Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Im vorliegenden Fall ist von einer bereits eingetretenen Grundwasserverunreinigung auszugehen, in bezug auf die vorläufig nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie von den durch den Auftrag betroffenen Ablagerungen herrührt und im Fall der Bewilligung eines Aufschub... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §2 Abs1 idF 1971/025;GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §2 Abs3 idF 1971/025;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §36;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der im Versorgungsbereich einer gemeindeeigenen öffentlichen Wasserversorgungsanlage bestehende Anschlusszwang hat in Verbindung mit dem Nichtvorliegen einer Befreiung vom Anschlus... mehr lesen...
Index: L37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §4 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §4 Abs2;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §4 Abs3;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Ausführungen zur "in-rem-Wirkung" der Einräumung eines Rechtes gemäß § 4 Abs 1 Krnt Gemeindewasserversorgungsgesetz, LGBl 17... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §34;WRG 1959 §36;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd;
Rechtssatz: Ist mit einer Wasserbenutzung (hier Ausleitung von 300 l/s Wasser aus einem öffentlichen Gewässer zur Speisung von Fischteichen und darnach Rückleitung in das öffentliche Gewässer) weder ein Verbrauch noch ein einem solchen gleichzuhaltender dauernder Entzug des ausgeleiteten... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z3;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z4;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §5;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Nach dem NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 ist der Begriff "Liegenschaft" nicht dem Grundbuchskörper gleichzusetzen, sondern bedeutet soviel wie "Grundstück"... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;GdwasserleitungsG NÖ 1978 §13 Abs1;VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §5;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Zum Vorbringen der mitbeteiligten Gemeinde, mit ihrem Ansuchen hätten die Bf die Herstellung eines Anschlusses und nicht eine Feststel... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z4;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Der Anschluss ist nicht deshalb "technisch" iSd § 2 Abs 1 Z 4 NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 unmöglich, weil sich zwischen der Grundstücksgrenze und dem Wasserhauptrohrstrang "ein weiteres Grundstück" befindet. ... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1 Z3;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §5;WRG 1959 §36;
Rechtssatz: Besteht Anschlusszwang und muss, um das anzuschließende Grundstück zu erreichen (sofern es iSd § 2 Abs 1 Z 3 NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 nicht weiter als 50 m entfernt ist) ein fremdes Grundstüc... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1 EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 EStG 1972 § 4 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 4 gültig von 21.12.1985 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 557/1985 ... mehr lesen...