Entscheidungen zu § 85 Abs. 2 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2021/12/10 Ra 2021/07/0021

1        Die revisionswerbende Wassergenossenschaft wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (in der Folge: BH) vom 14. Juli 1970 unter gleichzeitiger Genehmigung der Satzung als freiwillige Genossenschaft im Sinn des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Zweck der Revisionswerberin ist die Entwässerung der einbezogenen Grundstücke ihrer Mitglieder bzw. die Regelung des Grundwasserhaushaltes und die Erricht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.2021

RS Vwgh 2021/12/10 Ra 2021/07/0021

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77WRG 1959 §78aWRG 1959 §79WRG 1959 §85 Abs2
Rechtssatz: Hinsichtlich der Organe der Wassergenossenschaft sowie deren Wahl enthalten die §§ 77, 78a und 79 WRG 1959 Regelungen, wobei den Satzungen der Wassergenossenschaft hinsichtlich der näheren Ausgestaltung ein Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Die Besetzung der Genossenschaftsorgane in der im WRG 1959 und - da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2021

RS Vwgh 2021/12/10 Ra 2021/07/0021

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73 Abs1 liteWRG 1959 §77 Abs3 litaWRG 1959 §85 Abs2WRG 1959 §85 Abs3WRG 1959 §85 Abs4
Rechtssatz: Die in § 85 Abs. 2 WRG 1959 angesprochenen Aufgaben der Wassergenossenschaften können sich insbesondere unmittelbar aus dem WRG 1959 sowie aus den darauf aufbauenden Verordnungen und Bescheiden sowie den Satzungen der Genossenschaften ergeben. Dass der Aufsicht der Wasse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2021

TE Vwgh Beschluss 2021/4/20 Ra 2021/07/0021

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich wurde - durch die mit einer Maßgabe erfolgte Abweisung der von der Antragstellerin gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juli 2020 erhobenen Beschwerde - dem Geschäftsführer der revisionswerbenden Wassergenossenschaft gemäß § 85 Abs. 1 und 2 Wasserrechtsgesetz 1959 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 und § 21 Abs. 6 der Satzung der Revisionswerberin aufgetragen, bis spätestens 5. April 2021 eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.04.2021

TE Vwgh Beschluss 2018/3/28 Ra 2017/07/0120

1        Mit Bescheid vom 6. Mai 1982 erkannte der Landeshauptmann von Niederösterreich (im Folgenden: LH) gemäß §§ 74 Abs. 1 lit. b, 75 und 99 Abs. 1 lit. h WRG 1959 die Bildung der „Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des Donau-Oder-Kanales IV“ unter gleichzeitiger Beiziehung mehrerer näher genannter widerstrebender Eigentümer an und genehmigte zudem die vorgelegte Satzung der genannten Wassergenossenschaft. 2        Gemäß § 4 Abs. 1 der genannten Satzung sind Mitglie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.03.2018

RS Vwgh 2018/3/28 Ra 2017/07/0120

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1WRG 1959 §75WRG 1959 §77 Abs3 litcWRG 1959 §85 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 75 und § 77 Abs. 3 lit. c WRG 1959 treffen Regelungen über die Gründung einer Wassergenossenschaft (mit Beitrittszwang) und über die notwendigen Bestandteile einer Satzung. Sollte mit d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/29 98/07/0182

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 und EZ 13, je KG Grablach, auf welchen die Bauwerke Grablach Nr. 11 bzw. Grablach Nr. 15 errichtet sind. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die mitbeteiligte Wassergenossenschaft wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurden deren Satzungen genehmigt. Sowohl die Wasserrechtsbehörden als auch der Beschwerdeführer und die mitbeteiligte Wassergenossenschaft gingen in dem der Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2000

RS Vwgh 2000/6/29 98/07/0182

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Satzung einer Wassergenossenschaft eine Streitschlichtung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nur für Streitfälle zwischen Mitgliedern aus dem Genossenschaftsverhältnis vorsieht, bei Streitfällen zwischen der Genossenschaft und deren Mitgliedern aber - insoweit dem § 85 Abs 1 WRG widersprechend und daher ges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/25 93/07/0049

Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1994

RS Vwgh 1994/10/25 93/07/0049

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §77;WRG 1959 §85 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Eine unabhängig vom Rechtsgrund des § 50 Abs 1 WRG 1959 bestehende Erhaltungspflicht der Wassergenossenschaft kann aus ihrer Satzung im konkreten Fall nicht abgeleitet werden. Daß ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/30 89/07/0030

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 30. April 1986 wurde unter Spruchabschnitt I der Beschwerdeführerin gemäß §§ 99 Abs. 1 lit. k), 50 und 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, folgende Maßnahmen bis 30. September 1986 durchzuführen: "1. Im Bereich der ehemaligen F ist die rechte Uferbeschlachtung zu erneuern. 2. Entlang der M-Bachgasse ist die Uferbeschlachtung des G-Baches bei den Häusern Nr. 10 und 14 zu sanieren. 3. Der gesamte G-Bach ist zu räumen, insbesondere sind di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0030

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §50;WRG 1959 §85 Abs2;
Rechtssatz: Bei einem Verfahren nach § 50 und § 85 Abs 2 WRG handelt es sich ausschließlich um ein Verfahren zwischen der Wasserrechtsbehörde und demjenigen Wasserberechtigten bzw derjenigen Wassergenossenschaft, die die ordnungsgemäße Instandhaltung ihrer Anlagen vernachlässigt hat. Dritt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

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