Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs1;AVG §48;AVG §54;
Rechtssatz: Die Rüge, die belangte Behörde habe es unterlassen, einen Zeugen an Ort und Stelle (unter Zuhilfenahme bestimmter örtlicher Fixpunkte) zu vernehmen, da die Zuverlässigkeit von Entfernungsangaben erheblich steige, wenn Entfernungen in der Natur gezeigt würden, erfolgte schon in Hinblick auf § 29 Abs 1 AVG, zu Unrecht, wenn der Zeuge s... mehr lesen...