Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage hinsichtlich im Bereich der K-Alpe entspringender Quellen mit einem Maß von 16 l/s zum Zweck der Trinkwasserversorgung und ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 13. Dezember 1988 wurde der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme einer Wasserkraftanlage erteilt. Mit Bescheid derselben Behörde vom 28. Dezember 1989 wurden die Einwendungen der Beschwerdeführer gegen das Vorhaben sowie ihre Anträge auf Zustellung des Bescheides vom 13. Dezember 1988 und auf Akteneinsicht mangels Parteistellun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße. Schlagworte Vollzug European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisung von Ansuchen. Schlagworte Vollzug Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Zwingende öffentliche Interessen stehen der beantragten aufschiebenden Wirkung offenbar nicht entgegen. Mit Rücksicht darauf, daß weder die belangte Behörde noch die Mitbeteiligte gegen die Behauptung der Beschwerdeführerin, ihr drohten durch die Realisierung des Projek... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG beruhenden Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Salzburg geltend, weil dieser über einen vom Beschwerdeführer gestellten Antrag in einer Wasserrechtssache aus dem Jahr 1989 bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkei, 3. Auflage... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheides auf näher bezeichneten Grundstücken bewilligungslos vorgenommene Ablagerungen von Abfällen aus ihrer Textilerzeugung und -verarbeitung, ferner von Papier- und Plastikabfällen sowie Kartonagen zu entfernen. Diesen Auftrag hat im Instanzenzug der Bundesminister für Land- und For... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Im vorliegenden Fall ist von einer bereits eingetretenen Grundwasserverunreinigung auszugehen, in bezug auf die vorläufig nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie von den durch den Auftrag betroffenen Ablagerungen herrührt und im Fall der Bewilligung eines Aufschub... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §2 Abs1 idF 1971/025;GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §2 Abs3 idF 1971/025;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §36;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen öffentlichen Wasserversorgungsanlage bestehende Anschlusszwang hat in Verbindung mit dem Nichtvorliegen einer Befreiung vom Anschlus... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 10. März 1986 wurde den am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien "auf Grund der §§ 10 - 14, 30 - 33, 50, 98, 105, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959), BGBl. Nr. 215 in der geltenden Fassung nach Maßgabe der bei der mündlichen Verhandlung vorgelegenen und als solche gekennzeichneten Projektsunterlagen beziehungsweise der in der mitfolgenden Verhandlungsschrift festgel... mehr lesen...
Index: L37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §4 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §4 Abs2;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §4 Abs3;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Ausführungen zur "in-rem-Wirkung" der Einräumung eines Rechtes gemäß § 4 Abs 1 Krnt Gemeindewasserversorgungsgesetz, LGBl 17... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. April 1981 räumte die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau dem Rechtsvorgänger der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien auf dessen Antrag gemäß § 4 des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes, LGBl. Nr. 17/1978 (Paragraphenbezeichnungen beziehen sich in der Folge, wenn nicht anderes angegeben ist, stets auf dieses Gesetz), in Verbindung mit den §§ 35 bis 37 der Kärntner Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 13/1959, das Recht ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §34;WRG 1959 §36;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd;
Rechtssatz: Ist mit einer Wasserbenutzung (hier Ausleitung von 300 l/s Wasser aus einem öffentlichen Gewässer zur Speisung von Fischteichen und darnach Rückleitung in das öffentliche Gewässer) weder ein Verbrauch noch ein einem solchen gleichzuhaltender dauernder Entzug des ausgeleiteten... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Eingabe vom 12. April 1984 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft D (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von sieben Hälterteichen in der KG Z, unter Nutzung der Wasserwelle des G-baches. 2. Mit Bescheid der BH vom 24. Mai 1984 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 8. Juni 1984 wurde auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Erhebung und mündlichen Verhandlung vom 14. ... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z3;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z4;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §5;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Nach dem NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 ist der Begriff "Liegenschaft" nicht dem Grundbuchskörper gleichzusetzen, sondern bedeutet soviel wie "Grundstück"... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;GdwasserleitungsG NÖ 1978 §13 Abs1;VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §5;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Zum Vorbringen der mitbeteiligten Gemeinde, mit ihrem Ansuchen hätten die Bf die Herstellung eines Anschlusses und nicht eine Feststel... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z4;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Der Anschluss ist nicht deshalb "technisch" iSd § 2 Abs 1 Z 4 NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 unmöglich, weil sich zwischen der Grundstücksgrenze und dem Wasserhauptrohrstrang "ein weiteres Grundstück" befindet. ... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z3;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §5;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Besteht Anschlusszwang und muss, um das anzuschließende Grundstück zu erreichen (sofern es iSd § 2 Abs 1 Z 3 NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 nicht weiter als 50 m entfernt ist) ein fremdes Grundstüc... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 26. September 1980 begehrten die Beschwerdeführer von der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde den Anschluß des in ihrem Miteigentum stehenden, bebauten Grundstückes 566/1 KG M an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage. Hierauf stellte der Bürgermeister dieser Gemeinde mit Bescheid vom 27. März 1981 fest, für die bezeichnete Liegenschaft bestehe gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 des Niederösterreichischen Wasserleitungsanschlußgesetzes 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften mit den Häusern V, Nr. 10 und Nr. 12. Der Wasserbedarf dieser beiden Liegenschaften wird auf Grund vertraglicher Vereinbarungen aus einer Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft V bezogen; der Beschwerdeführer ist selbst nicht Mitglied dieser Genossenschaft. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften mit den Häusern römisch fünf, Nr. 10 und Nr. 12. Der Wasserbedarf dieser beiden Liegenschaften wird auf Grund ... mehr lesen...