Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die in § 57 Abs 3 AVG verankerte Verpflichtung der Behörde, binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung das Ermittlungsverfahren einzuleiten, widrigenfalls der angefochtene Bescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt, verlangt keineswegs die Vornahme von Verfolgungshandlungen iSd § 32 Abs 2 VStG. Entscheidend ist vielmehr, ob ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 7. November 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 augesprochen, daß ihm für die Dauer von fünf Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Mandatsbescheid wurde dem Beschwerdeführer am 13. November 1991 zugestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine mit 18. November 1991 datierte, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das Ermittlungsverfahren iSd § 57 Abs 3 AVG kann auch die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorstellung betreffen (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0231 VwSlg 12038 A/1986). Im vorliegenden Fall aber war auf den ersten Blick zu sehen, daß die Vorstellung des Bf rechtzeitig eingebracht worden war. Weiterer Ermittlungen b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die mit einem behördlichen Formblatt vorgenommene Verständigung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - ihr Inhalt ist im konkreten Fall aus den vorgelegten Verwaltungsakten nicht ersichtlich, sodaß vom Wortsinn ("Verständigung") auszugehen ist - stellt für sich noch keinen in einem Ermittlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1989/90 sein Studium der Studienrichtung Kunststofftechnik (im folgenden als Vorstudium bezeichnet) an der Montanuniversität Leoben. Er bezog ab dem Studienjahr 1990/91 bis einschließlich Wintersemester 1992/93 Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 bzw. 1992. Die erste Diplomprüfung hat der Beschwerdeführer im Vorstudium nicht abgelegt. Im Sommersemester 1993 wechselte der Beschwerdeführer sein Studium; seither studiert er ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §57 Abs3 ;StudFG 1992 §42;
Rechtssatz: § 57 Abs 3 AVG findet im Verfahren nach dem StudFG 1992 keine Anwendung, weil dieses eine abschließende Regelung enthält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120081.X01 Im RIS seit 25.01.2001 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 bis einschließlich 10. Februar 1993 (18 Monate gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Entziehungsbescheid iSd § 73 Abs 2 iVm § 74 Abs 1 KFG beim VwGH angefochten, so ist der Umstand, daß der Mandatsbescheid gem § 57 Abs 3 AVG außer Kraft getreten ist, für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides, ohne Belang (Hinweis E 18.12.1990, 90/11/0119). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Mai 1992 wurde gemäß § 73 Abs. 1 und § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen, gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer nicht vor dem 1. Mai 1995 eine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, und ausgesprochen, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehin... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet, entzogen. Mit Bescheid vom 23. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG aus. Mit Mandatsbescheid vom selben Tag verfügte sie neue... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 90/11/0119 1 Stammrechtssatz Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem § 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehindert, nachträglich ein Ermittlungsverfahren einzul... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Oktober 1991 wurde das bei der Bundespolizeidirektion Villach, Verkehrsamt, als Vorstellungsbehörde gegen den Beschwerdeführer anhängige Verfahren betreffend Entziehung seiner Lenkerberechtigung gemäß § 38 AVG "bis zum Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens I. Instanz" ausgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Wird das Ermittlungsverfahren auf Grund des Einlangens einer Vorstellung bei der Erstbehörde mit Verfassung und Zustellung des Aussetzungsbescheides rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AVG eingeleitet, so tritt der Mandatsbescheid nicht außer Kraft, und kommt es bei der Prüfung der Rechtsmäßigkeit des ausschlie... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und dem gleichzeitig vorgelegten erstinstanzlichen Bescheid vom 6. September 1991 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Mandatsbescheid vom 11. Juli 1991 entzog die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B bis einschließlich 15. Jänner 1992. Begründet wurde diese Maßnahme damit, daß der Beschwerdeführer am 15. Juni 1991 ein Kfz in ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0115 E 4. Dezember 1987 RS 10 Stammrechtssatz Das Ermittlungsverfahren gem § 57 Abs 3 AVG 1950 wurde dann eingeleitet, wenn sich aus dem aktenkundigen Verhalten der Behörde zweifelsfrei ergibt, dass sie sich insofern mit dieser Angelegenheit befasst. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0288 E 19. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Damit, dass die Behörde an die Verwaltungsstrafbehörde, bei der ein eine Vorfrage betreffendes Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, ein Schreiben mit dem Ersuchen um Mitteilung "des Sachausganges" gerichtet hat, hat sie im Sinne des § 57 Abs 3 AVG das Ermittlungsverfahren ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/18 91/11/0014 2 Stammrechtssatz Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine be... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 9. Jänner 1991 wurde unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§ 73 Abs. 1 und 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung vor Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides, nicht erteilt werden darf. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 28. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung vor Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 29. November 1990, nicht erteilt werden darf. Gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Daß nach Erhebung der Vorstellung durch die Wiederholung von Ermittlungen, die vor Erlassung des Mandatsbescheides bereits vorgenommen wurden, hindert das Außerkrafttreten des Mandatsbescheides gem § 57 Abs 3 AVG nicht. Entscheidend ist, daß die Behörde, eindeutig zu erkennen gibt, daß sie ein für ihre (auf Grund der Vorstellung gegen den Mandatsbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs6;
Rechtssatz: Nach Erhebung der Vorstellung hat die Erstbehörde ein Ermittlungsverfahren durchzuführen und dessen Ergebnisse bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Sie kann mangels einer dem § 51 Abs 6 VStG analogen Bestimmung im Administrativerfahren den Mandatsbescheid zuungunsten der Partei abändern. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen nach § 57 Abs 3 AVG vorliegen, kommt es nicht auf die Rechtmäßigkeit des (rechtswirksam erlassenen) Mandatsbescheides an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110058.X02 Im RIS seit 01.10.1991 Zuletz... mehr lesen...
1. In einer als "außerordentliches Rechtsmittel" genannten Beschwerde vom 30. Juni 1991 gegen einen "mündlich ergangenen Bescheid in zwei Instanzen betreffend eine Erhöhung der Sozialhilfe" brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, als Notstandshilfebezieher ein Taggeld in der Höhe von S 82,60,-- zu beziehen. Da dies für den Lebensunterhalt nicht ausreiche, erhalte er zusätzlich etwa in derselben Höhe einen Betrag aus Mitteln der Sozialhilfe. Da er eine vom Arbeitsamt zugewies... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Erst durch Erhebung einer schriftlichen Vorstellung gegen einen mündlich erlassenen Bescheid wird das eigentliche Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt bzw tritt der angefochtene Bescheid iSd § 57 Abs 3 AVG außer Kraft. Schlagworte Sachverhalt Sachv... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 2. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 10 Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zugleich wurde er unter Bezugnahme auf § 75 Abs. 4 KFG 1967 aufgefordert, den Führerschein binnen drei Tagen nach Erhalt dieses Bescheides abzuliefern. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid rechtzeitig Vorstellung, die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form ist für die E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Leistet der Besitzer einer Lenkerberechtigung unter anderem einem rechtskräftigen Bescheid mit der Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem § 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach § 75 Abs 2 KFG entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...