Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde unter Berufung auf die §§ 81 Abs. 3 und 85 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) den Antrag der beschwerdeführenden Partei, den von der Wassergenossenschaft U. ausgestellten Rückstandsausweis vom 15. März 1993 "als verfrüht aufzuheben" und festzustellen, daß die Vorschreibung einer Anschlußgebühr erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses von 16 Wohnobjekten an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft U... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art103 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Begriff des Instanzenzuges ist die Vorstellung von Überordnungsverhältnissen und Unterordnungsverhältnissen von Verwaltungsbehörden verbunden, ebenso die eines Rechtsmittels, mit dem von einer oberen I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;EGVG Art2 Abs1;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §74 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0003 B 16. Februar 1982 VwSlg 10659 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Wassergenossenschaften sind auch funktionell keine Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Mai 1973 hat die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) 1.) die Bildung der erstmitbeteiligten Wassergenossenschaft (in der Folge kurz WG) anerkannt und deren Satzungen genehmigt sowie 2.) der WG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer genossenschaftlichen Abwasserbeseitigungsanlage erteilt. § 19 der Satzungen der WG lautet wie folgt: "Über Streitigkeiten, die zwischen den Mitgliedern untereinander oder zwischen diese... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/13 89/07/0173 1 Stammrechtssatz Wenn von einer in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehenen Streitschlichtungsregelung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nicht Gebrauch gemacht wurde, so mangelt es der Wasserrechtsbehörde an einer Zuständigkeit iSd § 85 Abs 1 WRG. Diese Bestimmung kann ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Davon, daß eine Streitbeilegung im Wege der Schlichtung nicht gelungen ist, kann nur dann gesprochen werden, wenn ein darauf abzielender Versuch unternommen worden ist, also von der in der genehmigten Satzung verankerten Streitschlichtungsregelung Gebrauch gemacht wurde. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. September 1985 gab der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft als Devolutionsbehörde den Anträgen der Beschwerdeführer - Strichaufzählung vom 10. Juni 1980 auf Leistung einer Entschädigung seitens der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Wassergenossenschaft in Höhe von S 74.235,--, - Strichaufzählung vom 19. November 1980 auf Rückzahlung einer "Überzahlung" von S 75.907,16, weiters von S 74.235,-- für die Durchführun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1431;AVG §1;JN §1;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch von Beitragsleistungen an eine Wassergenossenschaft ist kein zivilrechtlicher Anspruch; eine Streitigkeit hierüber stellt einen Streitfall nach § 85 Abs 1 WRG dar, der ohne ausdrückliche gegenteilige ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73 Abs1 litc;WRG 1959 §75;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Ablöse, die seitens einer Wassergenossenschaft mit Beitrittszwang für die Inanspruchnahme von Liegenschaften zum Zweck von Drainagierungsarbeiten an die Mitglieder, die gleichzeitig Eigentümer der betreffenden Liegenschaften sind, gezahlt wird, entspringt keiner Verpflichtung, welche die Genossenschaft nac... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Richtet das Mitglied einer Wassergenossenschaft an diese ein Begehren, lautend auf Entfernung ihres Unrats von seinen Grundstücken, die von der Genossenschaft in ihr Entwässerungsprojekt einbezogen wurden, so liegt keine Streitfall nach § 85 Abs 1 WRG vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des § 85 Abs 1 WRG ist die Wasserrechtsbehörde zur Entscheidung nur zuständig, wenn einer der dort näher gekennzeichneten Streitfälle gegeben ist und das in der Satzung vorgesehene Schlichtungsverfahren nicht zur Beilegung des Streites geführt hat (Hinweis E 15.2.1983, 82/07/0198). European Case La... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;JN §1;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörde hat nicht einen Streitfall zu entscheiden, der auf einen in einer Besitzstörung bestehenden Übergriff einer Wassergenossenschaft auf die ihren Mitgliedern gehörenden Grundstücke, die von der Genossenschaft zur Durchführung eines Entwässerungsprojektes herangezog... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Streitigkeiten über rückständige Genossenschaftsbeiträge hat die Wassergenossenschaft nach dem das Genossenschaftsrecht beherrschenden Grundsatz der Selbstverwaltung (Hinweis E 15.2.1983, 82/07/0198, VwSlg 10974 A/1983) vorerst durch Ausstellung eines Rückstandsausweises zu erledigen. Erst wenn die gegen einen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Wassergenossenschaft (MB). Da sich der Beschwerdeführer an den von der MB beschlossenen Arbeiten zur Errichtung eines zweiten Hochbehälters nicht beteiligt hatte, forderte die MB von ihm anteilige Errichtunsgkosten ein, wovon der Beschwerdeführer jedoch nur einen Teilbetrag für Materialkosten in der Höhe von S 4.500,-- bezahlte. Hinsichtlich des Restbetrages von S 5.700,-- sah sich die MB deshalb zur Ausstellung eines vollstreckbare... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Februar 1980 hatte der Bürgermeister der Stadt Villach infolge Antrages der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien gemäß §§ 85 Abs. 1 und 81 Abs. 2 WRG 1959 (Paragraphenbezeichnungen beziehen sich in der Folge, wenn nicht anderes angegeben ist, stets auf dieses Gesetz) festgestellt, daß ihr Ansuchen um Aufnahme als Mitglied der Beschwerdeführerin - die eine Wasserversorgungsanlage betreibt - in deren Vollversammlung vom 20. Dezemb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §81 Abs3;WRG 1959 §81;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85 Abs3;
Rechtssatz: Über Leistungen nach § 81 Abs 3 WRG hat die Wasserrechtsbehörde erst nach erfolgter Einbeziehung zu entscheiden, falls ein Streitfall entsteht (§ 85 Abs 1 WRG). Das Beitragsverlangen der... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 2. März 1982, Zlen. 81/07/0179, 0180, und vom 26. Februar 1985, Zl. 84/07/0365, verwiesen. Mit dem letztangeführten Erkenntnis war der Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Oktober 1984, demzufolge einem von der Beschwerdeführerin erhobenen Devolutionsantrag gemäß § 73 AVG 1950 keine Folge gegeben worden war, behoben worden. In der Folge übermittelte die b... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §141;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Sieht eine noch nicht gem § 141 WRG 1959 angepasste Satzung einer Wassergenossenschaft, die auch durch die Änderung der Rechtslage gem § 141 WRG 1959 ihre Wirksamkeit noch nicht verloren hatte vor, dass die Vollstreckbarkeit von Rückstandsausweisen durch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;EO §35 Abs2;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Da Wassergenossenschaften Behördenqualität nicht zusteht und diese sohin auch nicht zur Erlassung von Bescheiden befugt sind, hat über Einwendungen gegen Rückstandsausweise, die von einer Wassergenossensc... mehr lesen...
Zweck der im Jahre 1961 auf Grund freier Übereinkunft gebildeten mitbeteiligten Wassergenossenschaft (in der Folge kurz: MB) ist die Errichtung, der Betrieb und die Erhaltung einer Wasserversorgungsanlage. Mit Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 20. Mai 1970 und vom 6. März 1984 wurde das Maß der Wasserbenutzung für die aus mehreren Quellen gespeiste wasserrechtlich bewilligte Anlage der MB mit 2 l/s bzw. mit 2,9 l/s festgesetzt. Für den Anschluß und die Benüt... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die zwischen einer Wassergenossenschaft und ihren Mitgliedern über die Höhe einer Anschlussgebühr bzw über die Einwendungen gegen den diesbezüglichen Rückstandsausweis und seiner Vollstreckbarkeit bestehenden Differenzen nicht im Rahmen d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 79, KG. H, mit dem Grundstück 620 und dem darauf errichteten Wohnhaus H 81. Die mitbeteiligte Partei wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 3. Juni 1977 gemäß § 81 Abs. 2 WRG 1959 verpflichtet, die Liegenschaft des Beschwerdeführers in die genossenschaftliche Wasserversorgungsanlage einzubeziehen. Am 19. September 1979 wurde von der mitbeteiligten Partei die mit 14. April 1979 datierte Beitragsvorschreibung fü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 85 heute WRG 1959 § 85 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 85 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
In der Jahreshauptversammlung der Wasserwerksgenossenschaft S - die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - wurde am 8. November 1973 unter Pkt. 9 der Tagesordnung beschlossen, für größere Zu- und Neubauten eine Anschlussgebühr in der Höhe von S 50,-- pro Quadratmeter einzuheben. In der Ausschusssitzung der Mitbeteiligten vom 29. Mai 1974 wurden sodann die Summen (Beträge) für die Mitglieder beschlossen, hinsichtlich der Beschwerdeführerin - ein Mitglied di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §3 Abs2; WRG 1959 §84; WRG 1959 §85 Abs1; VVG § 3 heute VVG § 3 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VVG § 3 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/20... mehr lesen...
Die Satzung der Wassergenossenschaft O vom 17. September 1884, genehmigt am 19. November 1884 durch die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, wurde, wie dem Akt zu entnehmen ist, in der Folge abgeändert und mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. August 1955 genehmigt. Am 15. März 1978 trat der damalige Obmann der genannten Wassergenossenschaft, Dipl.Ing. PH, zurück. Einen Obmann-Stellvertreter für diese Wassergenossenschaft gab es nicht. Nach zweimaligen vergebli... mehr lesen...