In einer, an das seinerzeit örtlich zuständige Finanzamt vom 28. Dezember 1984 gerichteten, umfangreiche Ausführungen aufweisenden Eingabe bezeichnete der Beschwerdeführer die Verpflichtung zur Einreichung von Steuererklärungen als eine "reine Dienstleistungsverpflichtung" - gemeint des Steuerpflichtigen. Er stellte den Antrag, "durch Feststellungsbescheid klarzustellen, auf Grund welcher Gesetze" er "als Steuerpflichtiger verhalten wäre, ...unentgeltliche Sachbeistellungen vorzunehme... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit einem als "Widerruf" bezeichneten, zwar nicht leserlich, aber doch mit einem eindeutigen Namenszug unterschriebenen Schreiben des "Rundfunkamtes Wien" vom 15. April 1993 wurde ausgesprochen, daß die Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Bewilligungen des Beschwerdeführers widerrufen würden. Eine leserliche Beifügung des Namens der Person, die dieses Sc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §85 Abs2;BAO §96;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Lesbarkeit des Namens nicht gefordert ist, ist es auch weiter nicht von Bedeutung, ob der Schriftzug der Unterschrift in der Anzahl der Schriftzeichen der Anzahl der Buchstaben des Namens völlig entspricht. Schlagworte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 18 Abs 4 AVG liegt eine Ausfertigung iSd Gesetzesstelle nur vor, wenn beide Formerfordernisse, nämlich (handschriftliche) Unterschrift und leserliche Beifügung des Namens erfüllt sind (Hinweis E 18.12.1987, 87/18/0095). Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden European Cas... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §85 Abs2;BAO §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0223 B 22. Jänner 1987 RS 2 Stammrechtssatz Nach der Rechsprechung des VwGH (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979) ist die Unterschrift ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten ken... mehr lesen...
Mit der als "Bescheid" bezeichneten Erledigung der Ärztekammer für Tirol vom 6. Mai 1991 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Auszahlung der Todesfallbeihilfe nach dem am 9. März 1991 verstorbenen Dr. E in Höhe von S 285.000,-- an den Beschwerdeführer bzw. an die Verlassenschaft zu Handen Notar Dr. S nicht stattgegeben. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Beschwerdeausschusses der Ärztekammer für Tirol wurde der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen, als Berufung bezeich... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 2. Februar 1993 entschied "die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft .... durch ihren Präsidenten" über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg vom 30. Juli 1992 dahin, daß die Berufung abgewiesen und der erstbehördliche Bescheid mit einer Ergänzung bestätigt wurde. Gegen diese Erledigung richtet sich die vorliegende, vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 15. Juni 1993, Zl. B 482/93-3, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter
Unterschrift des Genehmigenden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993040184.X01 Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/10/30 91/03/0247 1 Stammrechtssatz Das Fehlen der Bezeichnung der Behörde auf dem als "Straferkenntnis" bezeichneten Schriftstück bewirkt nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 5.6.1987, 85/18/0149), daß dieses Schriftstück... mehr lesen...
Index: L94057 Ärztekammer Tirol40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §79 Abs1;ÄrzteG 1984 §79 Abs4;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Tir 1969 §1 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Tir 1969 §6 Abs6;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Tir 1969 §7 Abs3;
Rechtssatz: Der "Bescheid" erster Instanz wurde namens der "Ärztekam... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs2;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/09/29 92/08/0122 4 Stammrechtssatz Die Übermittlung einer Fotokopie der Niederschrift, in welcher die mündliche Verkündung des Bescheides beurkundet worden ist, stellt schon mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 58 Abs 3 in Verbindung mit § 18 Abs 4 AVG keine schri... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 5. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der beim Betrieb ihres Sägewerkes anfallenden Niederschlagswässer und betrieblichen Abwässer über die Ortskanalisation der Marktgemeinde V. "bzw." die Anlagen des Reinhaltungsverbandes V. in die V. sowie zur Errichtung und unter Bedachtnahme auf das dem Reinhaltungsverband V. jeweils zustehende Maß der Wasserbenutzung auch zum Betrieb ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4;B-VG Art103 Abs4;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der im Wege eines Amtes der Landesregierung als Hilfsapparat ausgefertigt wird, indiziert insoweit mit ihm in einer Rechtsangelegenheit des WRG abgesprochen wird, die Zurechnung der Erledigung zum Landeshauptmann als Organ de... mehr lesen...
Mit der an den Zentralausschuß der Gendarmerie beim Bundesministerium für Inneres gerichteten Eingabe vom 22. Dezember 1992 hat (die an die belangte Behörde weitergeleitet wurde) der Beschwerdeführer geltend gemacht, daß ein näher bezeichneter Personalvertreter den Inhalt einer Unterredung vom 12. März 1993 schriftlich weitergegeben habe, obwohl er ihn um Verschwiegenheit im Sinne des § 26 Abs. 2 PVG ersucht habe; er hat beantragt, die belangte Behörde wolle als zuständiges Organ die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führen, sind: 1) die mangelnde Behördenqualität der "bescheiderlassenden" Stelle, 2) die mangelnde Ermächtigung der den Akt genehmigenden Person, 3) das Fehlen des Spruches und 4) das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfer... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 10. Juni 1992 wurde unter Berufung auf § 2 des NÖ Landesstraßengesetzes festgestellt, "daß der Verbindungsstraße (Privatstraße) von der Landeshauptstraße n zur Landesstraße m in den Katastralgemeinden S und X die Merkmale der Öffentlichkeit zukommen und als öffentliche Straße für alle Arten des öffentlichen Verkehrs (Fahrzeug-, Reit-, Radfahr- und Fußgeherverkehr) gilt". In der Begründung: dieses Bescheides führte die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/06/0201 E 3. Juli 1986 RS 2 Stammrechtssatz Der Bürgermeister ist berechtigt, einen Intimationsbescheid für die gemeindlichen Berufungsbescheide zu unterfertigen (Hinweis E 6.3.1984, 83/05/0179). Schlagworte Intimation Zurechnung von BescheidenZurechnung von Bescheiden Int... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein vietnamesischer Staatsangehöriger, der am 2. März 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 15. Juni 1990, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 16. Juli 1993 wies die bela... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §10 Abs1 Z2;AVG §1;AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Auf Grund der Fertigung des angefochtenen Bescheides "für den Bundesminister" iZm dem
Kopf: des Bescheides "Republik Österreich Bundesministerium für Inneres" kann kein Zweifel daran bestehen, daß dieser Bescheid dem Bundesminister für Inneres als Asylbehörde letzter Instanz zuzurechnen ist. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg (der belangten Behörde) vom 8. Juli 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) verhängt. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde unter anderem aus, bei dem erstinstanzlichen Straferkenntnis handle es sich um einen Bescheid. Die Ausfertigung sei mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Es ist zwar einzuräumen, daß die mit § 18 Abs 4 vierter Satz AVG beabsichtigte Vereinfachung der Ausfertigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung dann am stärksten zum Tragen kommt, wenn es sich um Massenerledigungen handelt, bei denen ein im wesentlichen gleichlautender Bescheidtext verwendet wird und nur geringfügige Anpassu... mehr lesen...
Die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg (Sektion Handel) hat mit Bescheid vom 14. Jänner 1991 festgestellt, die beschwerdeführende Partei habe bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See mit Wirkung vom 16. März 1990 die Ausübung eines näher bezeichneten Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte im Standort Saalfelden angezeigt. Sie sei daher verpflichtet, die dafür vorgeschriebene Einverleibungsgebühr in der Höhe von S 12.000,-- zu entrichten. Die beschwerdeführende Partei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0040 E 23. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wenn sich die in Maschinschrift beigesetzte leserliche Beifügung des Namens nicht auf denjenigen, der die Erledigung unterfertigt hat bezieht, dann muss die Berufungsbehörde mangels Vorliegens eines erstinstanzlichen Bescheides mit Zurückweisung der Berufung vor... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste Wien vom 18. Juli 1991 wurde die Zuerkennung der Notstandshilfe bzw. des Arbeitslosengeldes gemäß § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 AlVG in Verbindung mit § 38 und § 12 Abs. 3 lit. b AlVG rückwirkend ab 23. März 1986 bis 28. Februar 1991 widerrufen und der daraus entstandene Überbezug in der Höhe von S 188.688,90 zum Rückersatz vorgeschrieben. Über die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Berufung erging der angefochtene Bescheid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §56 Abs3;AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/09 91/08/0109 2
(hier Das Landesarbeitsamt Wien als monokratische
Behörde ist zur Entscheidung über die Berufung der
Beschwerdeführerin gegen den Be... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde gegen den Bescheid vom 20. April 1993 erweist sich aus folgenden Gründen als unzulässig: Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann nach Erschöpfung des Instanzenzuges gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof durch denjenigen erhoben werden, der durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Im Beschwerdefall ist jedoch der Instanzenzug nicht erschöpft: Mit dem angefochten... mehr lesen...
Index: L90206 Landarbeitsordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;LandarbeitsO Stmk 1981 §209 Abs1;LandarbeitsO Stmk 1981 §209 Abs2;LandarbeitsO Stmk 1981 §210 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ist der angefochtene Bescheid (betreffend Feststellung eines Betriebes) - insbesondere im Hinblick auf den "
Kopf: " ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Sie ist Anspruchsberechtigte im Sinne des § 1 des Beamten- und Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes (BLKUFG), LGBl. für Tirol Nr. 42/1979, i.d.F. LGBl. Nr. 9/1989. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin übt den Beruf des Rechtsanwaltes aus. Am 28. Dezember 1990 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler L... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL26007 Lehrer/innen Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs4;BLKUFG Tir 1979 §3 Abs1;BLKUFG Tir 1979 §74 Abs1;BLKUFG Tir 1979 §78; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0186
Rechtssatz: Die beim Amt der Landesregierung eingerichtete "Verwaltungskommission der Krankenfürsorge und Unfallfürsor... mehr lesen...