Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-176 von 176

RS Vwgh 1993/9/14 93/07/0095

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes aus dem Grunde des § 27 Abs 1 lit f WRG tritt - vom Fall des § 121 Abs 1 letzter Satz WRG abgesehen - kraft Gesetzes ein, der Erlöschensausspruch nach § 29 Abs 1 WRG wirkt nur deklarativ. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/5/25 93/07/0013

Mit Bescheid vom 16. Juni 1986 stellte die Bezirkshauptmannschaft (in der Folge: BH) gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 in Spruchabschnitt I das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte am M-Bach in V fest, verpflichtete in Spruchabschnitt II sechs abtretende Wasserberechtigte gemäß § 29 Abs. 1 WRG 1959 gemeinsam zu letztmaligen Vorkehrungen und in Spruchabschnitt III diese abtretenden Wasserberechtigten zu letztmaligen Vorkehrungen im Bereich der jewei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.05.1993

RS Vwgh 1993/5/25 93/07/0013

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/20 90/07/0010

Im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Y war unter Postzahl 116 zugunsten von FW und MW das Wasserbenutzungsrecht zum Antrieb einer Mühle am R-Bach eingetragen. Das Betriebswasser für diese Wasserkraftanlage gelangte aus einem Mühlteich über einen am rechten Dammende dieses Teiches beginnenden Oberwerkskanal zum Mühlgebäude (Postzahl Nr. 66/3). In der linken Dammhälfte befand sich ein mit einer Schützenanlage versehener Teichabfluß zu dem in der Tiefenlinie weiterführenden Altgerinne (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1993

RS Vwgh 1993/4/20 90/07/0010

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Anordnung letztmaliger Vorkehrungen anläßlich des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten (§ 29 Abs 1 WRG) hat insbesondere den Zweck, den bisher Berechtigten nach Maßgabe öffentlicher Rücksichten oder Interessen Dritter zu bestimmten letztmaligen Maßnahmen in bezug auf die infolge Erlöschens konsenslos gewordene Wasserbenutzungsanlage zu verp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/30 89/07/0182

Mit Bescheid vom 1. Juni 1989 wies der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unter Spruchpunkt II. - Spruchpunkt I. ist nicht bekämpft worden - den Antrag des beschwerdeführenden Stiftes (Beschwerdeführer) auf Feststellung des Erlöschens des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 8. Februar 1984 der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei erteilten Wasserbenutzungsrechtes gemäß §§ 27 und 29 WRG 1959 in Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1992

RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0182

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0150 B 19. September 1989 VwSlg 12982 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/2 89/07/0125

Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1988, Zl. 87/07/0148, zu entnehmen. Mit diesem war die Beschwerde der damals wie nun beschwerdeführenden Partei gegen die im Instanzenzug von der belangten Behörde bestätigte Verwirkung der der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Juni 1982 verliehenen wasserrechtlichen Bewilligung zur Einleitung betrieblicher Abwässer in die Donau als unbegründet abge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.06.1992

RS Vwgh 1992/6/2 89/07/0125

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Eine Stillegung von Abwasseranlagen im öffentlichen Interesse nach § 29 Abs 1 WRG dient - dem gesetzlich keineswegs verpönten - Zweck der Hintanhaltung jeder künftigen mißbräuchlichen Verwendung. Da inbesondere einerseits im Fall eines späteren Eigentumswechsels Rechtsnachfolger des Betreibers einer solchen Anlage und umso mehr ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/28 90/07/0047

In der Gemeinde V befindet sich im X-Fluß km 10,22 das M-Wehr, von welchem rechtsufrig ein Werksgraben (M-Bach) abzweigt, welcher bei km 7,58 wieder in den X-Fluß mündet. An diesem M-Bach befinden sich mehrere Wasserkraftanlagen, darunter auch die im Wasserbuch für den politischen Bezirk Gmunden unter Postzahl eingetragene sogenannte "NN-Schmied". Der Verhandlungsschrift der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 20. März 1984 ist zu entnehmen, daß der seinerzeitige Anlageneigentümer und ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.1992

RS Vwgh 1992/1/28 90/07/0047

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2306/76 E 13. Juli 1978 RS 1 Stammrechtssatz Der "bisher Berechtigte" gem § 29 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist. Da bei ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen gem § 22 Abs 1 WRG 1959 Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer der Betriebsanlage oder Liegenschaft ist, mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1992

RS Vwgh 1992/1/28 90/07/0047

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch nicht als derjenige in Betracht, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist (Hinweis E 12.3.1991, 87/07/0015). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1992

RS Vwgh 1992/1/28 90/07/0047

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;AVG §8;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §63 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Sollen die dem Veräußerer einer Liegenschaft bescheidmäßig aufgetragenen letztmaligen Vorkehrungen nach § 29... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/8 91/07/0111

Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge stellte die belangte Behörde mit diesem im Instanzenzug erlassenen Bescheid in Bestätigung des Spruchabschnittes I des zugrundeliegenden erstinstanzlichen Bescheides der Wasserrechtsbehörde erster Instanz (WB) vom 2. August 1990, gemäß § 27 Abs. 1 lit. c WRG 1959 das Erlöschen des dem Beschwerdeführer mit Bescheid der WB vom 6. März 1964 erteilten Wasserbenutzungsrechtes zur Versickerung ger... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 91/07/0111

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070111.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/12 87/07/0015

Mit Bescheid vom 16. Februar 1983 stellte der Landeshauptmann von Niederösterreich gemäß §§ 29 Abs. 1 und 99 WRG 1959 fest, daß das unter PZ n im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen eingetragene Wasserbenutzungsrecht (Wasserkraftanlage) gemäß § 27 Abs. 1 lit. a WRG 1959 (durch ausdrücklichen Verzicht der Beschwerdeführerin) am 20. Dezember 1966 erloschen sei, und verpflichtete gemäß § 29 Abs. 1 WRG 1959 die Beschwerdeführerin, bis spätestens 28. Februar 1985 folgende letz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.03.1991

RS Vwgh 1991/3/12 87/07/0015

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Vorkehrungen im Sinne des § 29 Abs 1 WRG dürfen nur Maßnahmen betreffen, die mit dem erloschenen Wasserrecht und dem Bestand der wasserrechtlichtlich bewilligten und überprüften Anlagen im Zusammenhang stehen (Hinweis E 16.12.1982, 82/07/0171, 0172). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1987070... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.03.1991

RS Vwgh 1991/3/12 87/07/0015

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihrer nach § 29 Abs 1 WRG hinsichtlich der Vorkehrungen zu treffenden Entscheidung jenen Sachverhalt zugrunde zu legen, der im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides besteht, und nicht jenen, der im Zeitpunkt des Erlöschens des Wasserrechtes (durch Verzicht) bestand (Hinweis E 20.3.1986, 85/07/0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.03.1991

RS Vwgh 1991/3/12 87/07/0015

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0091 E 8. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der "bisher Berechtigte" iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist (Hinweis auf E vom 13.7.1978, 2306/76, VwSlg 9616 A/1978). Der Erwerb einer Liegenschaft, die nicht (mehr) mit einem Wasserrecht verbunden ist, weil dieses schon vorher d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/13 89/07/0152

I. 1. Zur Vorgeschichte des nunmehrigen Beschwerdeverfahrens wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Dezember 1984, Zlen. 83/07/0371, 84/07/0271, verwiesen. Mit diesem hatte der Gerichtshof den damals angefochten gewesenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (vom 18. Oktober 1983) teils wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, teils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (letzteres, weil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 89/07/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Durch die bescheidmäßige Verpflichtung des bisher Wasserbenutzungsberechtigten zu im "Interesse der Anrainer erforderlichen notwendigen Vorkehrungen" wird für ein gesondertes Verfahren zur Festsetzung der entsprechenden konkreten Maßnahmen bindend darüber abgesprochen, daß irgendwelche letztmalige Vorkehrungen iS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1990/11/13 89/07/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: § 29 Abs 1 WRG verlangt, daß "hiebei", also in einem Zug (uno actu) mit der Feststellung des Erlöschens, über die durch das Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten notwendig werdenden Vorkehrungen abzusprechen ist, was eine gesetzliche Anordnung darstellt, der § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG nicht mit Erfolg entg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1990

RS Vwgh 1989/9/19 86/07/0150

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ 29 Abs 1 WRG) sowie an der Erhaltung der Anlage interessierte Beteiligte nur die Beeinträchti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1989

RS Vwgh 1987/11/26 87/07/0078

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 29 Abs 1 WRG 1959 vorgesehene Anordnung letztmaliger Vorkehrungen ist dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Zweck dieser
Norm: zufolge nur für aufgelassene, nicht jedoch (auch) für (noch bzw. weiter) in Betrieb stehende Anlagen zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1987

RS Vwgh 1987/10/8 87/07/0091

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Der "bisher Berechtigte" iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist (Hinweis auf E vom 13.7.1978, 2306/76, VwSlg 9616 A/1978). Der Erwerb einer Liegenschaft, die nicht (mehr) mit einem Wasserrecht verbunden ist, weil dieses schon vorher durch Verzicht erloschen war, macht nicht zum "bisher Berechtigten". ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1987

RS Vwgh 1987/2/3 86/07/0153

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Letztmalige Vorkehrungen gemäß § 29 Abs 1 WRG 1959 haben sich ausschließlich gegen den scheidenden Wasserberechtigten zu richten. Diesem können nur bestimmte und befristete Vorkehrungen, nicht aber auch die dauernde Erhaltung der Anlage aufgetragen werden (Hinweis E 13.10.1960, 0720/59, VwSlg 5385 A/1960).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.02.1987

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