Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;PrG 1976 §10;PrG 1976 §3 Abs1;PrG 1976 §9;VwRallg;
Rechtssatz: Genauso wenig wie eine Verwaltungsbehörde eine antizipierende Beweiswürdigung vornehmen darf, kann der Verzicht einer Partei auf das Vorbringen (weiterer) Argumente zu einer zu erwartenden Stellungnahme eines Beirats oder einer Kommi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen mangelnder geistiger Eignung für die Dauer des Vorliegens dieses Mangels entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf (Wieder-)Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflichtige Auf... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 19. Juli 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 73 Abs. 1 und 66 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen, wobei gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß vor Ablauf von zehn Monaten, gerechnet ab dem 11. Feber 1996, eine neue Lenkerberechtigung nicht erteilt werden dürfe. Einer gegen diesen Bescheid allfällig eingebrachten Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß dem zweiten Absatz dieser Gesetzesstelle ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen dieser Gruppen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof beantragt der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/26 95/11/0160 3 Stammrechtssatz Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistu... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind im verkehrspsychologischen Befund gem § 31a Abs 2 KDV betreffend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung unter dem Titel "verhaltensrelevante Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale - Testverfahren und Befunde" in den Rubriken "Verkehrsbezogener Persönlichkeitstest (VTP)", "Fragebogen zur Risikobereitschaft (FRF)", "Fragebogen zu verkehrsspezifischen Einstellungen (VIP)" und "Fragebogen für Alkoholauffälligkeit (ATV)" bestimmte Skalen angegegeben, denen jeweils ein bestimmter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0001 E 17. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz War für das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle ausschlaggebend und dieser Befund im Zeitpunkt der Bescheiderlass... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/05 95/11/0123 1 Stammrechtssatz Sind im verkehrspsychologischen Befund gem § 31a Abs 2 KDV betreffend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung unter dem Titel "verhaltensrelevante Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale - Testverfahren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/05 95/11/0123 1
(hier: Risikobereitschaft und Tendenz zu aggressiver
Interaktion). Stammrechtssatz Sind im verkehrspsychologischen Befund gem § 31a Abs 2 KDV betreffend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung unter dem Titel "verhaltens... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 31. Oktober 1985 war die dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 17. September 1963 unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 Prozent gewährte Grundrente gemäß §§ 4, 7, 8, 11 Abs. 1 und 52 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 (KOVG 1957) auf eine Grundrente unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 4 Stammrechtssatz Bei einander widersprechenden Gutachten eines amtlichen und eines nichtamtlichen Sachverständigen kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen, sondern allein der "innere Wahrheitswert" der Gutachten den Ausschlag geben (Hinweis E 30.1.1950, 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;AVG §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/14 93/10/0012 4 Stammrechtssatz Die Behörde ist verpflichtet, sich mit den Einwendungen, mit denen ein Gutachten eines behördlichen Sachverständigen sowohl im Bezug auf seine Grundlagen als auch hinsichtlich der Schlüssigkeit bekämpft wird, auch dann auseinanderzusetzen, wenn diese Einwendunge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. Dezember 1996 wurde in Ansehung der Betriebsanlage des Beschwerdeführers gemäß § 79 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: "Die Verwendung der nachstehenden Steinbearbeitungsgeräte im Freien ist verboten: 1) Winkelschleifer, Type Fein, 2300 Watt, 6500 U/min 2) Winkelschleifer, Type Bosch, 1 kW, 6500 U/min 3) Stichsäge, Type Bosch, 530 Watt, 6500 U/min" Zur Begründung: dieses Be... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, wurde der Beschwerdeführerin für ihre an einem näher bezeichneten Standort liegende Betriebsanlage gemäß § 79 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: Die Druckmaschine Heidelberg, Speedmaster CD 102 F darf nur an Werktagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr betrieben werden. Diesem Auftrag ist nach Rechtskraft dieses Bescheides zu entsprechen." ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Für die Auswahl eines Sachverständigen und seiner Beauftragung und der für die Ausarbeitung auch eines einfachen Gutachtens erforderlichen Zeit reicht ein von der Behörde gewährter Zeitraum von bloß 14 Tagen im allgemeinen nicht aus. Schlagworte Sachverständiger Aufgaben
Sachve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0149 2 Stammrechtssatz Die Feststellung, ob die (sachverhaltsbezogenen) Voraussetzungen für die Genehmigung einer Betriebsanlage unter Vorschreibung allfälliger Auflagen vorliegen, ist Gegenstand des Beweises durch Sachverständige auf dem Gebiet der gewerblic... mehr lesen...
Mit dem am 18. Jänner 1996 beim Magistrat der Stadt Graz eingelangten Bauansuchen wurde von der Mitbeteiligten die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung von fünf dreigeschoßigen Wohnhäusern, einer Tiefgarage mit 48 PKW-Abstellplätzen, zwei Müllgebäuden, zwei Flugdächern, zwei Nebengebäuden, Schallschutz- und Stützmauern sowie neun PKW-Freiabstellplätzen auf dem Grundstück Nr. 376/1, EZ 1033, KG W, beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren abgehaltenen mündlichen Verha... mehr lesen...
Aufgrund des Ansuchens der Beschwerdeführerin vom 4. August 1989 um Widmungsbewilligung betreffend die Grundstücke 896/1, 896/2, 890 und 891, KG W, wurde ihr diese mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 28. August 1991 erteilt. Die dagegen erhobene Berufung von Anrainern wurde mit Bescheid des Gemeinderates vom 12. November 1993 abgewiesen, der dagegen erhobenen Vorstellung von Anrainern gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 2. September 1994 Folge, behob ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war aus Anlaß des zweiten von ihm begangenen Alkoholdeliktes mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15. Juni 1993 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend bis 7. März 1994 entzogen worden. Vor Ausfolgung des Führerscheines holte die genannte Behörde unter anderem ein Gutachten betreffend die geistige und körperliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen ein. Im amtsärzt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rech... mehr lesen...
Mit einem am 11. März 1996 bei der Gemeinde eingelangten Ansuchen beantragte die Erstmitbeteiligte (Bauwerberin) die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Neubaues bzw. eines Zubaues eines Geschäftslokales und einer Tiefgarage für 41 PKW zum bestehenden Wohnhaus A-Gasse 3 sowie 24 Abstellplätze und eine Lärmschutzwand auf dem Bauplatz bestehend aus den Grundstücken Nr. 356/5 und 356/17, EZ N7 und N3, KG S. Der Bauplatz liegt gemäß dem Flächenwidmungsplan 2.0 der mitbet... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihr auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0135 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Behörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung das Fachwissen Sachverständiger der mangelnden Vorbildung einer diesem Sachverständigen widersprechenden Person gegenüberstellen und dabei den Äußerungen des Fachmannes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/11/0166 1 Stammrechtssatz Die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 64 Abs 2 KFG und die geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz sind unterschiedliche Erteilungsvoraussetzungen, von denen nur die geistige und körperliche Eignung, nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69;
Rechtssatz: Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistungen sowie der jeweiligen Richtwerte erforderlich. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das Gutachten eines Sachverständigen, das die Nichteignung des Bf zum Lenken von Kfz lediglich mit "Methadoneinnahme" begründet, entspricht nicht den an ein Gutachten zu stellenden Anforderungen. Es bleibt nämlich offen, ob nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand Methadoneinnahme sc... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z1;ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litb;ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litc;ROG Stmk 1974 §23 Abs5 lite;
Rechtssatz: Ist die Widmung des Bauplatzes im FlWPl gem § 23 Abs 5 lit b (allgemeines... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Gutachten, das ausschließlich "wegen Methadoneinnahme" die Nichteignung zum Lenken von Kfz ausspricht, ist mit einem Mangel behaftet, da aus ihm nicht hervorgeht, ob - was hier nach der Aktenlage zu vermu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/11/0149 3 Stammrechtssatz Aufgrund eines Befundes, in dem die Rede davon ist, daß der Lenkerberechtigte bei der testpsychologischen Untersuchung "nur GRENZWERTIG den Erwartungen" entsprochen habe und seine kraftfahrspezifi... mehr lesen...