Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit der "Berufungsentscheidung" des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 29. Juni 1994 wurde dem Rechtsmittel der Beschwerdeführerin gegen den in einer Bauangelegenheit ergangenen Verwaltungsakt der Behörde erster Instanz vom 7. September 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zum Teil Folge gegeben, teilweise wurde "der erstinstanzliche Bescheid vollinhaltl... mehr lesen...
Mit dem im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 4. Mai 1994 wurde dieser die baubehördliche Bewilligung für den "Umbau" des auf dem Grundstück Nr. 306, EZ 775 des Grundbuches über die Katastralgemeinde H, gelegenen "Wohnhauses und Ausbau des Dachgeschosses" unter Vorschreibung mehrerer Auflagen erteilt. Die Beschwerdeführer hatten dagegen rechtzeitig Einwendungen erhoben. Über die dagegen eingebrachte Vorstellung der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs1;VwGG §26 Abs2;
Rechtssatz: Entspricht zumindest eine einer Partei eines Vorstellungsverfahrens zugestellte Ausfertigung des Vorstellungsbescheides den Formerfordernissen des § 18 Abs 4 AVG, weil sie eine leserliche Beifügung des Namens des Genehmigenden sowie eine mit einer Unterschrift versehene Beglaubigung der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Enthält das Original eines als "Berufungsentscheidung" bezeichneten Verwaltungsaktes, gegen welche Vorstellung erhoben wird, eine Fertigungsklausel, welche neben dem Abdruck des Amtssiegels der betreffenden Gemeinde die Worte "Der Vizebürgermeister:" sowie eine aus zwei Teilen bestehende Unterschrift aufweist, deren erster Teil möglicherweise einen ... mehr lesen...
Mit dem im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 29. Oktober 1993 wurde den Beschwerdeführern in ihrer Eigenschaft als Beteiligte an der Beitragsgemeinschaft im Sinne des § 23 des NÖ Landesstraßengesetzes für die Gemeindestraße "Schützenkasten" für die "Baujahre 1990, 1991 u. 1992" ein "Interessentenbeitrag" in der Höhe von S 18.555,-- zur Zahlung innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides an die Gemeinde vorges... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Intimierungsbescheide sind zulässig (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Aufl, S 399, Z 58). Schlagworte Intimation Zurechnung von Bescheiden
Zurechnung von Bescheiden Intimation European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994050226.X02 ... mehr lesen...
Das Landesarbeitsamt Niederösterreich (LAA) erstattete am 4. April 1991 gegen die W.K. Ges.m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil am 25. Februar 1991 im Gemeindegebiet von Waidhofen an der Thaya neun ägyptische Staatsbürger beim Verteilen von Werbematerial im Auftrag der Ges.m.b.H. angetroffen worden waren, von denen acht nicht über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung verfügten. Zur Tatzei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol, Sektion Handel, vom 4. Dezember 1990 wurde folgendes ausgesprochen: "Auf Grund des in offener Frist eingebrachten Antrages auf Ausstellung eines Bescheides über Art und Ausmaß der Verpflichtung zur Leistung einer Einverleibungsgebühr wird festgestellt, daß die Firma L-GmbH verpflichtet ist, der gefertigten Sektion Handel eine Einverleibungsgebühr in der Höhe von 18.000,-- zu leisten." Zur Begründung: wurde nach Wied... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das in dieser Sache ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. April 1992, Zlen. 92/06/0017 - 0019, verwiesen, dem auch der nähere Sachverhalt zu entnehmen ist. Daraus ist festzuhalten, daß die mitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Bauwerberin) unter anderem die Bewilligung zum Umbau eines bestehenden Weinkellers in ein Tanzlokal und des bestehenden Tanzlokales in eine Discothek begehrt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0245 B 29. Jänner 1988 RS 3 Stammrechtssatz Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt. Schlagworte Intimation Zurechnung von BescheidenUnterschrift Genehmigungsbefugni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;HKG 1946 §52 Abs2;HKG 1946 §52 Abs3;HKG 1946 §52 Abs4;HKG 1946 §57b Abs1;HKG 1946 §57b Abs2;HKG 1946 §57b Abs4;HKG 1946 §57g Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/09/0165 E 15. Dezember 1994
Rechtssatz: Ein von der Sektion Handel der Kammer Tirol erlassener Bescheid ist iSd § 52 Abs 4 ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §73 Abs2;BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litc;BauO Stmk 1968 §71 Abs2;
Rechtssatz: Die Fertigung eines Bescheides, mit dem die gemäß § 73 Abs 2 AVG angerufene Oberbehörde (Gemeinderat - hier der Landeshauptstadt Graz - gemäß § 71 Abs 2 Stmk BauO 1968) über ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1994 der mit 29. Juli 1994 datierte "Ladungsbescheid" des Bürgermeisters der Gemeinde K zugestellt, demzufolge die Beschwerdeführerin u.a. im Zusammenhang mit der Angelegenheit "Bauführung O-Gasse 100 ohne Baugenehmigung" am Freitag, dem 5. August 1994 um 13.30 Uhr im Gemeindeamt der genannten Gemeinde zu erscheinen habe, wobei in dem Vordruck jene Passage angekreuzt worden ist, derzufolge die Beschwerdeführerin "hiezu selbst in unser Amt komm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;B-VG Art131 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Enthält ein als "Bescheid" (hier:"Ladungsbescheid") bezeichneter erstinstanzlicher Verwaltungsakt eine Fertigungsklausel, welche neben einem Abdruck des Amtssiegels der Gemeinde die Worte "Der Bürgermeister" sowie eine unleserliche Unterschrift au... mehr lesen...
Mit Bescheid der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten vom 23. Juli 1991 wurde folgendes ausgesprochen: "BESCHEID Die Firma L GesmbH. ist im Besitze einer Gewerbeberechtigung, lautend auf Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit.b) Ziff. 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel vom 25.9.1990, ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg mit Wirksamkeit 4.4.1990 mit dem Standort X (weitere Betriebsstätte) sowie einer gleichlautenden Gewe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §18 Abs4;HKG 1946 §52;HKG 1946 §57g Abs3; Beachte Wirtschaftskammer Österreich
Rechtssatz: Nach § 57g Abs 3 HKG iVm § 18 Abs 4 Satz 1 AVG ist nur die Unterschrift des Genehmigenden für Bescheide über die Grundumlagenpflicht von Bedeutung; auf Grund dieser speziellen Vorschrift kommt der allgemeinen Bestimmung für A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §18 Abs4;HKG 1946 §57g Abs3; Beachte Wirtschaftskammer Österreich
Rechtssatz: Dem aus der gemeinsamen Fertigung der Bescheide über die Grundumlagenpflicht durch den Präsidenten mit dem Kammeramtsdirektor bzw Generalsekretär gezogenen Schluß des Bf (unrichtige Zusammensetzung der erstinstanzlichen Behörde/Unzuständi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §18 Abs4;HKG 1946 §53a;HKG 1946 §57g; Beachte Wirtschaftskammer Österreich
Rechtssatz: Enthält der im Verwaltungsverfahren erlassene Bescheid der Behörde erster Instanz über die Grundumlagenpflicht keine ausdrückliche Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde in seinem
Spruch: , ist auf Grund der Fertigung durch de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. September 1992 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1991 für die Landesgremien des Einzelhan... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Burgenland über Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/1993 wird festgestellt, daß die "N-GmbH, in M, auf Grund ihrer Mitgliedschaft zur Handelskammer Burgenland, zum Bundesgremium (Fachve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter
Bescheidbegriff Allgemein
Unterschrift des Genehmigenden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs2;AVG §18 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine dem § 18 Abs 2 zweiter Satz AVG vergleichbare Sanierung der Unterfertigung der Ausfertigung nach § 18 Abs 4 AVG sieht das Gesetz nicht vor. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter
Bescheidbegriff Allgemein
Unterschrift des Genehm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Die Paraphe an sich stellt keine leserliche Unterschrift dar. Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090302.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
In der am 18. April 1994 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, der belangte Gemeinderat der Marktgemeinde Gols habe über die von ihm am 8. Oktober 1993 zur Post gegebene Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters dieser Gemeinde vom 1. Juli 1993, mit welchem unter Berufung auf § 104 Abs. 3 der Burgenländischen Bauordnung die Fortsetzung der Arbeiten an einem bewilligungspflichtigen Vorhaben untersagt worden sei, bisher nicht... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 4. Juli 1994, Zl. "Kto.Nr. xx-xxxx", erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz einschließlich der Abweisung des Mehrbegehrens hinsichtlich des Schriftsatzaufwandes gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 zweiter Satz VwGG i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs2;AVG §18 Abs4;AVG §56;B-VG Art116a Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beglaubigung der Kanzlei
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse
Unterschrift des Genehmigenden
Verletzung der Entsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Enthält ein als "Bescheid" bezeichneter erstinstanzlicher Verwaltungsakt eine Fertigungsklausel, welche neben einem Abdruck des Amtssiegels der Gemeinde die Worte "Der Bürgermeister" sowie ein Handzeichen aufweist, welches keinen Namen erkennen läßt und daher nicht als leserliche Beifügung des Namens des die Erledigung Genehmigenden iSd § 18... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 3. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten, daß 17 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft an näher bezeichneten Tagen im Mai und Juni 1990 die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von 10 Stunden in näher bezeichnetem Ausmaß überschritten hätten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/09 92/18/0268 1 Stammrechtssatz Trägt eine Bescheidausfertigung eine "DVR" - Nummer (Registernummer des Datenverarbeitungsregisters) in Form einer siebenstelligen Zahl, so ist daraus erkennbar, daß die Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde (Hinweis E 16.1.1985, 84/03/0326). ... mehr lesen...
Mit der als "Bescheid" bezeichneten angefochtenen Erledigung gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses des Pensionsfonds des Vorarlberger Landtages vom 20. November 1991 keine Folge. Diese Erledigung ist wie folgt gezeichnet: "Mit freundlichen Grüßen Für den Verwaltungsausschuß: Der Obmann: i. V. unleserliche Unterschrift" Gegen diese als Bescheid gewertete Erledigung wandte sich die Beschwerdeführerin vorerst an... mehr lesen...