Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des § 21 Abs 3 Satz 3 WRG idF BGBl 1990/252 können durch eine im Geltungsbereich der Rechtslage vor dieser Gesetzesänderung erfolgte Antragstellung auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nicht herbeigeführt werden (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470 ;VwGG §27;VwRallg;WRG 1959 §21;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Wiederverleihungsverfahren nach § 21 WRG und bei dem nach § 29 Abs 1 WRG durchzuführenden Verfahren handelt es sich um z... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 war unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Innsbruck-Land für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N, ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0153 1 Stammrechtssatz Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Re... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine vom Beschwerdeführer auch des vorliegenden Verfahrens gemeinsam mit einer anderen Partei erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der auch hier belangten Behörde vom 23. Juni 1992 abgewiesen, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 28. April 1992 bestätigt wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0150 B 19. September 1989 VwSlg 12982 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. April 1965 wurde der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin "M"-Gesellschaft mbH gemäß §§ 11, 12, 32, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung einer stabilen Treibstofftankstelle auf den Parzellen Nr. 482/2 und 481 der KG H nach Maßgabe des dem Verfahren bzw. der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Projektes" unter Nebenbestimmungen erteilt und ausgesprochen, daß das Wasserbenutzungsrecht im... mehr lesen...
Die der vorliegenden Beschwerde zugrunde liegende Verwaltungsangelegenheit war bereits Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 27. Juni 1995, Zl. 94/07/0088-9. Auf dieses Erkenntnis wird zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen. In diesem Erkenntnis wurde über die Beschwerde der nunmehrigen erstmitbeteiligten Partei der Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 15. März 1994 hinsichtlich Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die rechtlich verfehlte Annahme eines bestimmten Erlöschenstatbestandes iSd § 27 Abs 1 WRG belastet einen gemäß § 29 Abs 1 WRG erlassenen Feststellungsbescheid im Hinblick auf das Gebot der Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen gemäß § 59 Abs 1 AVG allein noch nicht mit Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 90/07/0047 2 VwSlg 13570 A/1992 Stammrechtssatz Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes gemäß § 27 Abs 1 lit h WRG idF vor der Nov 1990/252 tritt ex lege ein (Hinweis E 14.9.1993, 93/07/0095), der Feststellungsbescheid nach § 29 Abs 1 WRG ist deklarativ. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 lit g WRG normiert ein Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes nur für den Fall, daß "die Unterbrechung der Wasserbenutzung über drei Jahre gedauert hat". Wann diese Frist abgelaufen ist, ist von entscheidungswesentlicher Bedeutung, weil letztmalige Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG nur dem "bisher Berechtigten" vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/13 89/07/0152 2
(Dies gilt auch für jene gemäß § 29 Abs 3 WRG und § 29 Abs 5
WRG) Stammrechtssatz § 29 Abs 1 WRG verlangt, daß "hiebei", also in einem Zug (uno actu) mit der Feststellung des Erlöschens, über die durch das Erlöschen von ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0091 E 8. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der "bisher Berechtigte" iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist (Hinweis auf E vom 13.7.1978, 2306/76, VwSlg 9616 A/1978). Der Erwerb einer Liegenschaft, die nicht (mehr) mit einem Wasserrecht verbunden ist, weil dieses schon vorher d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 1979 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Versickerung der in ihrer Maschinenfabrik anfallenden Abwässer - mit Ausnahme der Fäkalabwässer und der Abwässer aus der Werksküche - (sanitäre Abwässer, sanitäre Waschwässer und Betriebsabwässer) auf den Grundstücken Nr. 915 und 918/2 KG H. und zur Errichtung der hiefür erforderlichen Anlagen gemäß § 21 WRG 1959 befristet bis zum 31. Dezember ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §64 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde erster Instanz die aufschiebende Wirkung einer rechtzeitig erhobenen Berufung gegen den nach § 29 Abs 1 WRG erlassenen Bescheid rechtens ausgeschlossen, dann konnte die zum Zeitpunkt des Ergehens dieses Ausspruches vorliegende Übereinstimmung mit der Gesetzeslage durch di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Rechtes sind im Lichte der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Vorschreibung von Maßnahmen gemäß § 29 Abs 1 WRG ist § 21a WRG nicht anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070153.X02 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Aus der im E des VwGH vom 20.3.1986, 85/07/0009, und des E des VwGH vom 12.3.1991, 87/07/0015, geäußerten Rechtsansicht, daß nicht der Zeitpunkt des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes, sondern jener der Erlassung des Bescheides nach... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 11. Mai 1971 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde dem Beschwerdeführer die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage auf Parzelle NN, KG. S, Gemeinde Gmunden (vierkammerige Kläranlage, Sickerschacht, Versickerung der mechanisch gereinigten Abwässer auf derselben Parzelle), "... wenn die im Amtsgutachten der Verhandlungsschrift vom 6.5.1971 unter Abschnitt A, Ziffer 1 - 9, angeführten Bedingungen und Auflagen un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwGG §30 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Hat der VwGH der Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem das Erlöschen eines Wasserbenutzungrechtes ausgesprochen wurde, aufschiebende Wirkung zuerkannt und wurde die Beschwerde dann abgewiesen, dann beginnen die tatsächlichen Auswi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Aus den Worten "der bisher Berechtigte" und "seine Anlagen" in § 29 Abs 1 WRG geht hervor, daß die Wasserrechtsbehörde ermächtigt und verpflichtet ist, Vorkehrungen nach Maßgabe des § 29 Abs 1 WRG vorzusehen und zwar in bezug auf jene Anlagen, die mit dem ursprünglich verliehenen und sodann für erloschen erklärten Wasserbenutzungsrecht in Zusamme... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 1. August 1995 wurde im Spruchpunkt I gemäß § 29 Abs. 1 WRG 1959 "festgestellt, daß die ... unter WBP nn und WBP nnn des Wasserbuches des Bezirksgerichtes Innsbruck-Land eingetragenen Wasserrechte zum Betrieb zweier Wasserkraftanlagen an der S nach § 27 Abs. 1 lit. c leg. cit. durch Ablauf der Zeit (die Wasserrechte waren befristet bis 11. Juli 1989 bzw. 31. Dezember 1990) erloschen sind". Unter Spruchpunkt II dieses Bescheides wur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Eine Partei, deren Wasserbenutzungsrecht betreffend Wasserkraftanlage als erloschen festgestellt ist, hat kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß das Wasser weiterhin abgearbeitet und nicht "verschwendet" werde. S... mehr lesen...
Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 ist unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes I.-L. für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N., ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie, befristet bis 31. Dezember 1990, eingetragen. Die Wasserkraftanlage liegt am rechten Ufer des S.... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;EO §37;VVG §1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/10/0202 2
(hier: Grundeigentümer als Dritter von Ersatzvornahme zur
Vollstreckung eines wasserrechtlichen Auftrags zur Durchführung
letztmaliger Vorkehrungen gem § 29 Abs 1 WRG betroffen) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Sind die nach § 29 Abs 1 WRG zu treffenden letztmaligen Vorkehrungen von der Behörde ausreichend konkretisiert und individualisiert, so kann die Anordnung, mit dem Baubezirksamt bei Durchführung der Arbeiten das Einvernehmen herzustellen, nicht dahingehend gedeutet werden, daß die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Vollstreckung des Auftrages zur Durchführung letztmaliger Vorkehrungen gem § 29 Abs 1 WRG im Wege der Ersatzvornahme gem § 4 VVG ist nicht aus dem Grunde unzulässig, daß das Grundeigentum einer Person beeinträchtigt werden könnte, die dem Verfahren zur Erlassu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 19. Juli 1961 wurde der P. Spinnerei-AG (mittelbare Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Partei) in bezug auf die Färberei des Betriebes in H. die wasserrechtliche Bewilligung zur "a) Nutzwasserentnahme aus dem Oberwerkskanal der eigenen Wasserkraftanlage (eingetragen im Wasserbuche ...), abzweigend vom E-Teich (eingetragen im Wasserbuch ...) in der Menge von durchschnittlich 6 l/sec. bzw. 500 m3 je Tag, größte Jahresent... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 1994 stellte die Bezirkshauptmannschaft Reutte gemäß den §§ 27 und 29 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) fest, daß das mit Bescheid derselben Behörde vom 17. Jänner 1983 der Brunneninteressentschaft U. verliehene Wasserbenutzungsrecht für eine Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage hinsichtlich einer Reihe näher angeführter Brunneninteressenten wegen Fehlens der zur Wasserbenutzung nötigen Anlagen (Hausanschlußleitungen), wodurch es zu einer mehr al... mehr lesen...