Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102;Beachte
Siehe: 0800/77 E 29. November 1979Rechtssatz
Erörterungen über die Frage, welche Rechtsfolgen für die Einwendungen bestehen, wenn durch das konsenslose Vorgehen des Regulierungswerbers die hydrologischen Verhältnisse zum Nachteil des einwendenden Wasserberechtigten verändert wurden; Beweisnotstand?, zu wessen Lasten?.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001893.X02Im RIS seit
12.08.2003Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016