Begründung: Die Streitteile sind jeweils - benachbarte - Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Auf jenem des Beklagten entspringt eine Quelle. Anlässlich einer am 23. Juli 1946 und am 29. Mai 1947 vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde durchgeführten und letztlich bescheidmäßig abgeschlossenen Wasserrechtsverhandlung über das Ansuchen der Rechtsvorgänger der Streitteile um Bewilligung der Errichtung einer Wasserversorgungsanlage ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** L***** AG, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Hämmerle GmbH, Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Werner F*****, vertreten durch Oberhofer & H... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekurs- und Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé sowie Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Aloisia E*****, vertreten durch Stolz & Schartner, Rechtsanwälte GmbH in Radstadt, gegen die beklagte Partei Gemeinde R*****, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren wird auf einen Privatrechtstitel gestützt und nicht auf eine im Zuge wasserrechtlicher Verfahren getroffene Vereinbarung über sonst zwangsweise einzuräumende Rechte, sodass der streitige Rechtsweg zulässig ist (1 Ob 40/94; 1 Ob 305/00k). Wasserbenutzungsrechte werden mit der Zustellung der Verleihungsurkunde der Behörde und nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben (SZ 66/129; 1 Ob 54/99v; VwSlg 4... mehr lesen...
Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossens... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß "hinsichtlich des Begehrens auf Leistung einer vertraglichen Pauschalentschädigung in Höhe von 417.846 S und dem (des) Entfernungsbegehren(s) ... das örtlich zuständige BG im Außerstreitverfahren zuständig" sei und die Klage insoweit zurückgewiesen werde; die Klage werde jedoch auch "im übrigen Umfang ... mangels Zuständigkeit des Gerichtshofes" zurückgewiesen. Das Gericht zweiter Instanz sprach aus, daß "über die vorliegende Klage... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist aufgrund eines Übergabevertrags seit 1987 Eigentümer eines geschlossenen Hofs, zu dessen Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 174, 179/1, 465/2 und 465/8 gehören. Die klagende Partei ist seit 1994 Eigentümerin einer Nachbarliegenschaft, mit der Wasserbenutzungsrechte für bestimmte Wasserkraftanlagen verbunden sind. Die klagende Partei begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Vermessung und Vermarkung von Teilen der eingangs bezeich... mehr lesen...
Begründung: Den Antragstellern steht an einem Bach und dessen Nebengewässern das Fischereirecht zu. Der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Steiermark vom 3. Juli 1991 die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abwässer in einen unbenannten Zufluß des erwähnten Baches erteilt. Nach einer Projektänderung fand am 11. Juni 1992 eine Verhandlung vor der Wasserrechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben Kraftwerke. Der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin wurde für deren Kraftwerk die Konzession zur Ausnützung des Wassers der Trisanna (zuletzt 9,5 m3/S befristet bis 10. Februar 1992) und der Rosanna (gleichfalls unter - hier nicht bedeutsamen - Befristungen) mit den Bescheiden der k. k.Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 9.November 1899 und 23.Februar 1900, den Erlässen des k.k.Ackerbauministeriums vom 14.Februar 1900 un... mehr lesen...
Begründung: Der Landeshauptmann von Salzburg erteilte mit Bescheid vom 20. Dezember 1971 der Stadtgemeinde Salzburg, Salzburger Stadtwerke (Wasserwerke), - ob die Antragsgegnerin deren Rechtsnachfolgerin ist, muß hier nicht beurteilt werden - die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Trinkwasser-Grundwasserwerks in G***** und einer Verbindungsleitung zur bestehenden Wasserversorgungsleitung nach Maßgabe des eingereichten Projekts, der Beschreibung durch die Amtssac... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 34 KG ... (im folgenden nur Liegenschaft EZ 34), die Beklagte Eigentümerin der Nachbarliegenschaft EZ 35 KG ... (im folgenden nur Liegenschaft EZ 35), zu dem ua das Grundstück 638 mit einer nun gefaßten Quelle gehört. Anläßlich einer am 3.Juli 1952 von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt als Wasserrechtsbehörde auf dem Grundstück 638 durchgeführten Wasserrechtsverhandlung über das Ansuchen der d... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIII JN §1 DVkWRG §72WRG §111WRG §113WRG §117 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 58 Grundbuch 87114 R***** (Alpe K*****), zu der unter anderem die Grundstücke Nr 701/1, 701/3 und 701/5 gehören. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 25. September 1972, Zl I-1240/37-1972, wurde die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung des Wildbachverbauungsprojektes „U*****-Bach - K*****-Bach - Ergänzungsprojekt 1971“ erteilt. Laut Punkt VIII. dieses Bescheides wurde die Ents... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Oktober 1971, Zl IIIa1-892/2, bewilligte der Landeshauptmann von Tirol der klagenden und gefährdeten Gemeinde (im folgenden: klagende Partei) die Fassung und Ableitung der „U*****“-Quellen als Gemeindewasserleitung. In der
Begründung: ist ua ausgeführt: „Zur Ausführung und Instandhaltung der Anlagen müssen gemäß § 72 WRG auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke gegen Ersatz der ihnen hiedurch verursachten vermögensrechtlichen... mehr lesen...
Norm: WRG §72
Rechtssatz:
Zur Duldung verpflichtet ist jedenfalls der Grundeigentümer, Berechtigter ist jedenfalls auch der Eigentümer der Anlage. Beim Recht zum Betreten und Benutzen fremder Grundstücke nach § 72 Abs 1 WRG handelt es sich um ein aktives öffentliches Nachbarrecht, das kein Enteignungsfall, sondern eine Eigentumsbeschränkung ist, um eine sogenannte Legalservitut. Zur Duldung verpflichtet ist jedenfalls der Grundeigent... mehr lesen...
Norm: WRG §72
Rechtssatz:
Zweck der Bestimmung ist es, die möglichst rasche und reibungslose Durchführung der Wasserbauarbeiten zu sichern, die wegen vorübergehender und verhältnismäßig geringfügiger Eingriffe in das Eigentumsrecht Dritter nicht aufgehalten werden sollen.
Entscheidungstexte 1 Ob 44/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1993 1 Ob 44/92 Veröff: SZ 66/1... mehr lesen...
Norm: ABGB §484 WRG §72 ABGB § 484 heute ABGB § 484 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der die Befugnis des § 72 WRG in Anspruch nehmende Berechtigte hat unbeschadet der Ersatzpflicht die vermögensrechtlichen Nachteile des Dritten möglichst gering zu halten. Der die Befugnis des Paragra... mehr lesen...
Der Kläger, ein Bauunternehmer, machte im vorliegenden Prozeß geltend, er habe die Baugrube zur Errichtung einer Zentralkläranlage für die Gemeinde T gegen den T-Bach hin vor Überflutungen und vor dem Nachrutschen von Material durch Larsenwände abgesichert, die durch Stahlseile, die mit Zustimmung des Beklagten auf seinem Grund verankert worden seien, gehalten worden seien. Auch ohne Zustimmung des Beklagten sei der Kläger auf Grund des sogenannten Schaufelschlagrechtes berechtigt g... mehr lesen...
Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz:
Der Wasserbauunternehmer ist nur dann gehalten, sich im Sinne des § 62 WRG an die Wasserrechtsbehörde zu wenden, wenn ihm nicht die unmittelbar durch das Gesetz eingeräumte Benutzungsbefugnis des § 72 WRG zustatten kommt. Der Wasserbauunternehmer ist nur dann gehalten, sich im Sinne des Paragraph 62, WRG an die Wasserrechtsbehörde zu wenden, wenn ihm nicht die unmittelbar durch das Gesetz eingeräumte ... mehr lesen...
Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz:
Zur Auslegung und Abgrenzung von §§ 62 und 72 WRG. Zur Auslegung und Abgrenzung von Paragraphen 62 und 72 WRG.
Entscheidungstexte 1 Ob 65/73 Entscheidungstext OGH 09.05.1973 1 Ob 65/73 Veröff: SZ 46/47 = JBl 1974,318 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:... mehr lesen...
Norm: WRG §72
Rechtssatz:
Das Betreten und die Benutzung fremder Grundstücke unter Berufung auf § 72 WRG ist auch statthaft, wenn der Eintritt jener Lage, die die Inanspruchnahme fremden Grundes erforderte, schuldhaft herbeigeführt wurde. Das Betreten und die Benutzung fremder Grundstücke unter Berufung auf Paragraph 72, WRG ist auch statthaft, wenn der Eintritt jener Lage, die die Inanspruchnahme fremden Grundes erforderte, schuldha... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §62WRG §72 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Schadenersatzansprüche des Eigentümers eines Flußbettes gegen Baufirmen, die beim Straßenbau Aushubmaterial ins Flußbett geworfen haben, gehören auf den Rechtsweg.
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