Entscheidungen zu § 85 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 98

TE Vwgh Erkenntnis 2005/7/7 2002/07/0008

I. römisch eins. Mit (rechtskräftigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 30. August 1967 wurde die auf Grund freier Vereinbarung der daran Beteiligten am 12. März 1967 (als freiwillige Genossenschaft im Sinne des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959) gegründete Wassergenossenschaft G. (WG) anerkannt. Mit (rechtskräftigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 30. August 1967 wurde die auf Grund freier Vereinbarung der daran Beteiligten am 12. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/7/7 2002/07/0098

I. römisch eins. Die mitbeteiligte Partei (MP) ist eine körperschaftlich eingerichtete Genossenschaft im Sinn des neunten Abschnittes des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959. Der Beschwerdeführer ist Mitglied dieser Genossenschaft. In den in der gründenden Versammlung der Beteiligten am 6. April 1974 beschlossenen Satzungen heißt es u.a.: "Sitz und Zweck der Genossenschaft § 1 Paragraph eins Die Genossenschaft ist auf Grund eines Mehrheitsbeschlus... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §50 Abs7;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Dass ein Genossenschaftsmitglied einen Beschluss, mit dem etwa über das Vermögen der Genossenschaft in satzungswidriger Weise verfügt würde, nicht bekämpfen könnte, wenn durch eine solche finanzielle Gebarung öffentliche Interessen iSd § 50 Abs. 7 und § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Aufsicht über die Wassergenossenschaften gem § 85 Abs 1 WRG ist grundsätzlich von Amts wegen auszuüben; ein subjektives Recht auf eine aufsichtsbehördliche Entscheidung besteht nur in solchen Fällen, in denen das Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0098

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Als negatives Zuständigkeitsmerkmal statuiert § 85 Abs. 1 WRG 1959, dass der Streitfall nicht gütlich beigelegt werden konnte, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen eine gütliche Einigung nicht erzielt werden konnte. Auch wenn die Schlichtung nicht binnen einer zumutbaren Frist erreicht werden konnte, kann die Wasserre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0098

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0008 E 7. Juli 2005 RS 6 Stammrechtssatz Mit dem in § 85 Abs. 1 erster Satz WRG 1959 normierten Instrument der Streitentscheidung soll einem Genossenschaftsmitglied nicht die Möglichkeit gegeben werden, Entscheidungen der Wassergenossenschaft, die weder an einem formellen Fehler leiden noch gegen das WRG 1959 oder auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufsicht der Wasserrechtsbehörde gemäß § 85 Abs. 1 WRG 1959 erstreckt sich zwar auf die gesamte Tätigkeit der Wassergenossenschaft, sie hat jedoch dem Grundsatz der Autonomie und Selbstverwaltung der Genossenschaft Rechnung zu tragen. Daher ist bei Ermessensentscheidungen der Genossenschaft, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist, in d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS VwGH Erkenntnis 2005/07/07 2002/07/0008

Rechtssatz: Mit dem in § 85 Abs. 1 erster Satz WRG 1959 normierten Instrument der Streitentscheidung soll einem Genossenschaftsmitglied nicht die Möglichkeit gegeben werden, Entscheidungen der Wassergenossenschaft, die weder an einem formellen Fehler leiden noch gegen das WRG 1959 oder auf diesem beruhende Rechtsakte verstoßen, durch die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde zu ersetzen. Dies wäre mit dem Grundsatz der Autonomie und Selbstverwaltung der Genossenschaften nicht vereinbar. ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0086 E 23. September 2004 RS 5 Stammrechtssatz Aus § 85 Abs 1 WRG 1959 ergibt sich, dass in jenen Fällen, in denen sich ein Mitglied durch den Beschluss einer Genossenschaft in seinen Rechten verletzt erachtet, zu prüfen ist, ob die formellen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses gegeben wa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0098

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 2 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS VwGH Erkenntnis 2005/07/07 2002/07/0008

Rechtssatz: Einem Genossenschaftsmitglied steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung des von ihm begonnenen Streites die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde zu begehren, die über die Streitfragen mit Bescheid abzusprechen hat. Hiebei ist die Entscheidungsbefugnis auf den vom Genossenschaftsmitglied zur Streitschlichtung an das nach den Satzungen vorgesehene Schiedsorgan herangetragenen Sachantrag und die von ihm damit geltend gemachten
Gründe: beschränkt. Das Genosse... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0098

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Streitentscheidung iSd § 85 Abs. 1 WRG 1959 ist dadurch gekennzeichnet, dass sie Rechte der Genossenschaft gegen das Mitglied, Rechte des Mitglieds gegenüber der Genossenschaft oder Rechte des Mitglieds gegenüber deren Mitgliedern zum Gegenstand hat, und sind di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0098

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0086 E 23. September 2004 RS 5 Stammrechtssatz Aus § 85 Abs 1 WRG 1959 ergibt sich, dass in jenen Fällen, in denen sich ein Mitglied durch den Beschluss einer Genossenschaft in seinen Rechten verletzt erachtet, zu prüfen ist, ob die formellen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses gegeben wa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0098

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0008 E 7. Juli 2005 RS 7 Stammrechtssatz Einem Genossenschaftsmitglied steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung des von ihm begonnenen Streites die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde zu begehren, die über die Streitfragen mit Besc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73 Abs1 litb;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörde darf, wenn die Entscheidung eines Streites im Sinn des § 85 Abs. 1 erster Satz WRG 1959 an sie herangetragen wird und die Streitigkeit dem Genossenschaftsverhältnis oder den Verpflichtungen der Genossenschaft entspringt - so etwa die Streitfrage, ob die Wassergenossenschaft ihre Verpflichtung gegenüb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Ein besonderer Ausfluss der in § 85 WRG 1959 normierten aufsichtsbehördlichen Funktion der Wasserrechtsbehörde ist die Aufgabe, über alle aus dem Genossenschaftsverhältnis und den aus wasserrechtlichen Verpflichtungen der Genossenschaft entspringenden Streitfälle zu entscheiden, die nicht durch ein Schlichtungsverfahren im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0098

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Aufsicht über die Wassergenossenschaften gem § 85 Abs 1 WRG ist grundsätzlich von Amts wegen auszuüben; ein subjektives Recht auf eine aufsichtsbehördliche Entscheidung besteht nur in solchen Fällen, in denen das Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2002/07/0008

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 2 Stammrechtssatz Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffen und wenn der Rechtsgrund de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/18 2003/07/0124

Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Partei. Am 23. Juli 1998 fand eine Vollversammlung der mitbeteiligten Partei statt, in welcher unter TOP 5 über die Aufbringung der Eigenmittel zur Sanierung und Asphaltierung der Bringungstrasse beraten wurde. Grundlage der Beratung war das Ergebnis des Arbeitskreises zur Aufbringung der Eigenmittel, das in einer Aufteilung der Eigenmittel (von ca. S 3,000.000,--) nach einem näher dargestellten Schlüssel bestand. Nach diesem Auftei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.2004

RS Vwgh 2004/11/18 2003/07/0124

Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GSGG §5;GSLG Krnt 1998 §17 Abs2;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der Ausstellung eines Rückstandsausweises durch eine Wassergenossenschaft sind die Einwendungen richtigerweise bei dieser zu erheben. Bei Vorliegen v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/23 2001/07/0150

I. römisch eins. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 17. Juni 1988 wurde gemäß § 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 und § 98 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die mittels freier Vereinbarung gegründete Wassergenossenschaft "P" (die erstmitbeteiligte Partei, im Folgenden: WG) zum Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage anerkannt und festgestellt, dass die folgenden Grundstückseigentümer, nämlich der Drittmitbeteiligte (Dritt-MP)... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/23 2003/07/0086

Aus den dem Verwaltungsgerichtshof nur in Teilen vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: In der Vollversammlung der Wassergenossenschaft P, der mitbeteiligten Partei, vom 8. November 1996 wurde die G-GmbH als Mitglied in die WG P aufgenommen und eine Änderung der Satzung hinsichtlich der Anschlussgebühr ("Richtlinien zur Festlegung der Änderung der Anschlussgebühren") beschlossen. Gegen diesen Beschluss der Vollversammlung wurden von der G-GmbH Einwendungen er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.2004

RS Vwgh 2004/9/23 2003/07/0086

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 85 Abs 1 WRG 1959 ergibt sich, dass in jenen Fällen, in denen sich ein Mitglied durch den Beschluss einer Genossenschaft in seinen Rechten verletzt erachtet, zu prüfen ist, ob die formellen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses gegeben waren und, falls dies zutrifft, ob der Beschluss den Wirkungsbereich der Genos... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2004

RS Vwgh 2004/9/23 2001/07/0150

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Genossenschaftsmitgliedern oder zwischen einem Genossenschaftsmitglied und der Genossenschaft (eines aus dem Genossenschaftsverhältnis entspringenden Streitfalles) ist nur dann gegeben, wenn das in der Satzung vorgesehene Schlichtungsver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2004

RS Vwgh 2004/9/23 2003/07/0086

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Dem Mitglied einer Genossenschaft gem § 85 Abs 1 WRG 1959 steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung (§ 77 Abs 3 lit i WRG 1959) des von ihm begonnenen Streites über die Frage der Gültigkeit eines Genossenschaftsbeschlusses die Entscheidung der zustä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2004

RS Vwgh 2004/9/23 2003/07/0086

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Wenn in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehen ist, dass dann, wenn die Generalversammlung zu Beginn nicht beschlussfähig ist, eine nach einstündiger Wartezeit mit derselben Tagesordnung durchzuführende zweite Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Personen und der durch diese vertretenen Stimmen aber beschlussfähig ist, handelt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/21 2000/07/0262

Die mitbeteiligte Partei ist eine Wassergenossenschaft nach § 74 Abs. 1 lit. a WRG 1959. Nach § 3 der gültigen Satzung der mitbeteiligten Partei aus dem Jahr 1985 sind Mitglieder der Wassergenossenschaft die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke, Baulichkeiten und Anlagen. Unter OZl. 27 der Mitgliederliste der mitbeteiligten Partei scheinen unter dem Namen Herman und Albine K. die Baufläche .128 KG G. und ein Stimmenanteil von 3,0 auf. Unte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0262

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78;WRG 1959 §80 Abs1;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Rückstandsausweise dienen der Eintreibung ausständiger Genossenschaftsbeiträge, somit von Beiträgen, die ihre Grundlage im Genossenschaftsverhältnis selbst haben. Daraus folgt, dass Streitigkeiten über den Inhalt eines Rückstandsausweises Streitsachen aus dem Genossenschaftsverhältnis sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0262

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78;WRG 1959 §80 Abs1;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Das Genossenschaftsverhältnis stellt in der Regel das Verhältnis zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern (im hier nicht interessierenden Zusammenhang auch das Verhältnis zwischen den Mitgliedern untereinander) dar. Ist die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft selbst oder deren Ausmaß strittig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2000/07/0262

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §3 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0173 E 13. Februar 1990 RS 1(Hier: Die Wassergenossenschaft hat einen Rückstandsausweis gegenüber jemandem erlassen, dessen Mitgliedschaft bzw. deren Ausmaß bei der Genossenschaft selbst strittig ist. Dieser Rüc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

Entscheidungen 31-60 von 98

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