Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs4;WRG 1959 §21 Abs5;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zur WRG-Novelle 1990 (1152 BlgNR XVII GP) geht im Zusammenhang mit der Novellierung des § 21 WRG 1959 hervor, dass § 21 Abs. 4 WRG 1959 idF 1990/252 vorsieht, dass eine Änderung des Zweckes der Was... mehr lesen...
Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. November 1961 ist im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Landeck zur Postzahl 604 zwecks Bewässerung mehrerer Grundstücke für die "Bewässerungsinteressentschaft 'Tschinglswal' in Pfunds" als Berechtigten ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Die Anlage und das Ausmaß der Wasserbenutzung werden wie folgt beschrieben: "Das Bewässerungswasser wird dem Kleiselbach auf Gp. 4150 ca. 30 m unterhalb der Bundesstraßenb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und Abs 3 WRG genannten Personen Parteien (Hinweis E 16.11.1993, 90/07/0036). Außer den bisher Berechtigten... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juni 1980 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) dem Beschwerdeführer, gestützt u.a. auf § 32 WRG 1959 i.V.m. § 2 lit. c der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1969 zum Schutze des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke, BGBl. Nr. 126/1969, die wasserrechtliche Bewilligung zur Herstellung eines Baggerteiches mit einer Gesamtfläche von ca. 16 ha auf näher genannten Grundstücken "zur Schotterentnahme von ... mehr lesen...
Wie den von der beschwerdeführenden Wassergenossenschaft vorgelegten Satzungen - in den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten liegen sie nicht ein, weshalb gemäß § 38 Abs. 2 VwGG von der Richtigkeit der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Satzungen auszugehen ist - entnommen werden kann, handelt es sich bei der Beschwerdeführerin um eine Wasserwerksgenossenschaft im Sinne des § 75 WRG 1934, deren Satzungen mit einem Rechtsakt des Reichsstatthalters von Kärnten im J... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. September 1996 stellte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) gemäß § 29 Abs. 1 WRG 1959 fest, dass das im Wasserbuch unter Postzahl 1241 eingetragene Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Mühle auf Bp. 46 gemäß § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 erloschen ist (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II wurde unter Berufung auf § 29 Abs. 2 WRG 1959 ausgesprochen, dass als letztmalige Vorkehrung das baufällige Mühlengebäude und das hölzerne Wasserrad bis zum 20... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes setzt eine über dieses Thema abgeführte mündliche Verhandlung nicht voraus (Hinweis E 20.7.1995, 95/07/0051,VwSlg 14293 A/1995). Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der LH den Abspruch üb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: § 29 Abs 3 WRG erweist sich in verfassungskonformer Auslegung nur in Fällen als anwendbar, in welchen die bescheidmäßig angeordnete Überlassung einer Anlage keinen Vermögensentzug darstellt, was nur dann der Fall ist, wenn die nach dem jeweils vorliegenden Sachverhalt zu einer Anlage gehörenden Wasserbauten nach der Vorschrift ... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit, eine Sanierung des eine Ruine darstellenden Mühlengebäudes dahingehend vorzuschreiben, dass diese Ruine in Hinkunft zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzbar ist, bietet § 29 Abs 1 WRG trotz seines weit gefassten Wortlautes der Wasserrechtsbehörde nicht. § 29 WRG ermöglicht zwar die Anordnung solcher Maßna... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/07/0049 20
VwSlg 14151 A/1994 Stammrechtssatz Daß unter "notwendig" werdenden Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 nicht auch schon solche verstanden werden können, denen bloß die Kalküle von "Nützlichkeit", "Günstigkeit" oder "Zweckmäßigkeit" zuzubilligen wären, folgt aus der "eigentümlichen Bedeutung" d... mehr lesen...
In der Katastralgemeinde Rekawinkel besteht eine Wasserversorgungsanlage, die der Versorgung des ehemaligen Gutes Quellenhof mit Trink- und Nutzwasser diente und deren Errichtungszeitpunkt in den ersten beiden Jahrzehnten unseres Jahrhunderts anzusiedeln, aber nicht mehr genau festzustellen ist. Im Zuge zahlreicher Grundteilungen wurden zwischen den Eigentümern der Teilungsgrundstücke Wasserleitungsdienstbarkeiten begründet und bücherlich einverleibt. Im Jahre 1982 waren rund 30 Haush... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §72 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 72 Abs 1 lit c WRG, welche die Duldungspflicht der Grundeigentümer auch zur Durchführung letztmaliger Vorkehrungen ausdrücklich vorsieht, bietet als Rechtsgrundlage entsprechender Duldungsbescheide der Durchsetzung der dem bisher zur Wasserbenutzung Berechtigten nach § 29 Abs 1 WRG aufgetragenen Maßnahm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Für eine Ermessensübung besteht bei der Entscheidung über letztmalige Vorkehrungen nach § 29 Abs 1 WRG kein Raum. Die notwendigen Maßnahmen müssen vorgeschrieben werden, andere als notwendige Maßnahmen dürfen nicht vorgeschrieben werden. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Nur dem bisher Berechtigten darf die Beh notwendige letztmalige Vorkehrungen nach § 29 Abs 1 WRG auftragen (Hinweis E 14.5.1997, 96/07/0249; E 14.12.1995, 93/07/0189; E 20.7.1995, 95/07/0051, VwSlg 14293 A/1995). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070149.X01 ... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der von der Feststellung des Erlöschens nach § 29 Abs 1 WRG Betroffene kraft Antragstellung rechtlich auch als Betreiber der Anlage (hier Wasserversorgungsanlag... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §1 Abs1;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Erlässt die Gemeindebehörde nach dem NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 einem Grundeigentüme... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §6;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/07/0049 20
VwSlg 14151 A/1994 Stammrechtssatz Daß unter "notwendig" werdenden Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 nicht auch schon solche verstanden werden können, denen bloß die Kalküle von "Nützlichkeit", "Günstigkeit" oder "Zweckmäßigkeit" zuzubi... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des § 21 Abs 3 Satz 3 WRG idF BGBl 1990/252 können durch eine im Geltungsbereich der Rechtslage vor dieser Gesetzesänderung erfolgte Antragstellung auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nicht herbeigeführt werden (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470 ;VwGG §27;VwRallg;WRG 1959 §21;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Wiederverleihungsverfahren nach § 21 WRG und bei dem nach § 29 Abs 1 WRG durchzuführenden Verfahren handelt es sich um z... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 war unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Innsbruck-Land für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N, ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0153 1 Stammrechtssatz Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Re... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine vom Beschwerdeführer auch des vorliegenden Verfahrens gemeinsam mit einer anderen Partei erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der auch hier belangten Behörde vom 23. Juni 1992 abgewiesen, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 28. April 1992 bestätigt wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0150 B 19. September 1989 VwSlg 12982 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. April 1965 wurde der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin "M"-Gesellschaft mbH gemäß §§ 11, 12, 32, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung einer stabilen Treibstofftankstelle auf den Parzellen Nr. 482/2 und 481 der KG H nach Maßgabe des dem Verfahren bzw. der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Projektes" unter Nebenbestimmungen erteilt und ausgesprochen, daß das Wasserbenutzungsrecht im... mehr lesen...
Die der vorliegenden Beschwerde zugrunde liegende Verwaltungsangelegenheit war bereits Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 27. Juni 1995, Zl. 94/07/0088-9. Auf dieses Erkenntnis wird zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen. In diesem Erkenntnis wurde über die Beschwerde der nunmehrigen erstmitbeteiligten Partei der Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 15. März 1994 hinsichtlich Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die rechtlich verfehlte Annahme eines bestimmten Erlöschenstatbestandes iSd § 27 Abs 1 WRG belastet einen gemäß § 29 Abs 1 WRG erlassenen Feststellungsbescheid im Hinblick auf das Gebot der Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen gemäß § 59 Abs 1 AVG allein noch nicht mit Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 90/07/0047 2 VwSlg 13570 A/1992 Stammrechtssatz Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes gemäß § 27 Abs 1 lit h WRG idF vor der Nov 1990/252 tritt ex lege ein (Hinweis E 14.9.1993, 93/07/0095), der Feststellungsbescheid nach § 29 Abs 1 WRG ist deklarativ. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 lit g WRG normiert ein Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes nur für den Fall, daß "die Unterbrechung der Wasserbenutzung über drei Jahre gedauert hat". Wann diese Frist abgelaufen ist, ist von entscheidungswesentlicher Bedeutung, weil letztmalige Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG nur dem "bisher Berechtigten" vor... mehr lesen...