG das Ermittlungsverfahren ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/18 91/11/0014 2 Stammrechtssatz Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine be... mehr lesen...