Norm: JN §1 CVIIIJN §1 DVkWRG §72WRG §111WRG §113WRG §117
Rechtssatz: Soweit im Übereinkommen zivilrechtliche Rechtsverhältnisse, das heißt solche Fragen, die im Fall der Nichteinigung von der Wasserrechtsbehörde - mangels Entscheidungskompetenz - gemäß § 113 WRG auf den Zivilrechtsweg zu verweisen wären, weil sie Rechtsbeziehungen der Bürger unter sich betreffen, ist im Streitfall nach § 1 JN die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Oktober 1971, Zl IIIa1-892/2, bewilligte der Landeshauptmann von Tirol der klagenden und gefährdeten Gemeinde (im folgenden: klagende Partei) die Fassung und Ableitung der „U*****“-Quellen als Gemeindewasserleitung. In der
Begründung: ist ua ausgeführt: „Zur Ausführung und Instandhaltung der Anlagen müssen gemäß § 72 WRG auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke gegen Ersatz der ihnen hiedurch verursachten vermögensrechtlichen ... mehr lesen...
Norm: WRG §72
Rechtssatz: Zur Duldung verpflichtet ist jedenfalls der Grundeigentümer, Berechtigter ist jedenfalls auch der Eigentümer der Anlage. Beim Recht zum Betreten und Benutzen fremder Grundstücke nach § 72 Abs 1 WRG handelt es sich um ein aktives öffentliches Nachbarrecht, das kein Enteignungsfall, sondern eine Eigentumsbeschränkung ist, um eine sogenannte Legalservitut. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WRG §72
Rechtssatz: Zweck der Bestimmung ist es, die möglichst rasche und reibungslose Durchführung der Wasserbauarbeiten zu sichern, die wegen vorübergehender und verhältnismäßig geringfügiger Eingriffe in das Eigentumsrecht Dritter nicht aufgehalten werden sollen. Entscheidungstexte 1 Ob 44/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1993 1 Ob 44/92 Veröff: SZ 66/12 = EvBl 1993... mehr lesen...
Norm: ABGB §484WRG §72
Rechtssatz: Der die Befugnis des § 72 WRG in Anspruch nehmende Berechtigte hat unbeschadet der Ersatzpflicht die vermögensrechtlichen Nachteile des Dritten möglichst gering zu halten. Entscheidungstexte 1 Ob 65/73 Entscheidungstext OGH 09.05.1974 1 Ob 65/73 SZ 46/47 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Kläger, ein Bauunternehmer, machte im vorliegenden Prozeß geltend, er habe die Baugrube zur Errichtung einer Zentralkläranlage für die Gemeinde T gegen den T-Bach hin vor Überflutungen und vor dem Nachrutschen von Material durch Larsenwände abgesichert, die durch Stahlseile, die mit Zustimmung des Beklagten auf seinem Grund verankert worden seien, gehalten worden seien. Auch ohne Zustimmung des Beklagten sei der Kläger auf Grund des sogenannten Schaufelschlagrechtes berechtigt gew... mehr lesen...
Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz: Zur Auslegung und Abgrenzung von §§ 62 und 72 WRG. Entscheidungstexte 1 Ob 65/73 Entscheidungstext OGH 09.05.1973 1 Ob 65/73 Veröff: SZ 46/47 = JBl 1974,318 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0082665 Dokumentnummer JJR_19730509_OGH0002_0010O... mehr lesen...
Norm: WRG §72
Rechtssatz: Das Betreten und die Benutzung fremder Grundstücke unter Berufung auf § 72 WRG ist auch statthaft, wenn der Eintritt jener Lage, die die Inanspruchnahme fremden Grundes erforderte, schuldhaft herbeigeführt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 65/74 Entscheidungstext OGH 09.05.1973 1 Ob 65/74 Veröff: SZ 46/47 E... mehr lesen...
Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz: Der Wasserbauunternehmer ist nur dann gehalten, sich im Sinne des § 62 WRG an die Wasserrechtsbehörde zu wenden, wenn ihm nicht die unmittelbar durch das Gesetz eingeräumte Benutzungsbefugnis des § 72 WRG zustatten kommt. Entscheidungstexte 1 Ob 65/73 Entscheidungstext OGH 09.05.1973 1 Ob 65/73 Veröff: SZ 46/47 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §62WRG §72
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche des Eigentümers eines Flußbettes gegen Baufirmen, die beim Straßenbau Aushubmaterial ins Flußbett geworfen haben, gehören auf den Rechtsweg. Entscheidungstexte 1 Ob 6/63 Entscheidungstext OGH 06.02.1963 1 Ob 6/63 Veröff: ÖVA 1965,30 = EvBl 1963/362 S 495 = JBl 1964,155 ... mehr lesen...