Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG beruhenden Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Salzburg geltend, weil dieser über einen vom Beschwerdeführer gestellten Antrag in einer Wasserrechtssache aus dem Jahr 1989 bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkei, 3. Auflage... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheides auf näher bezeichneten Grundstücken bewilligungslos vorgenommene Ablagerungen von Abfällen aus ihrer Textilerzeugung und -verarbeitung, ferner von Papier- und Plastikabfällen sowie Kartonagen zu entfernen. Diesen Auftrag hat im Instanzenzug der Bundesminister für Land- und For... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Im vorliegenden Fall ist von einer bereits eingetretenen Grundwasserverunreinigung auszugehen, in bezug auf die vorläufig nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie von den durch den Auftrag betroffenen Ablagerungen herrührt und im Fall der Bewilligung eines Aufschub... mehr lesen...
Die NPF-Aktiengesellschaft (die Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0084, in der Folge kurz: NPF) betreibt ihr Unternehmen unter Ausnützung des Wassers des O-flusses. Dafür wurden der NPF von Seiten der Wasserrechtsbehörden die erforderlichen Wasserbenutzungs- bzw. Abwassereinleitungsrechte bewilligt. Die Firmen SK-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0076, in der Folge kurz: Fa. SK), L-Gesellschaft m.b.H. & Co KG (Beschwerdeführerin zu Zl. 89/07/0085, ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRK Art6 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4 idF 1988/693;WRG 1959 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0084 89/07/0086 89/07/0085
Rechtssatz: Der Entschädigungsanspruch im Gefolge einer Enteignung ist trotz seines Zusammenhanges mit diesem öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt zivilr... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §100;WRG 1959 §101;WRG 1959 §19;WRG 1959 §98;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Die Zuständigkeit für die Behandlung eines Antrages auf Erteilung eines Mitbenutzungsrechtes im Sinne des § 19 WRG kommt der Wasserrechtsbehörde zu, die für das begünstigte Wasserrecht - im Beschwerdefall somit für die zur Ausübung des Mitbenutzungsrechtes der MP erforderliche Wasserversorgungsanla... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gemeinde E (im folgenden MP) beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr - Umgebung (im folgenden BH) am 17. Mai 1988 die Einräumung eines Mitbenutzungsrechtes an der Wasserversorgungsanlage der Beschwerdeführerin. Die Kundmachung der BH vom 3. August 1988, mit welcher über dieses Ansuchen eine mündliche Verhandlung für den 16. August 1988 anberaumt wurde, weist unter Anführung der §§ 19, 98, 105 und 107 WRG 1959 als Verhandlungsgegenstand das Ansuchen der MP u... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ForstG 1975 §11 Abs1;WRG 1959 §100;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §41;WRG 1959 §98;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Die Erstellung und allfällige Abänderung eines Gefahrenzonenplanes ist gem § 11 ForstG Sache der Forstbehörden; im Wasserrechtsverfahren ist auf darauf abzielende Einwendungen nicht einzugehen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. nnnn KG. B, welches durch das von der mitbeteiligten Gemeinde geplante Verbauungs- und Entwässerungsprojekt unmittelbar berührt wird. Sein Hofbereich (Grundstücke Nr. nn und Nr. nnn/1 KG. B) liegt talwärts des Entwässerungsgebietes und wird im Projekt nicht als von diesem berührtes Gebiet genannt. Mit Bescheid vom 24. März 1988 hat die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) der mitbeteiligten Gemeinde unter bestimmten Auflagen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959; AVG § 42 heute AVG § 42 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 42 gültig von 01.01.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. April 1980 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Hallein den Beschwerdeführer gemäß §§ 98 und 138 Abs. 2 WRG 1959, bis spätestens 1. August 1980 unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Projektsunterlagen um die erforderliche Bewilligung zur Einleitung der aus dem Bereich des Autobahnparkplatzes Golling stammenden, allenfalls durch Mineralöle und dergleichen verunreinigten Oberflächenwässer in den Torrenerbach und in die Salzach bei der zuständigen Wass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; WRG 1959 §98; WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 12. Mai 1976 wurde den Beschwerdeführern gemäß den §§ 32, 99 und 138 Abs. 2 WRG 1959 aufgetragen, bis 30. Juni 1976 entweder um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Ablagerung von Rindenabfällen auf den Grundstücken 6381 und 6352 KG X anzusuchen oder die Ablagerung von Rindenabfällen auf diesen Grundstücken zu unterlassen, die ohne wasserrechtliche Bewilligung vorgenommene Neuerung zu beseitigen und das Deponiegelän... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; WRG 1959 §98; WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Ansuchen vom 31. Juli 1979 beantragte die mitbeteiligte Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beim Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zum Umbau des Oberwasserkanales der Wasserkraftanlage in P. Nachdem die Baubehörde erster Instanz innerhalb der im § 118 Abs. 2 der Niederösterrei... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BauO NÖ 1976 §1;BauRallg impl;WRG 1959; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geän... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1979 hat der Landeshauptmann von Tirol der Beschwerdeführerin gemäß § 138 WRG 1959 aufgetragen, binnen einem Monat nach Rechtskraft dieses Bescheides die auf der Gp. nn/2, KG. X, lagernden Treibstoff- und Öltanks aus dem Grundwasserschongebiet des Tiefbrunnens Lahntal zu entfernen. Begründend führte der Landeshauptmann aus, eine Überprüfung des Grundwasserschutz- und Schongebietes für den Tiefbrunnen Lahntal am 21. Juni 1979 habe ergeben, daß auf dieser G... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; WRG 1959 §98; WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1 EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 EStG 1972 § 4 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 4 gültig von 21.12.1985 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 557/1985 ... mehr lesen...