Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin steht nunmehr in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Gemeinde Wien. Sie war als Krankenschwester tätig. Am 31. Mai 1989 erlitt sie auf dem Heimweg einen Dienstunfall (Sturz mit Bruch des linken Außenknöchels). Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. September 1990 erkannte ihr deshalb der Magistrat der Stadt Wie... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG;DVG 1984 §1 Abs1;EGVG Art2 Abs3;UFG Wr 1967;
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem Wr UFG findet iVm § 1 Abs 1 DVG 1984 das AVG Anwendung (Hinweis E 28.10.1993, 89/12/0242). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120246.X01 Im RIS seit 20.1... mehr lesen...
Aufgrund des durch Ausfertigungen des erstinstanzlichen Bescheides und des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringens ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Beschwerdeführerin wurde (zufolge ihrer am 8. Jänner 1993 erfolgten Rückkehr an die Abgabestelle danach am 10. Jänner 1993 als wirksam zugestellt geltender) Aufforderung zur Rechtfertigung des Magistrats der Stadt Wien vom 23. Dezember 1992 Gelegenheit geboten, sich entweder am 19. Jänner 1993 um 11.00 Uhr bei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §33 Abs1;VStG §33 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/28 91/18/0092 2 Stammrechtssatz Das VStG enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Besch zwingend vorschreiben würde (Hinweis E 11.12.1986, 86/02/0129, VwSlg 12335 A/1986). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §51;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0098 E 23. Oktober 1986 RS 5 Stammrechtssatz Die Gewinnung eines persönlichen Eindruckes von der Partei durch die Behörde kann kein Beweisthema sein. Schlagworte BeweiseBeweismittel Zeugenbeweis GegenüberstellungParteiengehör European Case L... mehr lesen...
Die österreichische Botschaft in Laibach richtete am 1. Dezember 1993 an den Beschwerdeführer ein Schreiben mit folgenden Wortlaut: "Sehr geehrter Herr F Die Botschaft beehrt sich mitzuteilen, daß Ihre Anträge bzw. Schreiben vom 15. Oktober 1993, 26.10.1993, 17.11.1993 (2x), bzw. der Antrag Ihrer Rechtsvertreterin - Rechtsanwältin A vom 19.11.1993 betreffend die Erteilung einer Wiedereinreisebewilligung gem. § 23 FrG an das Bundesministerium für Inneres zur Entscheidung vorgelegt word... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG;FrG 1993 §69;VwRallg;
Rechtssatz: Auf das Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sind nicht die Bestimmungen des AVG, sondern die im § 69 FrG 1993 enthaltenen Verfahrensvorschriften anzuwenden, wobei sich diese Regelung nach den Materialien von dem vom VwGH entwickelten Prinzip hat leit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 11. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 24. November 1988 in seiner Kanzlei nicht jedem Arbeitnehmer zur Aufbewahrung und zur Sicherung gegen Wegnahme seiner Straßen-, Arbeits- und Schutzkleidung ein ausreichend großer, luftiger und versperrbarer Kasten zur Verfügung gestanden sei. Er habe dadurch § 86 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0051 7 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche Verletzung von Verfahrensvorschriften da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer als Lenker eines Motorrades am 20. Juli 1991 auf der B 314 begangenen Übertretung (Geschwindigkeitsüberschreitung) schuldig erkannt und über ihn nach der StVO eine Geldstrafe von S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden) verhängt. Wegen zwei Übertretungen nach dem KFG (§ 102 Abs. 10 bzw. § 82 Abs. 4) wurde das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;AVG §51;AVG §51a;VStG §24;VStG §64 Abs1;VStG §64 Abs3;
Rechtssatz: § 51a AVG hat im Verwaltungsstrafverfahren nur für die Zeugen Bedeutung. Eine Beteiligtenvernehmung als Beweismittel ist im Verwaltungsstrafverfahren nicht vorgesehen. Es gilt nämlich § 51 AVG, an welche Regelung § 51a AVG anknüpft im Verwaltungsstrafverfahren zufolge § 24 VStG nicht. In dies... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von drei Monaten vom 24. Oktober 1991 (dem Tag der Zustellung des die Entziehung erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion Steyr vom 22. Oktober 1991) an vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Recht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §46;AVG §51;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Die Einvernahme der Partei im Verfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit ist kein in Betracht zu ziehendes Beweismittel, da die Partei doch jederzeit im Verfahren das ihrer Auffassung nach erfolgversprechende Vorbringen erst... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Mai 1990, 89/13/0015, verwiesen. Nach diesem Erkenntnis, mit dem der damals angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden ist, mangelte es an konkreten Feststellungen darüber, ob und inwieweit die tatsächliche Verfügungsgewalt der Beschwerdeführerin über die ihr gehörige Eigentumswohnung in S., B-Str. 47, und damit die Mögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §51;BAO §167 Abs2;VwGG §41 Abs1; Beachte Besprechung AnwBl 5/1993, S 359 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0176 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die jeweils erste Aussage einer Partei in eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 22. Mai 1991 wurde der Antrag der Raiffeisen-X-GmbH, die Druckschrift "YZ" zum Postzeitungsversand zuzulassen, gemäß § 20 Abs. 3 Z. 3 der Anlage 1 zum Postgesetz (PostG) abgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, auf dem Titelblatt der Ausgabenummer 6/1990 sei das Raiffeisen-Emblem nebst der Bezeichnung "Raiffeisen. Die Bank" deutlich erkennbar abgedruckt. Es sei daher davon... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG;PostG Anl1 §20 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Daß die Erzielung eines Werbeeffektes nicht ausdrücklicher Zweck der Herausgabe der Druckschrift ist, vermag danach die Verwirklichung des genannten Ausschließungsgrundes nicht zu hindern, wenn die Berichterstattung - auch ohne eine derartige Absicht - solcher Art ist, daß dadurch der Effekt einer geschäftlichen Werbung, Ankü... mehr lesen...
Im Zuge eines gegen die Beschwerdeführerin geführten Finanzstrafverfahrens gab sie am 5. November 1987, als Beschuldigte niederschriftlich vernommen, unter anderem folgendes an: "Bei meiner Einreise im Jahr 1984 hatte ich Ersparnisse in Höhe von S ....... Seit der Einreise nach Österreich habe (richtig wohl: lebe) ich mit meinem Freund N. E. in einer Lebensgemeinschaft ... Bis zum Jahre 1985 pendelte ich laufend zwischen der BRD und Österreich..." Weiters gab die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §51;BAO §167 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die jeweils erste Aussage einer Partei in einem Verfahren der Wahrheit am nächsten kommt. Schlagworte Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 12. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil sie am 8. September 1989 um 21.30 Uhr "in Wien 14, Hadikgasse-Kennedybrücke" als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei und es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall ohne unnötigen Aufschub ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §51;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0129 E 11. Dezember 1986 VwSlg 12335 A/1986; RS 5 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Vernehmung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren als Partei stellt keine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar; die Gewinnung eines persönlichen Eindruckes vom Beschuldigten ist kein Beweisthema, die Vorschr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §33 Abs1;VStG §33 Abs2;
Rechtssatz: Das VStG enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Besch zwingend vorschreiben würde (Hinweis E 11.12.1986, 86/02/0129, VwSlg 12335 A/1986). Schlagworte Beweismittel BeschuldigtenverantwortungVerwaltungsstrafverfahren European Case ... mehr lesen...
Die belangte Behörde legte dem Verwaltungsgerichtshof nur Teile der das vorliegende Verwaltungsverfahren betreffenden Verwaltungsakten vor, sodaß die dem Verwaltungsgerichtshof vorliegende Aktenlage kein vollständiges Bild des Verwaltungsgeschehens bildet. Der Verwaltungsgerichtshof geht daher bei seiner vorliegenden Entscheidung zufolge § 38 Abs. 2 VwGG hinsichtlich jenes Verwaltungsgeschehens, das nicht durch die ihm vorliegenden Akten dokumentiert ist, von den Behauptungen des Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG;
Rechtssatz: Dem AVG ist jeder übertriebene Formalismus fremd (Hinweis E 20.1.1981, 79/07/0183, VwSlg 10343 A/1981). Schlagworte Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988180041.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der namentlich genannten Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, dafür zu sorgen, daß die Beladung dieses Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da es am 3. August 1987 um 13.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem namentlich genannten Lenker, dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0051 7 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 37 Abs. 1 StVO und des § 9 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 26. August 1987 um 20.14 Uhr in Innsbruck den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brunecker Straße, vor dem Posthof, in Richtung Norden gelenkt und 1) trotz eines durch hochgehobenen Arm deutlich sichtbaren Haltezeichens sein Fahrzeug nicht angehalten und 2) die dort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0129 E 11. Dezember 1986 VwSlg 12335 A/1986; RS 5 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Vernehmung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren als Partei stellt keine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar; die Gewinnung eines persönlichen Ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, wenn der Besch mehrfach, j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). Der Besch hatte jedenfalls in seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0204). ... mehr lesen...