Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §41 Abs4;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nach § 41 WRG (hier zur Ausfreiung und maschinellen Räumung eines Vorflutgerinnes zur Erhaltung einer Drainanlage) hat ein Fischereiberechtigter gemäß § 41 Abs 4 WRG keine Parteistellung (Hinweis E 21.6.1983, 83/07/0036, VwSlg 11094 A/... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §41 Abs4;WRG 1959 §47;WRG 1959 §50;
Rechtssatz: Wenn § 41 Abs 4 WRG bestimmt, daß "Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten einschließlich größerer Räumungsarbeiten" so auszuführen seien, daß öffentliche Interessen nicht verletzt werden und "eine Beeinträchtigung fremder Rechte vermieden wird", bedeutet dies in bezug auf Räumungsarbeiten zwar etwa die Bedachtna... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ersuchte am 8. Februar 1989 aus Anlaß der geplanten (und baurechtlich bewilligten) Errichtung mehrerer Wohnhäuser in X die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für die "Verlegung" eines offenen Gerinnes. Die BH ersuchte dazu das NÖ. Gebietsbauamt I um Abgabe einer sachverständigen Beurteilung dieses Ansuchens. Das Gebietsbauamt stellte auf Grund der vorgelegten Unterlagen und einer Besichtigung an Ort und Stelle fest, daß es si... mehr lesen...
Index: L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichL55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: LSchV NÖ 1979 §2 Abs18;NatSchG NÖ 1977 §6 Abs1;NatSchG NÖ 1977 §8;NaturparkV NÖ 1979 §2 Abs4;WRG 1959 §105 litf;WRG 1959 §105 litm;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Befindet sich ein Gerinne im Landschaftsschutzgebiet "Wienerwald" ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Es handelt sich bei der Verrohrung eines fließenden Gewässers nicht um eine "Anlage innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses" desselben fließenden Gewässers, wenn dieses zur Gänze, also einschließlich eines allfälligen Hochwassers, in die Anlage aufgenommen und in dieser fortgeleitet wird. In einem solchen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Parteistellung im Verfahren zur Bewilligung von Schutz- und Regulierungswasserbauten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988070010.X02 Im RIS seit 12.12.1989 Zuletzt aktualisiert am 02.05.2012 mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gemeinde hat bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz um die wasserrechtliche Bewilligung für die Regulierung des Z-baches in H von km 0.000 - km 1.750 angesucht und für dieses Projekt auch die nach § 4 Abs. 3 des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes erforderliche Bewilligung erwirkt. Da für diese Regulierung auch Grund und Boden aus dem Eigentum des Beschwerdeführers benötigt wurde, dieser aber mit dem Umfang der Grundinanspruchnahme nicht einverstanden war, stellte... mehr lesen...