Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29;
Rechtssatz: Dem scheidenden Wasserberechtigten steht das Recht zu, einen Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach § 29 WRG 1959 einzubringen. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 European... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0051 E 24. Februar 2005 RS 3 Stammrechtssatz Ungeachtet der Amtswegigkeit des Verfahrens gemäß § 29 Abs 1 WRG 1959 ist jedoch ein subjektiv-öffentliches Recht des scheidenden Wasserberechtigten auf behördlichen Abspruch nach § 2... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Schlägt der scheidende Wasserberechtigte selbst dauernde Erhaltungsmaßnahmen vor, ist die Behörde zwar nicht an diese Vorschläge gebunden; sie können aber, wenn sie geeignet sind, die Zielsetzungen des § 29 WRG 1959 zu erfüllen, Eingang in den auf Grund dieser Bestimmung zu erlassenden Bescheid finden; dies in... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Letztmalige Vorkehrungen können nur bestimmte und befristet aufgetragene Maßnahmen, nicht jedoch die dauernde Erhaltung einer Anlage auftragen (Hinweis E 25. Oktober 1994, 93/07/0049, VwSlg 14151A/1994). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005070177.X08 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft V (BH) vom 4. Juni 2002 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage für die Objekte M. 3, 4 und 5 auf den Grundstücken .81/8, .81/1, .81/7 und 1302/1, alle KG S., und der Einleitung der gereinigten Abwässer in einen Vorfluter bis zur Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisationsanlage, längstens jedoch bis 31. Dezember 2003, erteilt. Als Baufertigstellungsfrist wurde der 3... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0125 E 2. Juni 1992 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Eine Stillegung von Abwasseranlagen im öffentlichen Interesse nach § 29 Abs 1 WRG dient - dem gesetzlich keineswegs verpönten - Zweck der Hintanhaltung jeder künftigen mißbräuchlichen Verwendung. Da inbesondere einerseits im Fall eines späteren Eigentumswech... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Vor allem die auf Grund des Erlöschens der wasserrechtlichen Bewilligung wegfallende Instandhaltungsverpflichtung des bisher Wasserberechtigten gebietet es im öffentlichen Interesse der Reinhaltung der Gewässer, dass eine Anlage durch letztmalige Vorkehrungen in einen solchen Zustand versetzt wird, dass von ihr keine diesen... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 31. August 1990 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer vollbiologischen Kläranlage auf dem Grundstück Nr. 842, KG E., nach Maßgabe der Projektsunterlagen des DI S. vom Mai 1989 unter Vorschreibung von Auflagen und für die Einleitung der nach projektsgemäßer Reinigung geklärten Abwässer in den Vorfluter G. S.-Bach erteilt. Unter einem wurde festgelegt, dass das Wasserrecht gemäß §... mehr lesen...
I. römisch eins. Im Wasserbuch für den politischen Bezirk K scheint unter Postzahl 393 die folgende Eintragung auf: "Name des Gewässers: 2 Quellen zum Hausbach .... Art der Wasserbenützung: Wasserleitung und Wasserkraftanlage ..... Name Wohnort (Firma, Sitz) des Berechtigten: Peter B, Hauswirt, Josef W, F, Thomas G, L, und Leonhard E, K, in WHaus am W-boden. Urkunden und behördliche Entscheidungen: Bewilligung Entscheidung v. 12.11.1917 .... Kollaudier. Erkenntnis v. 14.11.1919... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0087 E 14. Dezember 1993 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Den Fall des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes hat gemäß § 29 Abs 1 WRG die zur Bewilligung zuständige Wasserrechtsbehörde von Amts wegen festzustellen. In Rahmen des Feststellungsverfahrens ist die Durchfüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29;
Rechtssatz: Ungeachtet der Amtswegigkeit des Verfahrens gemäß § 29 Abs 1 WRG 1959 ist jedoch ein subjektiv-öffentliches Recht des scheidenden Wasserberechtigten auf behördlichen Abspruch nach § 29 WRG 1959 zu bejahen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0125 E 2. Juni 1992 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Eine Stillegung von Abwasseranlagen im öffentlichen Interesse nach § 29 Abs 1 WRG dient - dem gesetzlich keineswegs verpönten - Zweck der Hintanhaltung jeder künftigen mißbräuchlichen Verwendung. Da inbesondere einerseits im Fall eines späteren Eigentumswec... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0049 E 25. Oktober 1994 VwSlg 14151 A/1994 RS 4 Stammrechtssatz Durch die Vorschrift des § 29 Abs 1 WRG 1959 wird sichergestellt, daß jene Veränderungen im Gewässerbereich, die seinerzeit aus Anlaß der Bewilligung einer Wasserbenutzung, insbesondere durch die Errichtung der zur Benutzung eines Gewässers dienenden Anlage... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0154 E 29. Juni 2000 RS 1(hier ohne den letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und Abs 3 WRG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);10/07 Verwaltungsgerichtshof;10/10 Grundrechte;19/05 Menschenrechte;40/01 Verwaltungsverfahren;81/01 Wasserrechtsgesetz;
Norm: AVG §1; AVG §56; AVG §59 Abs1; AVG §68 Abs1; AVG §8; B-VG Art130 Abs2;MRKZP 01te Art1 Abs1; StGG Art5; VwGG §34 Abs1;VwRallg; WRG 1959 §102 Abs1 litb; WRG 1959 §102 Abs1 litc; WRG 1959 §102 Abs1; WRG 1959 §117 Abs1; WRG 1959 §117 Abs2; WRG 1959 §117 Abs4; WRG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 4 Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wass... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099
Rechtssatz: Außer den bisher Berechtigten können andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ 29 Abs. 1 WRG 1959) sowie an der Erhaltung der Anlage inter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor der WRG-Novelle 1990, BGBl 252/1990, kommt einem von einem Schutzgebietsbescheid betroffenen Liegenschaftseigentümer in einem durch einen Antrag des Betroffenen au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 6 Stammrechtssatz Der von der Wasserrechtsbehörde gem § 29 Abs 1 WRG zu erlassende Feststellungsbescheid hat lediglich den bereits ex lege eingetrete... mehr lesen...
In der Gemeinde V befindet sich im A-Fluss bei km 10,22 das Mühltalwehr, von welchem rechtsufrig ein Werksgraben (R-Bach) abzweigt, welcher bei km 7,58 wieder in den A-Fluss mündet. An diesem R-Bach befanden sich mehrere Wasserkraftanlagen (5 Mühlen). Als Stauanlage für sämtliche Wasserkraftanlagen am Mühlbach diente das in der gemeinsamen Erhaltung der Wasserberechtigten liegende Mühltalwehr im A-Fluss; die Wassernutzungsrechte beinhalteten ein Wasserentnahmerecht aus der A zur Dotie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0104 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0127 E 12. März 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die Verwirkung des Abwasserbeseitigungsrechtes in einer bisher wasserrechtlich bewilligten Form steht dem Neuer... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 259, bestehend u.a. aus dem Grundstück Nr. 2201, KG W., auf welchem Grundstück sich eine gefasste Quelle befindet. Von dieser Quelle führt eine Rohrleitung über andere Liegenschaften, u.a. die der mitbeteiligten Parteien (MP), zur Liegenschaft Nr. 865 der o. ö. Landtafel mit dem Schloss P. (im Folgenden: "Schlosswasserleitung"). Mit Bescheid der BH vom 24. Juli 1975 war den Eigentümern der Liegenschaft Nr. 865 auf Grund deren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die bei Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes den bisher Wasserberechtigten vorzuschreibenden letztmaligen Vorkehrungen kommt neben den berührten Wasserberechtigten auch dem Eigentümer einer Liegenschaft, auf der allenfalls letztmalige Vorkehrunge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Fischzuchtanlage auf den Liegenschaften EZ 2, 110 und 186, jeweils KG U, welche er mit Kaufvertrag vom 30. August 1989 von Dr. S erworben hat. Bezüglich dieser Anlage sind im Beschwerdefall folgende Bescheid von Bedeutung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) K vom 28. April 1964 wurde zwei Rechtsvorgängern des Beschwerdeführers (Hans R und Anni H) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Fischteichanlage auf Gp. 2756... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §6;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0049 E 25. Oktober 1994 VwSlg 14151 A/1994 RS 20
(Hier ohne den ersten Satz und nur Punkte 1. und 2.) Stammrechtssatz Daß unter "notwendig" werdenden Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 nicht auch schon solche verstanden werden können, denen bloß die Kalküle von "... mehr lesen...
Dem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) war mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 5. September 1924 die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 40 Jahren erteilt worden. Auf Grund einer vom Rechtsvorgänger der mP erhobenen Berufung hatte der Landeshauptmann von Tirol als Berufungsbehörde mit Berufungsbescheid vom 2. Juli 1925 die Konsensdauer mit 60 Jahren fest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0154 E 29. Juni 2000 RS 1
(hier ohne die zwei letzten Sätze) Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und... mehr lesen...
Die k.k. Bezirkshauptmannschaft S erteilte mit Bescheid vom 30. Juni 1909 MK vulgo P gemäß § 86 des Kärntner Wasserrechtsgesetzes und § 12 der Kärntnerischen Bauordnung die Bewilligung zur Errichtung einer Teichanlage auf der Parzelle Nr. 320/1 KG S und zur Rekonstruktion der auf Parzelle Nr. 309 gleicher KG befindlichen Hausmühle unter Vorschreibung näher genannter Bedingungen. Dieser Bescheid bildet im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft S (BH) unter Postzahl 1003 die mit Nr. 1 be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Wasserbenutzungsart (hier: Wasserrecht zum Betrieb eines Eislaufteiches) von einer wasserrechtlichen Bewilligung gar nicht umfasst, so werden die Wasserberechtigten dadurch, dass ein solches, wasserrechtlich nicht existierendes Recht als erloschen festgestellt wird, au... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs4;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen einer Zweckbindung iSd § 21 Abs 4 WRG 1959 des Wasserbenutzungsrechtes an die Nutzung als Badeanstalt (Volksbad) in einem Verfahren gemäß § 27 Abs 1 lit h iVm § 29 Abs 1 WRG 1959. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001070064.X02 ... mehr lesen...